FPÖ warnt vor Schwächung parlamentarischer Rechte
Im Rahmen der Debatte über einen Antrag der Grünen zur Reform der Volksanwaltschaft im Nationalrat übte der FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit, NAbg. Dr. Markus Tschank, Kritik an den vorgeschlagenen Änderungen: „Warum diskutieren wir heute eigentlich den Bestellungsmodus der Volksanwälte? Warum nicht die Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft?“, fragte Tschank eingangs und betonte die ursprüngliche Idee der Volksanwaltschaft als „Anwalt des öffentlichen Rechtes“, wie sie bereits Hans Kelsen konzipiert habe.
Den Antrag der Grünen, künftig eine externe Auswahlkommission mit der Bestellung der Volksanwälte zu betrauen, lehnte Tschank entschieden ab: „Jetzt kommt da so ein Antrag der Grünen daher, der das gesamte Bestellungssystem im Wesentlichen beseitigen will. Was soll man davon halten? Was den Grünen nicht passt, soll passend gemacht werden. Es ist den Grünen offensichtlich ein Dorn im Auge, dass die FPÖ ein verfassungsmäßiges Vorschlagsrecht hat.“
Laut Tschank sei es nicht hinnehmbar, dass in Zukunft nicht mehr die demokratisch gewählten Vertreter im Parlament, sondern NGO-nahe Gremien darüber entscheiden sollen, wer Volksanwalt wird, was eine Schwächung des Parlaments bedeuten würde: „Ginge es nach den Grünen, soll nicht mehr die politische Mehrheit entscheiden, sondern mit Steuergeld gefütterte linke Aktivisten. Wir werden nicht zulassen, dass politische Mehrheiten umgangen werden, der Wille des Volkes missachtet wird und parlamentarische Entscheidungen an Kommissionen oder NGOs ausgelagert werden. Die demokratisch gewählten Parteien und ihre Vertreter wissen selbst genau, wer geeignet ist und wen sie in die Volksanwaltschaft entsenden“, argumentierte Tschank die Ablehnung des grünen Antrags abschließend.
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