Erhöhung des gesetzlichen Mindestalters für Eheschließung von 16 auf 18 Jahre und Einführung eines Heiratsverbots von Cousins und Cousinen passieren Justizausschuss
“Wir sagen ‘Nein’ zu Kinder- und Zwangsehen. Das haben die Volkspartei, SPÖ und NEOS auch im gemeinsamen Regierungsprogramm verankert. Dazu haben wir klare Maßnahmen erarbeitet – und einen großen Schritt zur Umsetzung machen wir mit dem heutigen Beschluss des Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2025 (EPaRÄG 2025) im Justizausschuss”, betonen ÖVP-Familiensprecherin Johanna Jachs und ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger. Die wesentlichen Eckpfeiler des Gesetzes bilden das ausnahmslose Mindestalter für Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften ab 18 Jahren, ein noch stärkerer Schutz vor Zwangsehen und klare Grenzen für die Ehe unter Verwandten.
Fürlinger: “Heiraten darf künftig nur mehr, wer volljährig ist – das gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Damit schützen wir Jugendliche vor familiärem oder auch gesellschaftlichem Druck. Das haben wir vor der Wahl im September 2024 versprochen – und dafür sorgen wir nun.” Die Zwangsehe ist bereits ein Straftatbestand “und bleibt das selbstverständlich auch”. Um der Fremdbestimmung von jungen Menschen zusätzlich einen Riegel vorzuschieben, “werden die Staatsanwaltschaften wieder die rechtliche Möglichkeit dazu haben, Ehen oder Partnerschaften ohne Ehefähigkeit für nichtig erklären zu lassen”. In Hinblick auf die Ehe unter Verwandten werde es ebenfalls strengere Regelungen geben. “Die Schließung von Ehen oder das Eingehen eingetragener Partnerschaften wird in Zukunft bis zum vierten Grad der Seitenlinie verboten. Eine Ehe zwischen Cousine und Cousin oder zwischen Onkel und Nichte sind damit verboten.” So trage man entschieden dazu bei, familiäre Druckausübung und medizinische Risiken für Nachkommen zu vermeiden.
Jachs: “Familien mit Kindern sind tragende Säulen unserer Gesellschaft und bedeuten unsere Zukunft. Und es sind gerade die Kinder und Jugendlichen, die unseren besonderen Schutz und unsere Aufmerksamkeit auch in Politik und Gesetzgebung verdienen. Das bedeutet auch, die Rechte junger Menschen zu stärken – insbesondere jene von Mädchen. Das tun wir mit einem modernen Eherecht für Österreich, das nun an internationale Standards angepasst wird. Für ein mehr an notwendigem Schutz und ein Mehr an Selbstbestimmung. Denn: Eine Ehe fußt auf der Grundlage von Freiwilligkeit, Mündigkeit und Gleichberechtigung. Das Schaffen von Abhängigkeiten und das Ausüben von Druck haben hier keinen Platz.” Doch es gäbe weiterhin viel zu tun, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter auszubauen.
“Wir haben im Regierungsprogramm auch festgelegt, dass es eine Änderung vor dem Hintergrund des Internationalen Privatrechts braucht, damit Kinder und Jugendliche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, nicht über die Hintertüre per Scharia-Recht zwangsverheiratet werden und diese Ehe dann bei uns anzuerkennen ist. Das wollen wir gemeinsam nun ebenfalls rasch umsetzen”, so Jachs und Fürlinger abschließend. (Schluss)
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