Behindertenberatungszentrum BIZEPS warnt: Wer Barrierefreiheit ignoriert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben und einklagbar – das bestätigt ein aktuelles Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, welches der Klagsverband erwirken konnte.
Ein Drei-Sterne-Restaurant wurde zu 1.700 Euro Schadenersatz verurteilt, weil ein Rollstuhlnutzer und seine Ehefrau den Besuch wegen nicht barrierefreier WC-Anlagen absagen mussten.
„Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen endlich auch in Österreich getroffen werden. Nur so wird klar, dass fehlende Barrierefreiheit nicht länger ignoriert werden darf. Es reicht nicht nur, Gleichstellungsrechte im Gesetz zu verankern – man muss sie auch nutzen
“, betont Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Wien.
Der Klagsverband spricht von einem wichtigen Signal: Barrierefreiheit ist kein freiwilliges Serviceangebot, sondern ein Recht. Das Urteil zeigt: Wer Diskriminierung zulässt, muss mit finanziellen Folgen rechnen.
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Martin Ladstätter, MA
Telefon: 0699/17745449
E-Mail: martin.ladstaetter@bizeps.or.at
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