AK erreicht gerichtlichen Unterlassungsvergleich – Vergleich ist rechtswirksam
Die AK hat zahlreiche Klauseln in den Telekomverträgen von Magenta (T-Mobile) geklagt – mit einem ersten Erfolg: Magenta hat sich in einem gerichtlichen Teilvergleich verpflichtet, viele Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen: Für Konsument:innen heißt das künftig mehr Klarheit in den Verträgen – Rückforderungsansprüche können bestehen!
Insgesamt sind 16 Klauseln betroffen. Für Kund:innen sind vor allem die überhöhten Verzugszinsen, unzulässigen Rücklastgebühren, Bearbeitungsentgelte für die Zuordnung von Zahlungen sowie Mahnspesen wesentlich.
Die bedeutendsten unzulässigen Klauseln:
+ Überhöhte Verzugszinsen: Magenta verlangte von Kund:innen zwölf Prozent Verzugszinsen bei Zahlungsverzug. Das übersteigt die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent.
+ Rücklastgebühren von bis zu 20 Euro: Wenn der Zahlungseinzug nicht durchgeführt werden konnte Magenta ein pauschales Bearbeitungsentgelt von bis zu 20 Euro verrechnen.
+ 20 Euro-Spesen für nicht zugeordnete Zahlungen: Wenn eine Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden konnte, sahen die Klauseln von Magenta ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro für die manuelle Zuordnung. Ein Beispiel: ein Tippfehler beim Ausfüllen der Referenznummer am Überweisungsantrag.
+ Pauschale Mahnspesen bis zu rund 17 Euro: In den beanstandeten Klauseln wurden für Mahnungen Pauschalbeträge verlangt, ohne die Angemessenheit der Mahnspesen im Verhältnis zur offenen Forderung zu berücksichtigen. So stellte Magenta pauschale Mahnspesen von 17,44 Euro bzw. Mahnkosten von 4,90 Euro für die erste Zahlungserinnerung sowie zehn Euro für jede weitere Zahlungserinnerung in Rechnung. Für einen Mahnstopp wurden Kund:innen fünf Euro angelastet.
Was heißt das für Betroffene?
Magenta hat sich verpflichtet, die Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr darauf zu berufen. Für Konsument:innen können Rückforderungsansprüche bestehen. Die AK empfiehlt Kund:innen, ihre Abrechnungen im Hinblick auf diese Spesen, Entgelte und Gebühren zu kontrollieren und sich mit Rückforderungsansprüchen direkt an Magenta zu wenden. Ein AK Musterbrief hilft!
SERVICE: Den Unterlassungsvergleich und Musterbrief finden Sie unter https://wien.arbeiterkammer.at/magenta.
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