Bürokratische Hürden müssen dringend abgebaut werden
Anlässlich des ersten freiheitlichen Bürgermeistertags hielten FPÖ-Bürgermeister und Nationalratsabgeordneter Maximilian Linder und der freiheitliche Bürgermeister aus Wels Andreas Rabl eine Pressekonferenz ab, in dessen Rahmen die realen finanziellen Probleme der Gemeinden, ob groß oder klein, angesprochen wurde, denn die Mittel der Gemeinden gingen zurück, dies sei einerseits der Abwanderung und andererseits der Konjunktur geschuldet, betonte Rabl.
„Die derzeitige Ausgestaltung des österreichischen Finanzausgleichs stellt strukturschwache, schrumpfende und alternde Gemeinden zunehmend vor finanzielle Herausforderungen. Der maßgebliche Bezug der Mittelverteilung auf die Bevölkerungszahl führt dazu, dass Regionen mit rückläufiger Entwicklung kontinuierlich an finanzieller Handlungsfähigkeit verlieren. Wenn wir ausschließlich auf die Einwohnerzahl als Kriterium setzen, verstärken wir automatisch die Probleme jener Gemeinden, die ohnehin mit Abwanderung, Integrationsproblemen oder demografischem Wandel kämpfen. Die bestehende Systematik droht so, regionale Ungleichgewichte weiter zu vertiefen“, so Rabl weiter.
„Ein Blick in die Schweiz zeigt einen möglichen Reformansatz: Dort erfolgt der Finanzausgleich auf drei Ebenen – über einen Lasten-, Ressourcen- und Härteausgleich. Eine derartige Vereinfachung und Differenzierung könnte auch in Österreich dazu beitragen, die finanzielle Ausstattung benachteiligter Regionen gerechter zu gestalten und wäre zudem weit flexibler und differenzierter als bisher“, forderte der freiheitliche Welser Bürgermeister ein Reformumdenken ein.
Ein weiteres zentrales Problem liege in der fehlenden finanziellen Autonomie von Ländern und Gemeinden. Lediglich vier Prozent der Einnahmen würden aus selbst eingehobenen Steuern stammen. Damit liege Österreich gemeinsam mit Estland am unteren Ende der OECD-Staaten. Im Vergleich dazu würden sich Gemeinden in der Schweiz zu rund 70 Prozent und Island mit bis zu 90 Prozent aus eigenen Steuerquellen finanzieren. „Wenn Gemeinden mehr Verantwortung übernehmen sollen, brauchen sie auch mehr finanzielle Eigenverantwortung“, stellte Rabl klar.
„Besonders kritisch wird auch der systematische Ausschluss der Gemeindeebene bei wichtigen Vereinbarungen gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (BVG) gesehen. Diese Vereinbarungen – etwa im Gesundheitsbereich, bei der Mindestsicherung oder beim Ausbau der Elementarpädagogik, werden ausschließlich zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Obwohl die Gemeinden diese Maßnahmen umsetzen und vielfach die Hauptlast tragen, sind sie an der Ausarbeitung dieser Vereinbarungen nicht gleichberechtigt beteiligt“, erklärte Rabl und weiter: „Für eine zukunftsfähige Finanzverteilung braucht es ein Umdenken im Finanzausgleichssystem, eine Stärkung der finanziellen Eigenständigkeit der Gemeinden und deren aktive Einbindung in zentrale politische Entscheidungsprozesse. Nur so kann die regionale Entwicklung in Österreich nachhaltig gestärkt werden.“
„Wir haben 52 freiheitliche Bürgermeister in Österreich, ich selbst übe dieses Amt in meiner Gemeinde Afritz am See seit rund 22 Jahren aus. Und natürlich ist man als Bürgermeister immer ein bisschen unzufrieden mit der finanziellen Situation. Aber was sich derzeit abspielt, das ist wirklich tragisch. Denn es gibt viele Gemeinden, die nicht liquid sind, die zum Teil nicht mehr in der Lage sind, die Löhne am Jahresende noch auszuzahlen. Das ist eine wirklich dramatische Situation“, betonte Nationalratsabgeordneter Maximilian Linder, freiheitlicher Bereichssprecher für kommunale Angelegenheiten ebenfalls die oft sehr prekäre budgetäre Situation der Gemeinden. Denn die Gemeinden hätten immer mehr Aufgaben zu stemmen: „Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagesschulen, des öffentlichen Nahverkehrs, Mitfinanzierungspflicht im Bereich Soziales/Pflege/Krankenanstalten, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Oft gibt es dann nur eine Anschubfinanzierung, die laufenden Kosten müssen dann von den Gemeinden getragen werden“, so Linder weiter. Verschärft werde die Lage auch durch die allgemeine wirtschaftliche Situation des Bundes oder durch die Inflation.
„2019 sind uns von den Ertragsanteilen, die wir bekommen haben, 47 Prozent übriggeblieben für gemeindeeigene Aufgaben. 2025 werden es nur mehr 38 Prozent sein. Das heißt, von den 1.000 Euro, die wir bekommen haben, haben wir 470 Euro für gemeindeeigene Aufgaben verwenden können. 2025 können wir 380 Euro von diesem Tausender in der Gemeinde für die Aufgaben verwenden, für die wir selbst zuständig sind“, rechnete Linder am Beispiel seines Heimatbundeslands Kärnten vor. „Es geht nicht, dass wir laufend neue Aufgaben übertragen bekommen und nicht mehr wissen, wie man das Ganze finanzieren soll. Wer anschafft, muss auch bezahlen“, betonte Linder.
Auch die überbordende Bürokratie belaste die Gemeinden: „Dazu ein kleines Beispiel aus meiner Heimatgemeinde Afritz: Wir haben einen Kindergarten gebaut, Baubeginn vor 2021, zwei Millionen Netto-Baukosten. Finanzierung: eine Million Euro aus einem EU-Förderprojekt, 500.000 vom Land Kärnten und 500.000 Euro Bedarfszuweisungen innerhalb des Rahmens. Das heißt: eine Million Euro wurde über Bedarfszuweisungen lukriert. Der Kindergarten ging 2022 in Betrieb. Wir haben jetzt die EU-Förderung abgerechnet. Das heißt, diese eine Million wäre jetzt zu überweisen und plötzlich bekommen wir die Nachricht, dass wir die Mittel, die wir via Bedarfszuweisungen erhalten haben, dem Land rücküberweisen müssen. Das Land überweist das an die Agrarmarkt Austria, der Auszahlungsstelle der EU-Mittel, und wir bekommen von der Agrarmarkt Austria zwei Millionen zurücküberwiesen. Faktum ist, dass uns das als Gemeinde natürlich belastet, wenn wir eine Million Euro Kredit aufnehmen müssen – und das für ein paar Wochen, damit im Endeffekt eine Million Euro im Kreis geschickt wird. Das versteht doch kein Mensch, aber das sind die Dinge, mit denen wir in der täglichen Zusammenarbeit mit Bund und der EU zu tun haben und das muss auch ein Ende haben“, betonte Linder.
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