- 16.06.2025, 19:40:02
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- OTS0171
Informationsfreiheit: Erste Lesung über Anpassung der Geschäftsordnung des Nationalrats
Allparteienantrag wird im Geschäftsordnungsausschuss weiter beraten
Die Abgeordneten nutzten die heutige Zuweisungssitzung des Nationalrats für eine Erste Lesung über eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats, die an das neue Grundrecht auf Informationsfreiheit angepasst werden muss.
Wenn am 1. September das Informationsfreiheitsgesetz und begleitende Verfassungsbestimmungen in Kraft treten, wird die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen. Künftig ist im Informationsfreiheitsgesetz selbst bzw. in Artikel 22a B-VG geregelt, welche Informationen weiter der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Um der neuen Rechtslage zu entsprechen, muss auch das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats (GOG) geändert werden. Zum einen geht es um die verpflichtende Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, die laut dem Antrag von FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen in Bezug auf den Nationalrat auf der Website des Parlaments erfolgen sollen. Verantwortlich dafür ist der Nationalratspräsident - bzw. die Nationalratspräsidentin -, wobei dieser bzw. diese dazu Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz halten soll. Der Antrag wurde nach der Ersten Lesung dem Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats zugewiesen.
Frist für Beantwortung von parlamentarischen Anfragen wird Thema im Geschäftsordnungsausschuss
Norbert Nemeth (FPÖ) erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen. Der Antrag klinge aufs Erste banal, aus rechtspolitischer Sicht seien aber einige Anmerkungen angebracht, meinte er. Nemeth fand es richtig, dass die Rechtsstellung des Parlaments als oberstes Organ und selbstständige Staatsgewalt sichtbar werde. Im Geschäftsordnungsausschuss werde man sich aber noch über die Frist der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen unterhalten müssen. Anfragen von Abgeordneten müssten binnen acht Wochen beantwortet werden, während laut Informationsfreiheitsgesetz für die Auskunft an "Jedermann" künftig eine Frist von vier Wochen gelte. Nemeth sah eine sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung der Abgeordneten.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) sprach bei der Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes von einem Zeichen für Transparenz, wenngleich das Parlament bereits jetzt viele Informationen von sich aus veröffentliche. Was das Interpellationsrecht von Abgeordneten betrifft, will Gerstl das Recht des Einzelnen auf Informationen aus dem Parlament und die parlamentarische Kontrolle der Regierung nicht vermischen.
Muna Duzdar (SPÖ) bezeichnete den Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes als "historischen Moment". Nun seien noch Anpassungen bei den zahlreichen Gesetzen erforderlich, die Bezug auf das mittlerweile abgeschaffte Amtsgeheimnis nehmen. Duzdar fand es positiv, dass das Parlament mit gutem Beispiel vorangehe und mit den vorgeschlagenen Änderungen die Prinzipien der Informationsfreiheit institutionell verankere.
Auch Alma Zadić (Grüne) sprach von einem "absoluten Meilenstein" durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Es hake derzeit aber leider bei der Umsetzung der aktiven Informationspflicht. Das Informationsregister werde laut Zadić nicht mit 1. September in Kraft treten können, es werde "sicher drei Monate" länger dauern. Und auch für die Anpassungen in "dutzenden, wenn nicht hunderten anderen Gesetzen" forderte sie Vorlagen ein, damit diese begutachtet und im Parlament diskutiert werden können. Zadić plädierte wie Nemeth dafür, im Geschäftsordnungsausschuss über das Interpellationsrecht der Abgeordneten zu diskutieren. Aus ihrer Sicht ist dieses ebenso anzupassen. (Fortsetzung Nationalrat) kar
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