• 24.05.2025, 18:11:32
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FPÖ – Stefan warnt vor demokratiepolitischem Rückschritt durch Bundesstaatsanwalt

Der FPÖ-Justizsprecher kritisierte, dass SPÖ-Ministerin Sporrer weiterhin gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ist

Wien (OTS) - 

„Aus unserer Sicht kann das bestehende funktionierende System beibehalten werden und daher braucht es auch keine Bundesstaatsanwaltschaft. In Wahrheit will diese schwarz-rot-pinke Regierung eine politisch besetzte Weisungsspitze etablieren, die im Gegensatz zum Minister keinerlei politische Verantwortung tragen muss. Das wäre nämlich ein demokratiepolitischer Rückschritt mit einer Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle bei gleichzeitiger Zementierung parteipolitischen Einflusses“, so FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan zu den Aussagen von SPÖ-Justizministerin Sporrer im Ö1-„Journal zu Gast“.

„Es soll zudem, wie das die Justizministerin auch heute bestätigte, ein Dreiersenat werden. Bei der aktuellen Regierungskonstellation, die bekanntlich aus drei Parteien besteht, kann man sich dann schon ungefähr ausrechnen, wie die Besetzung aussehen wird“, erklärte Stefan und weiter: „Ein Staatsanwalt hat die Interessen des Staats und der Strafrechtspflege zu verfolgen und er ist im Unterschied zum Richter eben weisungsgebunden. Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft muss beim Justizminister angesiedelt sein. Nur dann ist er nämlich dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet und nur dann kann der Minister auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber vielleicht ist die versuchte Flucht vor der Verantwortung und der Kontrolle durch das Parlament der Grund dafür, warum ÖVP, SPÖ und NEOS das Projekt ‚Bundesstaatsanwalt‘ unbedingt wiederbeleben möchten.“

Der FPÖ-Justizsprecher übte auch Kritik daran, dass sich Ministerin Sporrer nach wie vor gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ausspricht: „Wenn unter 14-Jährige in der Lage sind, einen Raub zu begehen oder sogar eine Vergewaltigung zu verüben, dann müssen sie auch in der Lage sein, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen. Eine Gesellschaft muss in der Lage sein, entsprechend zu reagieren, wenn derart schwere Straftaten von so jungen Menschen begangen werden – und sie muss auch die Möglichkeit haben, Zwangsmaßnahmen ergreifen zu können.“

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