• 03.06.2025, 08:00:32
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Ein Jahr vor Inkrafttreten: Stepstone-Umfrage zeigt, Unternehmen unterschätzen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Mehrheit der Unternehmen steht noch am Anfang des Umsetzungsprozesses und unterschätzt sowohl die Dringlichkeit als auch den organisatorischen Aufwand.

Wien (OTS) - 
  • 44 Prozent der Personalverantwortlichen sind noch nicht mit den Inhalten der EU-Richtlinie vertraut – knapp ein Viertel (23 %) hat noch nie davon gehört
  • Unternehmen befürchten vor allem interne Diskussionen und Konflikte aufgrund von Gehaltsunterschieden
  • Jedes dritte Unternehmen hat noch kein Datum festgelegt, bis zu dem es die Richtlinie umsetzen möchte

Die Gleichstellung der Geschlechter sowie das Recht auf gleiches Gehalt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gehören zu den 20 Grundsätzen sozialer Rechte in der Europäischen Union. Um die Durchsetzbarkeit dieser Grundsätze zu verstärken und die Gehaltstransparenz zu verbessern ist 2023 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten, die von den Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten zwölf Monate – bis 7. Juni 2026 – in nationale Gesetzgebung umzusetzen ist.

"Obwohl für Österreich noch kein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt, zeichnen sich bereits die weitreichenden Implikationen der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz ab und die Vorbereitungen brauchen Zeit. Gehalt ist eines der sensibelsten Themen im Unternehmen. Dies anzupassen, braucht Zeit, einiges an Abstimmung und Feingefühl. Unternehmen haben nun noch ein Jahr für die praktische Umsetzung und sind gut beraten, sich jetzt damit auseinanderzusetzen“, empfiehlt Nikolai Dürhammer, Geschäftsführer von Stepstone Österreich und Schweiz.

Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung der neuen Richtlinie eine große Umstellung und deutlichen Mehraufwand im Personalwesen. Außerdem birgt sie potenzielle rechtliche Risiken und Sanktionen, wenn die Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt werden.

Erst ein Drittel der Personalverantwortlichen ist mit den Details der Richtlinie vertraut

Eine aktuelle Stepstone-Umfrage unter HR-Entscheider*innen macht nun deutlich: Die Mehrheit ist noch überhaupt nicht auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet – auch an Wissen rund um die Richtlinie mangelt es derzeit noch. Knapp ein Viertel (23 %) der befragten Entscheider*innen gibt an, noch nie von der Richtlinie gehört zu haben. 44 Prozent haben von ihr gehört, kennen aber keine Details. Lediglich jede*r dritte HR-Verantwortliche (33 %) ist mit den konkreten Anforderungen vertraut.

Wie es um die Gehaltstransparenz in Unternehmen aktuell bestellt ist

Eine der Änderungen ab 2026 ist etwa, dass Mitarbeitende das Recht bekommen zu erfahren, wie ihr Gehalt im Vergleich zu Kolleg*innen mit vergleichbaren Tätigkeiten einzuordnen ist. Aktuell hat nur die Gleichbehandlungsanwaltschaft Recht auf derartige Auskunft, künftig jede*r Arbeitnehmer*in. Zudem ändert sich die Beweislast: Aktuell müssen Arbeitnehmer*innen eine behauptete Lohndiskriminierung glaubhaft machen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht nun vor, dass künftig Arbeitgeber nachweisen müssen, dass sie nicht gegen die Vorschriften über gleiches Entgelt und Lohntransparenz verstoßen haben. Dementsprechend muss die objektive Entgelteinstufung und -entwicklung der Arbeitnehmer*innen nachweisbar dokumentiert werden.

Weitere Informationen zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Personalverantwortliche.

Die Stepstone-Umfrage zeigt, dass viele Unternehmen noch nicht vorbereitet sind:

  • 41 Prozent mangelt es noch an definierten Gehaltsstrukturen (z.B. Gehaltsbänder, Gehaltsklassen), um Tätigkeiten objektiv einstufen zu können

  • 31 Prozent verfügen über kein leistungsbasiertes Vergütungssystem – 23 Prozent davon planen aktuell auch nicht, ein solches einzuführen.

  • Ein Personal-Information-System zur Dokumentation und Analyse von Entgelt nutzen gar nur 38 Prozent der befragten Unternehmen

  • 56 Prozent der Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden haben noch keine internen Gehaltsvergleiche (Benchmark- oder Pay-Gap-Analysen) durchgeführt, können also nicht einschätzen, ob es ein Lohngefälle von mehr als 5 Prozent zwischen Arbeitnehmergruppen gibt. Die Hälfte davon hat aktuell auch nicht vor, diese Vergleiche anzustellen.

  • Strukturierte und standardisierte Mitarbeitergespräche zu Gehalt und Gehaltsentwicklung gibt es zumindest bereits in 57 Prozent der Unternehmen

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Unternehmen sehen großes Konfliktpotenzial durch die Offenlegung der Gehälter

Warum schreitet die Umsetzung so langsam voran? „In den Personalabteilungen mangelt es zum einen an Ressourcen für so große Projekte, vielen ist auch noch nicht klar, was die Richtlinie für sie bedeutet, manche wollen erst noch den konkreten Gesetzesentwurf abwarten. Manche schieben es vor sich her, aus Sorge vor Konflikten, wenn Gehaltsunterschiede offengelegt werden. Doch dann wird die Zeit bis zur Umsetzung knapp. Vieles können und sollten die Unternehmen jetzt schon vorbereiten. Durch Transparenz und proaktives Handeln können Arbeitgeber nicht nur frühzeitig möglichen Problemen entgegentreten, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiter*innen in das Unternehmen stärken“, betont Dürhammer.

Neben dem organisatorischen Aufwand befürchten viele Unternehmen auch interne Spannungen als Folge der neuen Transparenzpflichten. 59 Prozent rechnen mit vermehrten Diskussionen über Gehaltsunterschiede im Team, potenzielle Konflikte oder Unzufriedenheit unter Mitarbeitenden aufgrund von Gehaltsunterschieden erwarten 44 Prozent. Auch ein steigender Verwaltungsaufwand (43 %) bereitet Sorgen. Nur 14 Prozent der Befragten erwarten aktuell einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Wo Unternehmen jetzt ansetzen können

Bevor konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können, müssen Unternehmen zunächst klären, wo sie aktuell stehen: Welche Gehaltsstrukturen existieren? Wo gibt es Lücken? Wie objektiv und nachvollziehbar ist das bestehende Vergütungssystem?

Alle Infos zum aktuellen Stand, der rechtlichen Einordnung und Empfehlungen zur Vorbereitung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen: Im Webinar (2. Juli 2025 10:00h mit Rechtsexpertin Dr. Karolin Andréewitch-Wallner, Partnerin bei Taylor Wessing)

Über die Umfrage

Die Ergebnisse basieren auf der Online-Befragung von 107 Entscheiderinnen und Entscheidern aus Unternehmen mit 2 bis 5000+ Mitarbeiter*innen in Österreich. Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 06. bis 15. Mai 2025 durch Stepstone durchgeführt. Befragt wurden ausschließlich Personen, die in ihren Unternehmen aktiv in Gehalts- und Vertragsverhandlungen involviert sind, an der Entwicklung und Verwaltung von Gehaltsstrukturen und -strategien mitwirken (z. B. Gehaltsspannen, Vergütungssysteme, Bonimodelle) oder regelmäßig Gehalts- und Arbeitsmarktanalysen durchführen – etwa für Vergütungsbenchmarks, Budgetplanungen oder individuelle Gehaltsanpassungen.

Über The Stepstone Group

The Stepstone Group ist eine weltweit führende digitale Recruiting-Plattform, die Unternehmen mit passenden Talenten zusammenbringt und Menschen hilft, den richtigen Job zu finden. Mit Hilfe KI-unterstützter Job-Marktplätze und programmatischer Marketing-Lösungen erreichen jedes Jahr rund 140 Millionen Bewerbungen mehr als 130.000 Arbeitgeber. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete The Stepstone Group einen Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro. Das Unternehmen ist in mehr als 30 Ländern aktiv – darunter mit Stepstone in Deutschland, mit Appcast in den USA und mit Totaljobs in Großbritannien. The Stepstone Group mit Hauptsitz in Düsseldorf beschäftigt weltweit mehr als 3.000 Menschen. In Österreich betreibt Stepstone die Jobplattformen stepstone.at, unijobs.at und hotelcareer.at und beschäftigt rund 70 Mitarbeiter*innen. Mehr Informationen unter www.stepstone.at

Webinar | EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Aktueller Stand und rechtliche Einordnung

Das Erfolgsformat geht in die nächste Runde: In diesem Webinar mit Arbeitsrechtsexpertin Dr. Karolin Andréewitch-Wallner, Partnerin bei Taylor Wessing und Corina Staniek, Content Managerin bei Stepstone Österreich, erfahren Sie alles wichtige zum Status Quo der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich.

Datum: 02.07.2025, 10:00 Uhr

Art: Allgemeine Termine

Ort: Online

URL: https://events.zoom.us/ev/AqLakt-VU8OQ6ouWjlgwGGJq_b_wH8gsBe2XWYdxxrc4zGOJWYq8~AiSaEjxQwkvcwoZIF2jmIBSrUqhbQtjYdMMlt2JHDU1e3FpvQiDFpiU5xKt1VKKK0kVESaP7EQOqatyDLJb0l1y7Bw

Rückfragen & Kontakt

The Stepstone Group Österreich GmbH
Mag. Corina Staniek
Telefon: +436802421636
E-Mail: corina.staniek@stepstone.at
Website: https://www.stepstone.at

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