Verpflichtende Meldung über vereinbarte Arbeitszeit bei der Anmeldung zur Sozialversicherung bringt Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen
Was die AK seit Jahren gefordert hat, wird bald Realität: Bei der Anmeldung zur Sozialversicherung muss ab 1. Jänner 2026 auch die vereinbarte Arbeitszeit verpflichtend angegeben werden. „Das bringt Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen. Denn wer arbeitet, muss wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Die Vorteile liegen auf der Hand: mehr Durchblick im Arbeitsalltag, auch bei arbeitsrechtlichen Beratungen, bessere Kontrolle durch die ÖGK und fundierte Daten.
Das bringt die Erfassung der Arbeitszeit:
+ Mehr Durchblick im Arbeitsalltag: Viele Arbeitnehmer:innen wissen gar nicht genau, wie sie beschäftigt sind – und bekommen vom Arbeitgeber oft keine (ausreichenden) Unterlagen. Das macht auch Beratungen im Arbeitsrecht einfacher, weil man dann besser überprüfen kann, ob das Einkommen stimmt.
+ Bessere Kontrolle durch die ÖGK: Die Österreichische Gesundheitskasse kann künftig leichter prüfen, ob das gemeldete Einkommen zur gemeldeten Arbeitszeit passt.
+ Klare Daten: Die verpflichtende Angabe der Arbeitszeit ermöglicht bessere statistische Auswertungen zu Arbeitszeit und Einkommen und liefert damit bessere Entscheidungsgrundlagen für die Politik.
Anderl: „Die scheinbar rein bürokratische Änderung bringt greifbare Vorteile für die Arbeitnehmer:innen.“ Damit die Rechnung ebenfalls stimmt, müssen auch Änderungen bei der Arbeitszeit laufend gemeldet werden.
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