Erste Lesung zu Initiative der Grünen betreffend neues Bestellverfahren von Volksanwält:innen
Für die korrekte Umsetzung neuer EU-Vorgaben für den Güterkraftverkehr hat sich der Nationalrat heute einstimmig ausgesprochen. Grundlage für entsprechende Änderungen des Kraftfahrgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes war ein Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS. In der Debatte hoben die Vertreter:innen aller Fraktionen hervor, dass damit ein wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb im Güterverkehr auf der Straße und für die Verkehrssicherheit gesetzt werde.
Die Grünen brachten im Zuge der Debatte zwei Entschließungsanträge ein, die aber in der Minderheit blieben. So forderten sie, dass das Klimaticket nicht über die Indexanpassung hinaus verteuert werden sollte, und wandten sich gegen geplante Einstellungen von Regionalbahnstrecken.
Gegen Ende des Plenartags stand die Volksanwaltschaft noch einmal im Mittelpunkt. In einer Ersten Lesung diskutierten die Abgeordneten die Forderung der Grünen für ein "neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren" der Volksanwält:innen. Der Initiativantrag der Grünen wurde dem Ausschuss für Menschenrechte und der Volksanwaltschaft zur weiteren Behandlung zugewiesen.
EU-konforme Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten
Die im Nationalrat beschlossenen gesetzlichen Änderungen betreffen die Lenk- und Ruhezeiten im Güterkraftverkehr sowie die Verwendung von Fahrtenschreibern. Zwar gelten die einschlägigen EU-Vorgaben bereits seit längerem auch in Österreich, allerdings sind entsprechende Zitatanpassungen noch ausständig. Das soll nun nachgeholt werden, um ein von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren zu beenden. Außerdem wollen die Regierungsparteien im Arbeitsruhegesetz eine neue EU-Lenkzeitenverordnung in Bezug auf Lenkzeiten für Reisebusse nachvollziehen und redaktionelle Versehen im Bereich der Lenkzeiten-Regelungen beseitigen. Diese Änderungen fanden die Zustimmung aller Fraktionen.
Abgeordneter Gerhard Deimek (FPÖ) wies auf die Bedeutung EU-weit einheitlicher Regelungen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Güterverkehr und zur Vermeidung von Sozialdumping hin. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer:innen im Berufskraftverkehr sei ein wichtiges Anliegen, das auch der Verkehrssicherheit diene.
Die rasche Umsetzung von EU-Richtlinien sei wichtig, sie verstehe nicht, warum diese Umsetzung so lange liegen geblieben sei, bis es zu einem Vertragsverletzungsverfahren gekommen sei, meinte Melanie Erasim (SPÖ). Wichtig sei, dass für Lenker:innen und Frächter:innen aus Drittstaaten nun innerhalb der EU die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Erasim betonte, dass die Busfahrer:innen bei ihren Forderungen nach verbesserten Arbeitsbedingungen weiterhin die SPÖ klar auf ihrer Seite hätten.
Auch Wolfgang Moitzi (SPÖ) kritisierte, dass seitens des Verkehrsministeriums unter Führung der Grünen die Richtlinie nicht zeitgerecht umgesetzt wurde. Nun habe man einen guten Beschluss zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von LKW-Fahrer:innen und Buslenker:innen erreicht. Andreas Haitzer (SPÖ) begrüßte ebenfalls die Vereinheitlichung der Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten. Die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten diene auch der Verkehrssicherheit, sagte er. In diesem Sinne freue er sich über die Zustimmung aller Fraktionen zu der Novelle.
Joachim Schnabel (ÖVP) stellte fest, die EU-Bestimmungen seien in Österreich bereits in Kraft. Um die Rechtssicherheit für alle Betroffenen sicherzustellen, sei es jedoch wichtig, auch in den betreffenden Gesetzen die entsprechenden Verweise auf das EU-Recht zu aktualisieren. Damit schaffe man für einen wichtigen Bereich des Güterverkehrs faire Wettbewerbsbedingungen.
Für die NEOS kündigte Janos Juvan (NEOS) die Zustimmung seiner Fraktion an.
Gerade für LKW-Fahrer:innen aus Drittstaaten gebe es oft ausbeuterische Arbeitsbedingungen, sagte Leonore Gewessler (Grüne). Ihre Fraktion stimme dem Anliegen, die Situation dieser Arbeitnehmer:innen zu verbessern, selbstverständlich zu. Versäumt werde allerdings, das Grundproblem anzugehen, und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu forcieren, anstatt den Straßenverkehr weiter zu fördern.
Debatte über Bahnausbau, Klimaticket und Regionalbahnen
Im Zuge der Debatte gingen die Fraktionen auch auf weitere aktuelle verkehrspolitische Fragen ein, insbesondere im Bereich der Bahn. Hintergrund war der nun vorliegende ÖBB-Rahmenplan für die Jahre 2025 bis 2030.
FPÖ-Verkehrssprecher Deimek kritisierte, dass eine fehlende Planung der Deutschen Bahn Österreich und andere Länder unterdessen vor schwere Probleme stellte. Er hoffe, dass Verkehrsminister Hanke dieses Thema bei seinem heutigen Treffen mit seinem deutschen Amtskollegen ansprechen werde. Derzeit sei die österreichische Bahn von den Sparplänen der Bundesregierung betroffen. Aus seiner Sicht sei es unsinnig, wenn die ÖBB-Infrastruktur ausgerechnet Projekte verschiebe, die längerfristig Einsparungseffekte hätten. Auch die Pläne zu Einstellung von Regionalbahnen sah der FPÖ-Abgeordnete kritisch.
Lukas Hammer (Grüne) erinnerte daran, dass in den letzten Jahrzehnten Autobahnen und Schnellstraßen ausgebaut worden seien, Österreich aber zugleich 500 km an Schienennetz verloren habe. Nun seien Schließungen weiterer Regionalbahnen geplant. Das sei eine "verkehrspolitische Geisterfahrt" und ein Schlag gegen viele Pendler:innen, sagte Hammer. In einem Entschließungsantrag sprach er sich für den Erhalt und Ausbau der Regionalbahnen aus. Die Bundesländer Steiermark und Oberösterreich hätten gegen die geplanten Änderungen im ÖBB-Rahmenplan 2025 bis 2030 und Schließungen von Regionalbahnstrecken bereits klar Position bezogen. Der Verkehrssprecher der Grünen forderte vom Verkehrsminister, umgehend in Gespräche mit den Bundesländern und der ÖBB über die nachhaltige Stärkung der Bahninfrastruktur sowie über den Erhalt und die Attraktivierung der Regionalbahnen einzutreten.
Andreas Haitzer (SPÖ) hielt der Kritik der FPÖ und der Grünen entgegen, trotz der Budgetsanierung könne man nicht von einem Sparpaket bei der Bahn sprechen. Der Ausbau gehe auf hohem Niveau weiter. Auch Wolfgang Moitzi (SPÖ) verteidigte den nun vorliegenden ÖBB-Rahmenplan. Er stelle in den nächsten Jahren jährlich mindestens 3,2 Mrd. Ꞓ an Investitionen in den Bahnausbau sicher. Das Bahnnetz werde auch in Zukunft Priorität in der österreichischen Verkehrspolitik haben, betonte Moitzi.
Auch Janos Juvan (NEOS) sah die Kritik der FPÖ und der Grünen als nicht gerechtfertigt. Der Ausbau der Bahn-Infrastruktur werde weiterhin intensiv fortgesetzt.
Andreas Ottenschläger (ÖVP) sagte, die Diskussion über den öffentlichen Verkehr könne in Österreich glücklicherweise auf einem hohen Niveau geführt werden. Österreich sei das Bahnland Nummer Eins in der EU und werde es bleiben, da sehr viel Geld in die Schiene investiert werde. Laut ÖBB-Rahmenplan seien das mehr als 19 Mrd. Ꞓ bis 2030. Der Rahmenplan sei realistisch und biete einen sinnvollen Zeitrahmen für die Umsetzung von Projekten.
Leonore Gewessler (Grüne) kritisierte, die Bundesregierung stelle "die Mobilitätswende aufs Abstellgleis" und setze wieder auf die Straße statt auf die Schiene. Die Verteuerung des Klimatickets sei ein weiterer Schlag gegen eine umweltfreundliche Mobilität. Gewessler forderte mit einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion, das bundesweite Klimaticket "weiterhin für breite Bevölkerungsschichten leistbar zu halten". Eine zusätzliche Verteuerung des Klimatickets über die gesetzlich bereits ab 1. Jänner 2025 vorgesehene und umgesetzte jährliche Indexanpassung hinaus sei nicht gerechtfertigt.
Joachim Schnabel (ÖVP) hielt dem entgegen, dass die Preisanpassungen des Klimatickets, die für heuer und für das nächste Jahr vorgesehen seien, ziemlich genau der Inflation der letzten Jahre entsprechen würden. Inflationsbereinigt bleibe das Klimaticket also auf seinem ursprünglichen Preis und sei auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr günstig. ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger schloss sich dieser Sicht an. Er betonte, er stehe zum Klimaticket, doch müsse auch dafür gesorgt werden, dass es finanzierbar bleibe.
Nationalrat diskutiert über Forderung nach neuem Bestellmodus für Volksanwaltschaft
Der gegenwärtige Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft gehe auf das Jahr 1977 zurück und es sei höchste Zeit, diesen zu ändern, erklärte Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer heute im Nationalrat zu einem diesbezüglichen Initiativantrag der Grünen. Unter Berufung auf zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Verfassungsjuristen kritisiert sie darin die aus ihrer Sicht fehlende Transparenz der Bestellung und die daraus resultierende parteipolitische Abhängigkeit der Volksanwaltschaft.
Österreich sei auf internationaler Ebene mehrmals aufgefordert worden, den Bestellmodus zu ändern. Allein der Anschein von Parteilichkeit schwäche das Vertrauen, sagte Voglauer. Sie fordert daher ein "neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren", das eine öffentliche Ausschreibung beinhaltet. Die Kandidat:innen sollen dann durch eine Auswahlkommission anhand der Qualifikation gereiht werden. Die Auswahlkommission soll laut Antrag aus Vertreter:innen von Menschenrechtsorganisationen und Verfassungsexpert:innen bestehen. Darauf folgend würde der Hauptausschuss nach einem öffentlichen Hearing die geeignetsten drei Bewerber:innen dem Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit vorschlagen, der schließlich ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit die Mitglieder der Volksanwaltschaft wählen soll. Damit soll die Volksanwaltschaft auf "unabhängige, qualitativ hochwertige Beine" ohne "politische Färbungen" gestellt werden, sagte Voglauer im Nationalrat.
Der Bestellmodus habe sich bewährt und solle nun im Sinne der Grünen "umgefärbt" werden, kritisierte Markus Tschank (FPÖ). Ihnen "passe" nicht, dass im Unterschied zu ihnen die großen Parteien ein Vorschlagsrecht hätten. Das Parlament habe in der Vergangenheit stets Persönlichkeiten mit hoher Qualifikation und Erfahrung ausgewählt. Der Vorschlag der Grünen sei auch zu bürokratisch, kompliziert und zu zeitaufwändig.
Transparenz werde nicht durch "Symbolpolitik" geschaffen, sondern dadurch, dass sie gelebt wird, sagte Jakob Grüner (ÖVP). Die Verfassung traue den Parlamentarier:innen zu, dass sie geeignete und befähigte Personen für dieses Amt auswählen. Zudem könne politische Erfahrung auch ein Vorteil für diese Funktion sein. Parteipolitik habe aber nichts in der Volksanwaltschaft verloren.
Gegen eine "Hauruck-Aktion" sprach sich Muna Duzdar (SPÖ) aus, zeigte sich aber aufgeschlossen für eine Debatte, wie die Volksanwaltschaft weiter entwickelt werden kann. Dazu sei im Regierungsprogramm verankert, dass verpflichtende Anhörungen eingeführt und das Bestellverfahren evaluiert und weiter entwickelt werden soll. (Fortsetzung Nationalrat) sox/pst
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