- 25.06.2025, 13:52:32
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GBV-Obmann Gehbauer: Kein Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen
Wohnbauförderung muss für Wohnbau zur Verfügung stehen und darf nicht zweckentfremdet werden. Die Zweckwidmung der Wohnbauförderung muss schnellstmöglich wieder eingeführt werden
Gegen den Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Niederösterreich sprach sich heute KommR Mag. Michael Gehbauer, Obmann des Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen Österreichs, aus. „Diese Gelder sollten langfristig zur Finanzierung des geförderten Wohnbaus zur Verfügung stehen und nicht zur Sanierung des Landeshaushalts verwendet werden. Ein Verkauf mit Abschlag schmälert zudem die dringend für den Wohnbau benötigten Mittel. Das Geld sollte in Form von Wohnbauförderung zur Schaffung von leistbarem Wohnraum verwendet werden. Dies zeigt einmal mehr, dass eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung, so wie sie die Bundesregierung im Regierungsprogramm vorsieht, dringend erforderlich ist“, so Gehbauer. Er ersucht Wohnbauminister Andreas Babler bei diesem Thema aktiv zu werden.
Die Zweckwidmung der Wohnbauförderung ist kein bürokratischer Wunsch, sondern ein Gebot der Vernunft. Die Menschen in Österreich erwarten zu Recht, dass die Beiträge auch tatsächlich für das verwendet werden, wofür sie eingehoben werden. Im Fall der Wohnbauförderung: für die Schaffung von leistbarem Wohnraum, der Generationen verbindet und Sicherheit gibt.
Über gemeinnützige Bauvereinigungen
Die 173 Mitglieder des Verbands der gemeinnützigen Bauvereinigungen sind Unternehmen, die Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Sie tun dies nicht in gewinnmaximierender, sondern in gemeinwohlorientierter Weise. Ihre Geschäftstätigkeit ist durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie ergänzende Verordnungen reguliert. GBVs verwalten derzeit knapp über eine Million Wohnungen, davon rd. 664.000 eigene Miet- und Genossenschaftswohnungen.
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