Verfassungsausschuss schickt Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz und weitere 139 Gesetzesnovellen ins Plenum
Schon jetzt werden über das vom Finanzministerium verwaltete Transparenzportal bestimmte Förderungen für Unternehmen veröffentlicht. So ist etwa nachvollziehbar, wer COVID-19-Wirtschaftshilfen erhalten hat, wenn diese einen bestimmten Grenzwert - 10.000 Ꞓ - überschritten haben. Ab September sollen nun alle in der Transparenzdatenbank erfassten staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, sofern sie über dem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ liegen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute eine entsprechende Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz plenarreif gemacht. Zudem wird mit der Novelle der Datenbestand der Datenbank erweitert und eine Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch gestattet.
Die Novelle ist Teil des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes (129 d.B.), mit dem dutzende Gesetze - angefangen vom Amtshaftungsgesetz über das Epidemiegesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz -, an die ab 1. September geltende Rechtslage in Sachen Informationsfreiheit angepasst werden. Insgesamt sind von den Anpassungen, zwei ergänzende Gesetzesnovellen mit eingerechnet, 140 Materiengesetze betroffen.
Gefasst wurden die Beschlüsse im Verfassungsausschuss jeweils mit den Stimmen der Koalitionsparteien, wobei zwei Abänderungsanträge mitberücksichtigt wurden. Dabei geht es zum einen um redaktionelle Anpassungen, zum anderen um gesetzliche Adaptierungen, die nicht mit dem Informationsfreiheitsgesetz in Zusammenhang stehen. So sollen zur Behebung des Lehrermangels vorübergehend auch Quereinsteiger:innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten können.
FPÖ und Grüne stimmen gegen Gesetzespaket
Gegen das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz und die beiden ergänzenden Gesetzesnovellen stimmten FPÖ und Grüne. Die FPÖ sei nicht gegen mehr Transparenz, sagte Abgeordneter Michael Schilchegger (FPÖ). Seiner Meinung nach werden Behörden und Gemeinden aber von den Regierungsparteien im Stich gelassen. Statt gesetzlich klar zu definieren, welche Auskünfte zu erteilen sind und welche nicht, werde die "Abwägungsarbeit" den Behörden übertragen. Schilchegger erwartet sich dadurch massive Rechtsunsicherheit. Alma Zadić (Grüne) kritisierte, dass die Ministerialentwürfe zu spät gekommen seien und die Begutachtungsfrist viel zu kurz gewesen sei. In einzelnen Bereichen ortet sie außerdem eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes, wobei sie etwa den Schulbereich nannte. Wolfgang Gerstl (ÖVP) sprach hingegen von einem Paradigmenwechsel und einer neuen "Policy": Es gelte zu vermitteln, dass die Behörden für die Bürger:innen arbeiten würden und nicht primär Geheimhaltung im Vordergrund stehe.
Seitens der Regierung zeigte sich Staatssekretär Alexander Pröll zuversichtlich, dass alle notwendigen technischen, organisatorischen und legistischen Anpassungen bis zum 1. September abgeschlossen sein werden. Die Vorbereitungen auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes würden auf Hochtouren laufen, sagte er.
An das Plenum weitergeleitet hat der Verfassungsausschuss auch ein neues Datenzugangsgesetz: Es soll - in Anlehnung an eine EU-Verordnung - Forscher:innen und Unternehmen Zugang zu geschützten öffentlichen Daten erleichtern.
Anpassung von 140 Gesetzen an das neue Grundrecht auf Information
Die künftige namentliche Veröffentlichung von Subventionen über 1.500 Ꞓ wird vom Finanzministerium damit begründet, dass Förderungen aus Steuergeldern finanziert werden und das Interesse der Allgemeinheit auf transparente Information höher zu bewerten ist als persönliche Interessen von Subventionsempfänger:innen auf Geheimhaltung. Auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und Empfehlungen des Rechnungshofs wird in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle verwiesen. Vom Förderbegriff umfasst sind dabei auch Steuererleichterungen und Sachleistungen, wobei die Daten monatlich aktualisiert werden sollen. Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeit ist die Bereitstellung der Förderdaten auf fünf Jahre begrenzt.
Mit der Novelle werden außerdem die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme neuer Datensätze in die Transparenzdatenbank geschaffen. Das betrifft etwa Steuererleichterungen aller Art, nachdem derzeit nur "ertragssteuerliche Ersparnisse" erfasst werden. Zudem werden Zuschüsse von Gebietskörperschaften künftig auch dann als "Gesellschafterzuschüsse" gewertet, wenn die jeweilige Kapitalgesellschaft nicht zu 100 % im Besitz der öffentlichen Hand steht. Adaptierungen bei den Abfrageberechtigungen und beim Datenaustausch haben unter anderem zum Ziel, unerwünschte bzw. unzulässige Mehrfachförderungen zu vermeiden. Geändert wird auch die Bundesabgabenordnung: Damit soll sichergestellt werden, dass die Geheimhaltungspflichten künftig nicht jenen Umfang überschreiten, der verfassungsrechtlich zulässig ist.
Streichung des Begriffs "Amtsverschwiegenheit"
Technisch gesehen sind die Novellen zum Transparenzdatenbankgesetz und zur Bundesabgabenordnung Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, mit dem unter dem Titel Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz dutzende Gesetze an die neue Rechtslage in Sachen Informationsfreiheit angepasst werden. Vorrangig geht es dabei darum, den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den jeweiligen Gesetzen zu streichen und stattdessen die neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren. In diesem Zusammenhang werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst. An geltenden Verschwiegenheitspflichten - etwa von Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen - wird dabei nicht gerüttelt. Für die getrennt abgestimmte Novelle zum Bankwesengesetz (134 d.B.) wird im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt, die Änderung des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes (130 d.B.) bedarf vor der Kundmachung der Zustimmung der Länder. Insgesamt sehen die drei Regierungsvorlagen die Novellierung von 140 Gesetzen vor.
Neues Grundrecht auf Information
Gemäß dem Anfang 2024 beschlossenen Informationsfreiheitsgesetz und dem neuen Artikel 22a B-VG sind Behörden und andere öffentliche Stellen ab September dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen. In bestimmten Fällen können sie sich aber weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen. So sind Auskünfte etwa dann zu verweigern, wenn dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet würde, dies zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist oder zwingende integrations- und außenpolitische Gründe das erfordern. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten, ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich.
FPÖ vermisst klare Vorgaben für Behörden
Im Rahmen der Debatte kündigte FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger die Ablehnung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes und der beiden ergänzenden Gesetzesnovellen durch seine Fraktion an. Die FPÖ begrüße den Paradigmenwechsel in Richtung Informationsfreiheit, meinte er, seiner Ansicht nach wäre es allerdings Aufgabe des Gesetzgebers, den Behörden die "Abwägungsarbeit" abzunehmen. Klarheit werde aber nur in einzelnen Gesetzesmaterien geschaffen. Zumeist würden die Behörden selbst entscheiden müssen, welche Auskünfte sie zu erteilen haben, wobei Strafbarkeit drohe.
Schilchegger warnte außerdem vor einem hohen Verwaltungsaufwand für Behörden und Gemeinden. Etwa wenn Gemeinden Bauakte einscannen und in Teilen schwärzen müssten, um Datenschutzvorgaben zu entsprechen.
Den Bedenken Schilcheggers schloss sich auch sein Fraktionskollege Werner Herbert an. Die Bürgermeister:innen und Mitarbeiter:innen von Behörden würden "ins Feuer geschickt", beklagte er. Für einzelne sei es schwierig zu entscheiden, wann der Datenschutz Vorrang habe. Auch könnten zum Beispiel Grundstückspreise nach oben getrieben werden, wenn ein von der Gemeinde geplantes Bauprojekt frühzeitig bekannt werde.
Grüne kritisieren kurze Begutachtungsfrist
Gegen das Gesetzespaket stimmten auch die Grünen. Die Ministerialentwürfe seien zu spät gekommen und die Begutachtung sei zu kurz gewesen, begründete Abgeordnete Alma Zadić diesen Schritt. Zudem ortet sie in einzelnen Punkten eine "Aushöhlung" des Informationsfreiheitsgesetzes, wobei sie konkret den Schulbereich nannte. Auch in Bezug auf das neu geschaffene Bundessportförderungsregister sieht sie viele Fragen offen.
ÖVP: Mit Informationsfreiheit wird "Policy" grundlegend geändert
Es tue ihm "im Herzen leid", dass eine Partei, die sich als freiheitlich bezeichne und immer wieder mangelnde Transparenz beklage, nun gegen ein Gesetz stimme, das der Bevölkerung den Zugang zu Informationen erleichtere, hielt Wolfgang Gerstl (ÖVP) in Richtung FPÖ fest. Das Charakteristikum der Informationsfreiheit sei es, "dass wir unsere Policy grundlegend ändern", sagte er. Es gehe darum zu vermitteln, dass Behörden für die Bürger:innen arbeiten würden und offen und transparent seien. Das Ziel sei nicht, möglichst alles geheimzuhalten. Gerstl ist außerdem überzeugt, dass die Behörden "klug genug sind", um zu wissen, was sie preisgeben können. Auch beim geltenden Auskunftspflichtgesetz hätten sie abwägen müssen. Ein "Case Law", wie es die FPÖ vorschlage, gibt es laut Gerstl nirgendwo ins Europa.
Staatssekretär Alexander Pröll wies darauf hin, dass sich der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bemüht habe, die Begrifflichkeiten in den einzelnen Materiengesetzen zu vereinheitlichen. Geheimhaltungspflichten dürften in den Materiengesetzen weiterhin verankert sein, sie müssten aber den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, betonte er.
Ausnahmen im Bildungsdokumentationsgesetz
Zur Kritik von Abgeordneter Alma Zadić am Bildungsdokumentationsgesetz nahm ein Vertreter des Bildungsressorts Stellung. Die Ausnahmen von der Informationspflicht würden umfangreich ausschauen, meinte er, zum Teil gehe es aber lediglich um eine Abgrenzung zum Bundesstatistikgesetz. Man wolle vermeiden, dass zwei Stellen die gleichen Daten in unterschiedlicher Form veröffentlichen. Zum anderen gab er zu bedenken, dass Daten im Schulbereich nicht so leicht anonymisierbar seien und in bestimmten Bereichen schnell auf einzelne Schüler:innen zurückgeführt werden könnten. Auch hätten Einzeldatensätze keine Aussagekraft. "Leistungsschauen" des Jahres würden ohnehin veröffentlicht.
Änderung des Strafgesetzbuchs
Geändert wird mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzespaket auch das Strafgesetzbuch. Der aktuelle §310 StGB - "Verletzung des Amtsgeheimnisses" - wird durch die neue Strafbestimmung "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung" ersetzt. Diese soll dann zur Anwendung kommen, wenn Beamt:innen oder ehemalige Beamt:innen Informationen erteilen oder verwerten, zu deren Geheimhaltung sie gesetzlich verpflichtet sind, und dadurch ein öffentliches oder überwiegendes berechtigtes privates Interesse gefährdet ist, wobei die Strafandrohung von bis zu drei Jahren dieselbe bleibt. Auch im Beamten-Dienstrechtsgesetz wird künftig nicht mehr auf die Amtsverschwiegenheit, sondern auf die neuen Geheimhaltungspflichten abgestellt.
In diesem Zusammenhang fasste der Verfassungsausschuss heute auch eine Ausschussfeststellung: Vor dem Hintergrund des mit dem Informationsfreiheitsgesetz angestrebten Kulturwandels gehen die Abgeordneten davon aus, dass, wenn ein Beamter bzw. eine Beamtin nachvollziehbar zwischen Informationsinteresse und berechtigtem Geheimhaltungsinteresse abgewogen hat und das dokumentiert wurde, im Zweifelsfall nicht von einer vorsätzlichen Verletzung der Geheimhaltungspflicht auszugehen ist.
Dieser Ausschussfeststellung stimmten auch die Grünen zu. Beamt:innen sollten nicht belangt werden, wenn nachträglich festgestellt werde, dass sie eine Abwägung in die falsche Richtung getroffen hätten, sagt Abgeordnete Zadić.
Die FPÖ sieht allerdings auch diesen Punkt kritisch. Man wolle die Beamt:innen schützen, erweise ihnen mit der Ausschussfeststellung aber einen "Bärendienst", warnte Abgeordneter Schilchegger. So könnte es Beamt:innen auf den Kopf fallen, wenn eine Entscheidung nicht vollständig dokumentiert wurde. Zudem habe eine Ausschussfeststellung keinen bindenden Charakter.
Was die Bereiche Soziales und Gesundheit betrifft, weist die zuständige Ministerin Korinna Schumann in den Erläuterungen zum Gesetzespaket darauf hin, dass erforderliche Geheimhaltungspflichten - etwa im Rahmen von amtlichen Kontrollen - weiterhin gewährleistet sind. Auch sensible Informationen im militärischen Bereich unterliegen laut Verteidigungsministerium weiterhin der Geheimhaltung. Beim Abschnitt Familie wird in den Erläuterungen ausdrücklich erwähnt, dass die Verpflichtungen des Informationsfreiheitsgesetzes auch für die Bundesstelle für Sektenfragen und die Familie & Beruf Management GmbH gelten.
Weitere Anpassungen
Die umfangreiche Sammelnovelle wird darüber hinaus für einzelne Anpassungen genutzt, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz stehen. So will die Regierung etwa durch eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sicherstellen, dass die Pflegschaftsgerichte wieder über Anzeigen gegen Jugendliche bzw. die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren verständigt werden. Die einfachgesetzliche Ermächtigung für die Informationsübermittlung sei im Zuge der Reform der Strafprozessordnung 2007 offenbar unbeabsichtigt entfallen, wird dieser Schritt begründet, wobei künftig ein erweiterter Informationszugang vorgesehen ist. Überdies wird auf "dringende Bedürfnisse" der Praxis verwiesen. Ein EuGH-Urteil zur Praxiszeit von Rechtsanwaltsanwärter:innen macht darüber hinaus Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung erforderlich.
Im Verfassungsgerichtshofgesetz soll unter anderem die Bestimmung ersatzlos gestrichen werden, wonach der Präsident bzw. die Präsidentin des VfGH oder der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin und wenigstens zwei Verfassungsrichter:innen (ständige Referent:innen) ihren Wohnsitz in Wien haben müssen. Außerdem wurde im Zuge der Erhöhung der Eingabegebühren für Beschwerden beim VwGH und beim VfGH mit dem zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz auf die Anpassung der Valorisierungsregel vergessen: Das wird nun nachgeholt.
Zwei weitere Punkte kamen per Abänderungsantrag in das Gesetzespaket. Demnach werden künftig auch Hochschulabsolvent:innen ohne einschlägiges Studium an land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten dürfen. Voraussetzung dafür sind die Absolvierung eines fachverwandten Studiums, eine dreijährige Berufspraxis und eine ergänzende pädagogisch-didaktische Ausbildung. Zudem sollen sie nur angestellt werden dürfen, wenn zu wenig klassisches Lehrpersonal zur Verfügung steht. Zum anderen geht es um die Anerkennung des FH-Bachelorstudienganges Militärische Informations- und kommunikationstechnologische Führung für eine Laufbahn als Berufsoffizier:in.
Neues Datenzugangsgesetz soll Forscher:innen und Unternehmen Zugang zu öffentlichen Daten erleichtern
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen passierte das neue Datenzugangsgesetz (127 d.B.) den Verfassungsausschuss. Es soll Forscher:innen und Unternehmen den Zugang zu geschützten öffentlichen Daten erleichtern. Österreich setzt damit - mit einiger Verspätung - auch den Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) der EU um. Diese EU-Verordnung ist bereits im September 2023 in Kraft getreten.
Öffentliche Daten werden in Österreich insbesondere über die Open-Data-Plattform www.data.gv.at zur Weiternutzung für private Anwender bereitgestellt. Zudem macht die Statistik Austria über das Austria Micro Data Center (AMDC) diverse Daten für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich. Mit dem Datenzugangsgesetz kommt Österreich nun der Verpflichtung nach, eine zentrale Informationsstelle für Nutzer:innen einzurichten, bei der auch Anträge zur Weiterverwendung von Daten eingebracht werden können. Außerdem ist laut DGA eine Behörde zu benennen, die für private Datenvermittlungsdienste und für "datenaltruistische Organisationen" - das sind Organisationen, die Daten im Sinne des Gemeinwohls kostenlos zur Verfügung stellen - zuständig ist. Beide Aufgaben wird laut Gesetzentwurf das Bundeskanzleramt übernehmen. Geplant ist außerdem, der Statistik Austria die Rolle einer zuständigen Stelle für Amtliche Statistik und Forschungsmikrodaten zu übertragen.
Ziel der EU-Verordnung bzw. des Gesetzentwurfs ist es den Erläuterungen zufolge, einen vertrauenswürdigen und sicheren Rahmen für die Nutzung geschützter öffentlicher Daten zu schaffen und technische Hindernisse zu überwinden. Daten des öffentlichen Sektors, die bislang nur unzureichend einsehbar und nutzbar waren, könnten für Unternehmen, Start-ups und Forscher:innen damit leichter verfügbar werden. Der DGA verpflichtet die EU-Länder aber nicht, bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen, hält das Bundeskanzleramt ausdrücklich fest. Verstöße gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen - etwa die unzulässige Übertragung von Daten in Drittländer - sollen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 Ꞓ geahndet werden.
Die Ablehnung des neuen Gesetzes durch die FPÖ wurde von Michael Schilchegger damit begründet, dass seine Fraktion keinen Mehrwert darin erkenne. Der Zugang zu öffentlichen Daten sei wichtig, aber die jährlichen Kosten von 3 bis 4 Mio. Ꞓ pro Jahr würden ihm zu hoch erscheinen. Ausdrücklich begrüßt wurde der Gesetzentwurf hingegen von Sabine Schatz (SPÖ) und Markus Koza (Grüne).
Staatssekretär Alexander Pröll hielt fest, dass die Statistik Austria eine wichtige Rolle einnehmen werde, um das Bundeskanzleramt bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Plattform data.gv.at wird ihm zufolge zu einer zentralen Plattform ausgebaut und mit dem europäischen Datennetz data.europa.eu verbunden. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
Rückfragen & Kontakt
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA