• 22.05.2025, 14:50:33
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Nationalrat: Luisser, Schwarz und Achitz zu neuen Volksanwält:innen gewählt

Grüne stimmen nicht zu und pochen auf neuen Bestellmodus

Wien (PK) - 

Der Nationalrat hat heute die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft für die kommende Funktionsperiode gewählt. Demnach werden zwei der bisherigen Volksanwält:innen das Amt für die nächsten sechs Jahre weiterhin ausüben, nämlich Gabriela Schwarz und Bernhard Achitz. An die Stelle der bisherigen Volksanwältin Elisabeth Schwetz wird Christoph Luisser treten. Das Trio wird ab 1. Juli 2025 im Amt sein, ihre Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.

ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten im Plenum für den entsprechenden Wahlvorschlag des Hauptausschusses des Nationalrats. Die Grünen sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein Hearing aus und stimmten dem Wahlvorschlag nicht zu. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Volksanwält:innen sind überparteilich und unabhängig und können nicht abgewählt werden.

Lob für die Volksanwält:innen, Debatte über Bestellmodus und etwaiges Hearing

Seitens der Grünen werde man trotz Zufriedenheit mit der Arbeit der Volksanwält:innen der Wahl nicht zustimmen, weil man einen anderen Bestellmodus fordere, hielt Olga Voglauer (Grüne) fest. Die Volksanwaltschaft sei auch eine Menschenrechtsinstitution. Derzeit müssten bei der Besetzung der Spitze keine Qualifikationen nachgewiesen werden, sondern ein Wahlvorschlag der drei stärksten Parteien reiche. Um diese Regelung zu ändern, werde heute im Plenum noch über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Grünen debattiert, so Voglauer. Unverständnis zeigte sie auch, warum diesmal noch kein Hearing stattgefunden habe, zumal ein solches im Regierungsprogramm so vorgesehen sei und ein Hearing für sie eine Stärkung der Volksanwaltschaft bedeutet hätte. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) zufolge geht es den Grünen allerdings nicht um die Neugestaltung des Vorschlagsrechts, sondern darum, wie damit umgegangen werde. Wenn vorschlagsberechtigte Fraktionen eine oder mehrere Personen für die Volksanwaltschaft dem Nationalrat vorstellen, sollen sich diese einem Hearing stellen. Dann soll ein Ranking gemacht und abgestimmt werden, damit die bestqualifizierten Personen gewählt werden können, so Prammer.

Aus Sicht von Norbert Nemeth (FPÖ) wäre ein Hearing diesmal "überhaupt kein Problem" gewesen. Der entsprechende Vorschlag der Grünen sei aber zu spät erst im Hauptausschuss gekommen. Was den von den Freiheitlichen nominierten Christoph Luisser betrifft, sei dieser in vielfacher Hinsicht geeignet, die Tätigkeit als Volksanwalt auszuüben. Ähnlich wie Michael Schilchegger (FPÖ) wies Nemeth darauf hin, dass Luisser als profunder Jurist lange als Rechtsanwalt praktiziert und etwa im Justizministerium, im Innenministerium und auch in der Volksanwaltschaft tätig gewesen sei. Nemeth hob außerdem das klare Bekenntnis Luissers zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hervor. Zudem habe er in Niederösterreich, wo er bisher Landesrat gewesen sei, den Corona-Maßnahmenfonds geleitet. Zur Debatte um den Bestellmodus meinte Schilchegger außerdem, es gehe um das Vertrauen in die Volksanwaltschaft. Daher würden folgerichtig die drei Parteien mit den meisten Wählerstimmen die Volksanwält:innen vorschlagen, was die bestmögliche demokratische Legitimation bedeute.

Diese Wahl sei mehr als ein Formalakt, hielt auch Martina Diesner-Wais (ÖVP) fest. Die Volksanwaltschaft sei nicht nur ein Kontrollorgan, sondern eine verlässliche Stimme für jene, die sich selbst nicht Gehör verschaffen können. Was die von der ÖVP neuerlich vorgeschlagene Gabriela Schwarz betreffe, habe diese mit Engagement, Klarheit und Haltung bereits die letzten Jahre als Volksanwältin überzeugt. Sie sei als "beharrliche Kämpferin" für soziale Gerechtigkeit etwa auch für den sensiblen Bereich der Menschenrechtskontrolle zuständig und setze sich gegen Gewalt an Frauen ein, so Diesner-Wais. Auch Susanne Raab (ÖVP) hob den Einsatz von Schwarz als Kämpferin für die Frauenrechte und für die Gleichberechtigung hervor. Wesentlich sei aus ihrer Sicht auch, dass es an der Spitze der Volksanwaltschaft auch eine Frau gebe.

Bernhard Höfler (SPÖ) meinte in Richtung der Grünen, dass im Regierungsprogramm vereinbart sei, dass bis 2026 das Bestellverfahren evaluiert bzw. überarbeitet werde und damit auch ein Hearing implementiert werden soll. Für dieses Mal sei die Zeit zu kurz gewesen, um ein Hearing abzuhalten. Es sei notwendig, dass man sich für diesen Prozess Zeit nehme. Der von der SPÖ wiedernominierte Bernhard Achitz sei ein ausgezeichneter Jurist, der Sozial- und Gesundheitsexperte gewesen sei und sich in der Gesundheitsverwaltung einen Namen gemacht habe.

Aus Sicht von Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sei es wichtig, den Bestellprozess in Zukunft transparent zu gestalten. Er freue sich, wenn seitens der Bundesregierung in Zukunft dementsprechend eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werde. Leider sei es aufgrund der aktuellen budgetären Herausforderungen bzw. der kurzen Zeit noch nicht gelungen, dieses Vorhaben schon jetzt umzusetzen. Es werde aber sehr bald geschehen, so Hoyos-Trauttmansdorff. Transparenz sei umso wichtiger, als die Volksanwaltschaft wesentliche Kontrollmechanismen ausübe und auch im Menschenrechtsbereich wichtige Aufgaben übernommen habe. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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