• 12.06.2025, 09:46:04
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Rosenkranz fordert konsequenten Schutz der Tiere und klare Strafverfolgung bei illegalem Schächten

Tierleid darf nicht hingenommen werden – Klare Haltung gegen illegale Praktiken

St. Pölten (OTS) - 

FPÖ-Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz spricht sich entschieden für einen umfassenden und konsequenten Tierschutz aus. Besonderes Augenmerk legt sie auf Praktiken wie das rituelle Schlachten ohne ausreichende Betäubung – das sogenannte Schächten –, bei denen immer wieder Berichte über erhebliches Tierleid bekannt werden. „Tierschutz darf nicht relativiert werden. Wo Tiere leiden, darf man nicht wegsehen – unabhängig von kulturellen oder religiösen Motiven“, so Rosenkranz.

Das österreichische Tierschutzgesetz sieht seit 2005 grundsätzlich eine Betäubungspflicht beim Schlachten vor. Beim rituellen Schächten erlaubt das Gesetz Ausnahmen unter strengen Auflagen – wie behördlicher Genehmigung, Durchführung durch geschultes Personal, Anwesenheit eines Tierarztes und unmittelbarer Betäubung nach dem Schnitt (Post-cut-Stunning). Doch gerade in diesem sensiblen Bereich kommt es immer wieder zu Verstößen: Fälle illegaler Schächtungen, wie zuletzt im Bezirk Baden, verdeutlichen die Notwendigkeit strenger Kontrollen. Solche rechtswidrigen Vorgänge stellen eine klare Straftat dar und müssen – wie derzeit bereits vorgesehen – nach Tierschutz- und Lebensmittelrecht streng verfolgt werden.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Tiere qualvoll sterben, weil Gesetze nicht eingehalten oder kontrolliert werden“, warnt Rosenkranz. „Illegales Schächten – also ohne behördliche Genehmigung und außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen – ist aufs Schärfste zu verurteilen. Hier muss der Rechtsstaat konsequent durchgreifen.“

„Der Schutz der Tiere darf nicht an ideologischen oder religiösen Überlegungen scheitern. Was zählt, ist das Wohl des Tieres“, betont Rosenkranz und spricht sich für mehr Kontrollen, lückenlose Dokumentation und eine konsequente Vollziehung der bestehenden Gesetze aus. „Es braucht einen starken Tierschutz, der keine Ausnahmen duldet, wenn es um das Verhindern von Tierleid geht. Wer gegen geltende Regelungen verstößt, muss mit allen rechtlichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden.“

Mit ihrem Appell setzt Rosenkranz ein klares Zeichen für einen ernst gemeinten Tierschutz, der auf Einhaltung der Rechtsordnung und Verhinderung von unnötigem Leid abzielt – unabhängig von Herkunft, Überzeugung oder Praxis der Beteiligten.

Rückfragen & Kontakt

Büro LR Mag. Susanne Rosenkranz

02742/900513733

buero.rosenkranz@noel.gv.at

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