- 03.06.2025, 21:02:32
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Budgetausschuss gibt grünes Licht für die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans 2025 bis 2030
Defizit des Bundes belief sich bis Ende April 2025 auf 12,4 Mrd. €
Der Budgetausschuss hat sich heute am Ende des ersten Tages seiner Beratungen über das Doppelbudget 2025 und 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für die Sicherstellung der Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans 2025 bis 2030 ausgesprochen. Für diese Investitionen leistet der Bund Zuschüsse, die auf 30 bzw. 50 Jahre beim Brenner-Basistunnel umgelegt werden (Annuitätenzahlungen). Daher führen die Investitionen bis 2030 zu Vorbelastungen im Bundeshaushalt bis zum Jahr 2079. Insgesamt sind dafür bis zu 62,2 Mrd. Ꞓ vorgesehen (88 d.B.). Mit dem heutigen Beschluss schaffe man den haushaltsrechtlichen Unterbau zur Umsetzung des Rahmenplans, zeigte sich Verkehrsminister Peter Hanke im Ausschuss erfreut.
Weiters auf der Tagesordnung stand der Bericht des Finanzministers zur Entwicklung des Bundeshaushalts von Jänner bis inklusive April 2025 (22/BA), der ohne die Stimmen der FPÖ mit breiter Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde. Laut diesem belief sich das Defizit des Bundes bis Ende April 2025 auf 12,4 Mrd. Ꞓ und lag damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Zudem diskutierten die Abgeordneten den an die EU übermittelten Bericht zum Fiskalstrukturplan, den Fortschrittsbericht und die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026 (III-172 d.B.). Diese wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Drei weitere Berichte wurden einstimmig an den Budget-Unterausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen. Das betrifft die Berichte über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) für das Jahr 2024 (21/BA) und über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum Stichtag 31. März 2025 (24/BA) sowie den Beteiligungsbericht 2025 und 2026 (23/BA).
ÖBB-Finanzierung soll sichergestellt werden - Vorbelastungen für Rahmenplan 2025 bis 2030
Ziel eines von Verkehrsminister Peter Hanke vorgelegten Gesetzesvorschlags ist die Schaffung einer haushaltsrechtlichen Grundlage zur finanziellen Absicherung der Zahlung von Annuitäten, die auf Basis des ÖBB-Rahmenplans 2025 bis 2030 entstehen. Der Rahmenplan ist das Finanzierungsinstrument des Bundes für das Bahnnetz. Damit soll die Umsetzung des Zielnetzes weiter vorangetrieben und der Ausbau der europäischen TEN-Schienenachsen weiterverfolgt werden. Konkret sind Vorbelastungen in Höhe von 54,24 Mrd. Ꞓ für die Finanzjahre 2026 bis 2030 geplant. Gleichzeitig soll das Gesetz den Betrieb und die Instandhaltung der ÖBB sicherstellen. Hierfür sind weitere Vorbelastungen von 7,96 Mrd. Ꞓ vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Summe von 62,2 Mrd. Ꞓ.
Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete den heutigen Beschluss als haushaltsrechtlichen Unterbau zur Umsetzung des Rahmenplans. Die Zuschusszahlungen würden sich über 30, beim Brenner-Basis-Tunnel sogar über 50 Jahre ziehen. Was die von Lukas Hammer (Grüne) vorgebrachte Kritik an den aufgrund der Budgetlage vorgenommenen Kürzungen beim Rahmenplan betrifft - konkret sprach Hammer von den angedachten Einstellungen von Regionalbahnen - sprach der Verkehrsminister davon, dass auch sein Ressort einen Beitrag zur Budgetsanierung zu leisten habe. Es gehe um wirtschaftliche sinnvolle Optimierungen, wo auch das Einsetzen von Bussen eine Option sein würde. Noch diese Woche werde es dazu erste Gespräche zwischen den ÖBB und den Bundesländern geben.
Dem schloss sich Andreas Ottenschläger (ÖVP) an. Manchmal sei ein voller Bus ökonomisch und ökologisch sinnvoller als eine leere Bahn. Der ÖBB-Rahmenplan sei trotz budgetärer Herausforderungen eine "solide Basis" für den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur, so der ÖVP-Mandatar.
Gegenüber Barbara Teiber (SPÖ) hielt der Verkehrsminister fest, dass man mit dem heutigen Beschluss auch eine Vorausvalorisierung für Preissteigerungen vorgenommen habe. Die SPÖ-Abgeordnete hatte gefragt, ob künftige Preisanstiege bei Investitionsprojekten einkalkuliert worden seien. Zur von Teiber angesprochenen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Ballungsräumen betonte der Ressortchef, dass dies ein Schwerpunkt im Rahmenplan sei. Hanke nannte dabei unter anderem den viergleisigen Ausbau der Strecke Meidling-Mödling oder die Regionalstadtbahn in Linz.
Budgetvollzug: Defizit belief sich bis Ende April 2025 auf 12,4 Mrd. Ꞓ
Das Defizit des Bundes belief sich Ende April 2025 auf 12,4 Mrd. Ꞓ und lag damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums, informiert der vom Finanzminister vorgelegte Bericht zur Entwicklung des Bundeshaushalts von Jänner bis inklusive April 2025. Die Auszahlungen betrugen 39,5 Mrd. Ꞓ und überstiegen damit um 0,9 Mrd. Ꞓ bzw. 2,4 % die Werte im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dieser Anstieg wird unter anderem auf konjunkturelle Gründe, auf höhere Auszahlungen für Pensionen, für das Bundes- und Landeslehrpersonal, für den Zinsendienst, für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und für die Gemeinden sowie etwa auf die Valorisierung der Familienleistungen zurückgeführt. Demgegenüber stehen Minderauszahlungen für den Umgang mit der COVID-19- und der Energiekrise. Die Einzahlungen betrugen laut dem Bericht von Jänner bis April 2025 27 Mrd. Ꞓ und lagen damit um 1 Mrd. Ꞓ bzw. 3,7 % über dem Vergleichszeitraum 2024. Gegenüber 2024 gab es vor allem höhere Einzahlungen bei den öffentlichen Abgaben, bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sowie bei den Beiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds.
Für den Gesamtstaat prognostiziert das Finanzressort 2025 ein Maastricht-Defizit von 4,5 % und eine Schuldenquote von 84,7 % des BIP. Die Sanierungsmaßnahmen der Bundesregierung würden sich erst im weiteren Jahresverlauf vollends im Vollzug zeigen und die negative Dynamik der Staatsfinanzen trotz des angespannten wirtschaftlichen Umfelds umkehren, heißt es im Bericht.
Man wolle dem Hohen Haus laufend über die Budgetentwicklung berichten, die in dem Bericht analysierten ersten vier Monate des Jahres 2025 seien aber durch das beschlossene Budgetprovisorium wenig aussagekräftig, betonte Finanzminister Markus Marterbauer. Dies würde sich mit der Vorlage des nächsten Berichts im September ändern.
Fiskalstrukturplan, Fortschrittsbericht und Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026
Mit drei vom Finanzministerium jährlich an die EU-Kommission übermittelten Berichten soll die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die Budgetplanung und die Umsetzung von Reformen in Österreich überprüft werden. Dabei gibt die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026 eine Übersicht über die Budgets 2025 und 2026 einschließlich der wirtschaftlichen Entwicklung und geplanten Sanierung. Im Fortschrittsbericht werden die budgetären und makroökonomischen Ergebnisse 2023 und 2024, die aktuelle gesamtwirtschaftliche Prognose und Budgetplanung 2025 sowie die Umsetzung der Reformen und Investitionen im Rahmen des Europäischen Semesters dargestellt. Der Fiskalstrukturplan thematisiert die haushaltspolitischen Verpflichtungen gemäß den neuen EU-Regeln (III-172 d.B.).
Neu ist, dass in den Dokumenten das Nettoausgabenwachstum dargestellt wird. Die Übersicht über die Haushaltsplanung 2025 und 2026 zeigt, dass das Nettoausgabenwachstum in diesen Jahren den Vorgaben des Nettoausgabenpfades, wie im Österreichischen Fiskalstrukturplan 2025 bis 2029 dargestellt, entspricht.
Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte zwar die von der Bundesregierung angestrebte Verlängerung des budgetären Konsolidierungszeitraumes von vier auf sieben Jahre, vermisste aber den Bereich Klimaschutz in den von Österreich an die EU gemeldeten 14 Maßnahmen des Reform- und Investitionspakts. Diese Maßnahmen würden die Schwerpunkte der Bundesregierung widerspiegeln, entgegnete Finanzminister Markus Marterbauer. Er sei zuversichtlich, dass dieser Strukturreformplan auch in Brüssel anerkannt werde.
Die europäischen Budgetziele würden sich auf den Gesamtstaat beziehen, weshalb auch Reformen der Bundesländer, Gemeinden und Sozialversicherungen wichtig seien, hielt Marterbauer in Richtung Gerhard Kaniak (FPÖ) fest. Die Sozialversicherung habe zum Defizitabbau bereits konkrete Reformpläne vorgelegt. Zwar könne man den Bundesländern und Gemeinden keine konkreten Reformmaßnahmen vorschreiben, mit dem bis Jahresende geplanten innerösterreichischen Stabilitätspakt wolle man aber bestimmte Budgetkennzahlen vereinbaren, so der Finanzminister zu FPÖ-Mandatar Alexander Petschnig.
Karin Doppelbauer (NEOS) sprach sich für weitere steuerliche Maßnahmen für den österreichischen Wirtschaftsstandort aus. Man tue bereits einiges in diesem Bereich, wobei die geplante Industriestrategie ein wesentliches Element sei, sagte Marterbauer. Was die Senkung der Lohnnebenkosten betrifft, sei diese auch im Regierungsübereinkommen festgehalten, jedoch nur bei einer entsprechenden Gegenfinanzierung möglich.
Weitere Berichte: Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2024, Beteiligungs- und Finanzcontrolling, Beteiligungen des Bundes
Auf der Tagesordnung standen zudem drei weitere Berichte, die alle ohne Debatte an den Budget-Unterausschuss verwiesen wurden. Darunter befindet sich der Bericht von Staatssekretär Alexander Pröll über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) für das Jahr 2024 (21/BA). Konkret werden in dem Bericht insgesamt 73 wesentliche Vorhaben des Bundes analysiert. Darin wird gezeigt, wie diese Maßnahmen implementiert wurden, und wie die öffentliche Hand künftig wirksamer, resilienter und innovativer agieren kann. Bei der überwiegenden Mehrheit der Vorhaben (70 %) wurden die anvisierten Wirkungen zur Gänze oder überplanmäßig erreicht. Weitere 16 Vorhaben erreichten ihre intendierten Wirkungen überwiegend. Sechs Vorhaben fallen in die Kategorie "teilweise erreicht", keines in die Kategorie "nicht erreicht", wie aus dem Bericht hervorgeht.
Der Beteiligungsbericht 2025 und 2026 informiert über den aktuellen Stand der direkten und mehrheitlichen Beteiligungen des Bundes an 101 Gesellschaften. Darunter fallen etwa die Universitäten, die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) oder das Arbeitsmarktservice (AMS), berichtet das Finanzministerium (23/BA). Im Jahr 2023 erwirtschafteten die Beteiligungen Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge von 30,5 Mrd. Ꞓ. Die Beteiligungen beschäftigten 123.528 Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente) und weisen eine Bilanzsumme von 347,8 Mrd. Ꞓ aus. Die Auszahlungen an Beteiligungen sollen 2025 um 73,6 Mio. Ꞓ auf 13,697 Mrd. Ꞓ und 2026 um 319,0 Mio. Ꞓ auf 14,016 Mrd. Ꞓ steigen.
Was den Bericht über die Quartalsergebnisse des Beteiligungscontrollings betrifft, zeigt sich bei den Eigenmitteln sowie den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen insgesamt ein grundsätzlich positives Bild, berichtet der Finanzminister über das erste Quartal 2025 (24/BA). Es wird jedoch auch festgehalten, dass das Ergebnis vor Steuern und der Cash Flow aus dem Ergebnis rückläufig sind. Der Risikowert sei gesunken, und es bestehe eine deutliche Überdeckung durch die Eigenmittel. Der vorgelegte Bericht enthält eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Kennzahlen über alle berichtspflichtigen Unternehmen des Bundes. (Fortsetzung Budgetausschuss) med
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.
Details zu den Budgets 2025 und 2026, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2025 und 2026 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.
Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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