• 18.06.2025, 14:25:32
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  • OTS0182

EU-Kommission leitet Vertragsverletzungverfahren gegen Malta ein

Malta widersetzt sich seit Jahren, österreichische Gerichtsurteile betreffend Glücksspielverluste anzuerkennen. Die Kommission geht nun dagegen vor.

Wien (OTS) - 

Die rechtskräftigen Gerichtsurteile, die österreichische, meist glücksspielsüchtige Verbraucher vor heimischen Gerichten gegen namhafte Online-Casinos wegen rechtswidriger Eingriffe in das staatliche Glücksspielmonopol erwirkt haben beziffern mittlerweile einen Gesamtschaden von einigen hundert Millionen Euro.

"Die meisten Glücksspielanbieter weigern sich jedoch seit Jahren, die Verluste zurückzuzahlen. Selbst namhafte Anbieter wie Pokerstars und Mr. Green befolgen rechtskräftige österreichische Gerichtsurteile nicht. Sie berufen sich auf ein europarechtswidriges Gesetz aus Malta, wonach österreichische Glücksspiel-Urteile nicht vollstreckt werden dürfen. Dies, obwohl Grundpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen ist”, so Richard Eibl, Geschäftsführer von einem der marktführenden Prozessfinanzierer, Padronus.

Das Gesetz aus Malta, die sogenannte “Bill 55”, wird nun Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens (Aktenzeichen: INFR[2025]2100) der EU-Kommission sein. “Die Kommission hat festgestellt, dass Malta gegen die Verordnung verstößt, weil es seinen Gerichten vorschreibt, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen der Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten gegen maltesische Glücksspielunternehmen aus Gründen der nationalen öffentlichen Ordnung systematisch abzulehnen. Außerdem hält Malta ausländische Kläger davon ab, vor maltesischen Gerichten gegen diese Unternehmen zu klagen, obwohl diese Gerichte aufgrund des (Wohn-)sitzes des Beklagten nach dem EU-Recht die geeignete Instanz wären. Die Kommission ist der Ansicht, dass das maltesische Recht den Online-Glücksspielsektor vor grenzüberschreitenden Rechtsstreits schützt, wodurch der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege in der Union untergraben wird. Es verstößt außerdem gegen das Verbot, gerichtliche Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in der Sache nachzuprüfen, geht über Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung hinaus und verzerrt die Zuständigkeitsvorschriften der Union”, so die Kommission.

“Die EU setzt damit zwar spät, aber dafür ein klares Zeichen gegen ausscherende Mitgliedstaaten. Warum die österreichische Regierung selbst seit zwei Jahren nichts unternimmt, obwohl es um die Interessen der Österreicher geht, ist nicht nachvollziehbar”, so Eibl.

Rückfragen & Kontakt

Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M:

Geschäftsführer
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at

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