• 16.05.2025, 16:37:34
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  • OTS0128

Nationalrat: Regierung hat 700 Seiten starkes Budgetbegleitgesetz mit 72 Gesetzesnovellen und einem neuen Gesetz vorgelegt

Vorgeschlagene Maßnahmen reichen vom erschwerten Zugang zur Korridorpension bis zur Abschaffung des Klimabonus

Wien (PK) - 

Die Regierung hat dem Nationalrat begleitend zum Budget auch ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz vorgelegt. 72 Gesetzesnovellen, ein neues Gesetz und eine gesonderte Inkrafttretensbestimmung enthält das 74 Artikel umfassende Konvolut, das mit Erläuterungen 700 Seiten umfasst. Enthalten sind darin viele schon im Vorfeld angekündigte Vorhaben wie der erschwerte Zugang zur Korridorpension, die vorübergehende Aussetzung der Inflationsanpassung von Familienleistungen und die Abschaffung des Klimabonus, aber auch Dutzende Detailmaßnahmen sind Teil des Pakets: So muss etwa bei der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen nachgebessert werden, um auf jene 200 Mio. Ꞓ zu kommen, die diese jährlich zur Budgetkonsolidierung beitragen sollen. Zu den größeren Vorhaben sind außerdem die Einbehaltung des dritten Drittels der "kalten Progression", Einschränkungen beim Zuverdienst für Arbeitslose und die Schließung einer Lücke im Grunderwerbsteuergesetz zu zählen. Überdies muss das Universitätsbudget für die Jahre 2025 bis 2027 aufgeschnürt werden. Im Justizbereich ist neben einer Verkürzung der Gerichtspraxis unter anderem auch die Ausweitung der Fußfessel und von bedingten Entlassungen geplant.

Mit einer erheblichen Finanzspritze können die Gemeinden rechnen. Grund dafür ist die vorgesehene Umwandlung der in den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 verankerten Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen. Mehr Geld ist außerdem für einzelne Stellen wie die Statistik Austria und die AGES sowie für Pendler:innen - als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus - vorgesehen. Auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel und der steuerfreien Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 Ꞓ im Jahr 2025 könnten viele profitieren. Ab 2026 soll es außerdem wieder frisches Geld für die Förderung des Heizungstauschs geben.

Nicht Teil des Budgetbegleitgesetzes sind unter anderem die vorgesehene Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und die Anhebung der Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und andere Dokumente. Diese Vorhaben sind im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 - Teil II enthalten, das weitere zwölf Gesetzesnovellen umfasst und schon nächste Woche beschlossen werden könnte.

Erschwerter Zugang zur Korridorpension

Einen wesentlichen Teil im Budgetbegleitgesetz (69 d.B.) nimmt der Abschnitt Soziales und Gesundheit ein. So schlägt die Regierung vor, den Zugang zur Korridorpension für Personen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, zu erschweren. Demnach soll das Alter, ab dem man die Korridorpension in Anspruch nehmen kann, quartalsweise in Zwei-Monatsschritten von 62 auf 63 Jahre steigen. Das heißt, dass Geburtsjahrgänge ab 1965 erst mit 63 vorzeitig in Pension gehen können sollen, sofern sie nach dem 31. März 1965 geboren sind. Parallel dazu steigen die notwendigen Versicherungszeiten für die Korridorpension schrittweise von 40 auf 42 Jahre, wobei die 42 Jahre für all jene gelten werden, die nach dem 30. September 1966 geboren sind.

Ähnlich einschneidende Anpassungen bei der Korridorpension seien in der Vergangenheit vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert worden, ist das Sozialministerium zuversichtlich, dass die geplanten Bestimmungen halten werden. Außerdem soll für Personen, die mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben, die vor dem 1. April 2025 wirksam wurde, die aktuelle Rechtslage weiter anwendbar bleiben. Gleiches gilt für Bezieher:innen von Überbrückungsgeld nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz.

Neuregelung der ersten Pensionsanpassung, E-Card-Gebühr steigt auf 25 Ꞓ

Geändert wird darüber hinaus die umstrittene Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt. Künftig wird - unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts - im darauffolgenden Jahr die halbe Pensionserhöhung (50 % des Anpassungsfaktor) gebühren. Davon umfasst sind auch Personen, die ihre Pension heuer antreten werden bzw. bereits angetreten haben: Die unter der schwarz-grünen Regierung beschlossene Aussetzung der Pensionsaliquotierung für 2026 wird aufgehoben.

Außerdem sollen ab 2027 grundsätzlich auch Pensionist:innen das jährliche Service-Entgelt für die E-Card zahlen müssen. Ausgenommen sein sollen nur Ausgleichszulagenbezieher:innen und andere von der Rezeptgebühr befreite Personen. Gleichzeitig wird das Service-Entgelt für die E-Card ab 2026 von 13,8 Ꞓ auf 25 Ꞓ erhöht.

Geringfügigkeitsgrenze bleibt eingefroren, auch Krankengeld wird nicht valorisiert

Im kommenden Jahr ausgesetzt wird die Valorisierung der Geringfügigkeitsgrenze. Sie bleibt damit bis Ende 2026 bei 551,10 Ꞓ eingefroren. Auch das Krankengeld und die Bemessungsgrundlage für das Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld werden vorläufig nicht - diesfalls in den Jahren 2026 und 2027 - an die Inflation angepasst. Ab 2026 neu ist außerdem, dass bei der Anmeldung zur Sozialversicherung auch das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit angegeben werden muss.

Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen wird wieder gestrichen

Wieder abgeschafft wird der erst im Jahr 2024 eingeführte Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die an längeren Schulungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Analog zu Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sollten sie - zusätzlich zur bereits bestehenden AMS-Beihilfe von derzeit rund 2,6 Ꞓ pro Tag - einen Schulungszuschlag von 150 Ꞓ bzw. 300 Ꞓ pro Monat bekommen, wenn sie an längeren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Nun wird der entsprechende Passus wieder aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gestrichen. Aufgrund der Komplexität im Vollzug seien an der Schnittstelle zum AMS organisatorische Doppelgleisigkeiten entstanden, wird die Streichung begründet. Auch die Bestimmung, wonach der Schulungszuschlag des AMS nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen ist, entfällt.

Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose entfällt

Deutlich eingeschränkt wird die Zuverdienstmöglichkeit für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Nur noch in Ausnahmefällen ist künftig eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung möglich. So werden Personen, die schon länger als ein Jahr arbeitslos sind, und Personen, die seit mindestens 52 Wochen Krankengeld bezogen haben (letztere zur langsamen Heranführung an den Arbeitsmarkt), bis zu 26 Wochen geringfügig dazuverdienen dürfen. Zeitlich unbegrenzte Ausnahmen sind für ältere Langzeitarbeitslose über 50 und für Personen mit Behindertenstatus vorgesehen. Auch Personen, die schon vor ihrer Arbeitslosigkeit mindestens ein halbes Jahr einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nachgegangen sind, sind vom Zuverdienst-Verbot ausgenommen, wobei keine Unterbrechung vorliegen darf.

Begründet werden die Einschränkungen damit, dass eine parallel ausgeübte geringfügige Erwerbstätigkeit der Wiederaufnahme einer vollversicherten Tätigkeit in vielen Fällen hinderlich sei.

Arbeitslosenversicherungspflicht für mehrfach Beschäftigte

Neu geregelt wird auch die Arbeitslosenversicherungspflicht für doppelt oder mehrfach geringfügig beschäftigte Personen, die infolge eines VfGH-Urteils wirksam wurde. Demnach müssen für geringfügige Beschäftigungen, die von voll versicherten Personen neben ihrer eigentlichen Erwerbsarbeit ausgeübt werden, keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ebenso wird klargestellt, dass ein Bezug von Arbeitslosengeld nicht zusteht, wenn nur eine von mehreren geringfügigen Beschäftigungen und nicht jede davon beendet wird.

Vorgesehen ist darüber hinaus, die Valorisierung des Umschulungsgeldes im Zuge der Rehabilitation gesundheitlich angeschlagener Personen 2026 und 2027 nicht an die Inflation anzupassen. Überdies werden künftig Krankengeld - ab dem 4. Tag der Erkrankung - und Wochengeld für Arbeitslose aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik finanziert und damit die Sozialversicherungsträger entlastet.

Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation, Tiergesundheit

Weitere Vorschläge aus dem Sozialministerium betreffen die Aussetzung der Anpassung des Nachtschwerarbeits-Beitrags für die Jahre 2025 und 2026 und die Einrichtung eines gemeinnützigen "Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation" im Sozialministerium. Er soll etwa innovative Pilotprojekte zur Armutsbekämpfung finanzieren, wobei die Dotierung noch offen ist.

In Reaktion auf die jüngsten Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche und anderer Tierseuchen in einigen europäischen Ländern wird darüber hinaus das Tiergesundheitsgesetz geändert. Dabei geht es etwa um die Überarbeitung von Entschädigungsregelungen, die Kostentragung von Präventivmaßnahmen, Vorgaben für Heimtierhalter:innen und Tierärzt:innen sowie um den Verein "Tiergesundheit Österreich". Auch werden die Biosicherheitsanforderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer konkretisiert.

Kindergeld und Familienbeihilfe werden erst 2028 wieder an Inflation angepasst

Einsparungen in der Höhe von rund 135 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 257 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 soll die vorübergehende Aussetzung der Valorisierung mehrerer Familienleistungen bringen. So werden die Familienbeihilfe (samt Geschwister- und Altersstaffel), das Kinderbetreuungsgeld, der Mehrkindzuschlag und das Schulstartgeld in den Jahren 2026 und 2027 nicht an die Inflation angepasst. Gleiches gilt für den Familienzeitbonus, der für den "Papamonat" gewährt wird. Die Leistungen seien in den letzten drei Jahren um insgesamt 21,4 % gestiegen und damit auf einem guten Niveau, heißt es dazu in den Erläuterungen. Ebenso bleiben der Kinderabsetzbetrag und die für den Bezug von Familienbeihilfe maßgebliche Einkommensgrenze vorübergehend eingefroren.

Höherer Selbstbehalt für Schüler- und Lehrlingsfreifahrt

Spüren werden die Familien auch die Erhöhung des Selbstbehalts für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Dieser soll ab dem Schuljahr 2026/27 von 19,60 Ꞓ auf 29,60 Ꞓ steigen. Seit 1996 habe es keine Anpassung des Selbstbehalts gegeben, wiewohl der Verbraucherpreisindex in dieser Zeit um rund 90 % gestiegen sei, wird dazu festgehalten. Betroffen davon sind laut Erläuterungen rund 680.000 Schüler:innen und 58.000 Lehrlinge, 6,5 Mio. Ꞓ sollen dadurch ins Budget gespült werden.

Demgegenüber wird die gleichzeitig vorgesehene Erhöhung der Schulfahrtbeihilfe und der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge den Haushalt mit rund 500.000 Ꞓ belasten. Diese Beihilfen werden grundsätzlich dann gewährt, wenn für den Schulweg bzw. für den Weg zur betrieblichen Ausbildungsstätte kein öffentliches Verkehrsmittel oder eine andere unentgeltliche Beförderung zur Verfügung stehen. Auch sie sind laut Erläuterungen schon länger nicht mehr angepasst worden.

Maßnahmen im Bildungsbereich

Im Bildungsbereich wird bei der Unterstützung von Direktor:innen von Pflichtschulen durch Klassenlehrer:innen gespart: Nicht für jede Klasse soll es demnach eine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß einer halben Wochenstunde geben. Weiters wird die 2022 eingeführte Möglichkeit, Lehrer:innen an allgemeinbildenden höheren Schulen für zwei Wochenstunden in der individuellen Lernzeit oder im Freizeitteil einzusetzen, bis einschließlich des Schuljahres 2026/27 verlängert.

Außerdem ist vorgesehen, verschiedene Aufgaben im Bereich der Erwachsenenbildung ab 2026 beim Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (BIFEB) zu bündeln. So sollen dem Institut etwa die Aufgaben der beim Verband der Österreichischen Volkshochschulen eingerichteten Weiterbildungsakademie sowie die Akkreditierung und Zertifizierung von Bildungsangeboten für Erwachsene übertragen werden. Dadurch sollen Steuerungsmöglichkeiten verbessert und Ressourcen effizienter verwendet werden, heißt es unter anderem in den Erläuterungen.

Anpassung des Universitätsbudgets

Ein Passus im Universitätsgesetz sieht vor, die Leistungsvereinbarung mit den Universitäten für die Periode 2025 bis 2027 neu festzusetzen. Gemäß den Erläuterungen müssen beim Universitätsbudget - bei einem Gesamtvolumen von 16 Mrd. Ꞓ - insgesamt 129 Mio. Ꞓ eingespart werden, um die Sparvorgaben des neuen Bundesfinanzrahmens zu erreichen. Der größte Anteil davon - 103,4 Mio. Ꞓ - ist demnach für 2027 vorgesehen.

Im Beamten-Dienstrechtsgesetz werden die Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten neuerlich repariert. Damit will die Regierung eine Altersdiskriminierung - bei identen Lebensläufen - gänzlich ausschließen, wobei die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters in Einzelfällen auch zu Gehaltseinbußen führen kann. Insgesamt wird das Budget laut finanziellen Erläuterungen dadurch mit 33,37 Mio. Ꞓ belastet.

Abschaffung des Klimabonus

Auch das angekündigte Aus für den Klimabonus ist Teil des Budgetbegleitgesetzes. Als Ausgleich für die CO2-Bepreisung erhielten alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich einen jährlichen Bonus, der je nach Region, abhängig von der Dichte des öffentlichen Verkehrs, gestaffelt war. 2024 waren das zwischen 145 Ꞓ und 290 Ꞓ. Wie viel Geld sich der Staat durch die Abschaffung erspart, geht aus den finanziellen Erläuterungen nicht hervor, für heuer werden jedenfalls noch rund 120 Mio. Ꞓ, insbesondere für restliche Auszahlungen für das Jahr 2024, benötigt. Ansprüche, die in den Jahren 2022 bis 2024 entstanden sind, sollen noch bis Ende Dezember 2027 geltend gemacht werden können.

Verdreifachung des "Pendlereuro"

Als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus sieht das Budgetbegleitgesetz ab 2026 eine Verdreifachung des sogenannten Pendlereuro von zwei auf sechs Euro pro Kilometer Wegstrecke vor. Er reduziert als Absetzbetrag direkt die Steuerleistung und wird Arbeitnehmer:innen für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte gewährt, sofern ein Anspruch auf das Pendlerpausche besteht. Für Geringverdiener:innen, die einen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, wird gleichzeitig der maximale Erstattungsbeitrag aus der Sozialversicherung (Negativsteuer) von 608 Ꞓ auf 737 Ꞓ (plus zusätzlicher Inflationsanpassung) angehoben.

Erleichterungen für Kleinunternehmen, Mitarbeiterprämie

Auch für Kleinunternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz Verbesserungen. Entsprechend dem Regierungsprogramm wird die Umsatzgrenze, ab der Betriebsausgaben im Zuge der Gewinnermittlung pauschal geltend gemacht werden können, in zwei Schritten erhöht, zunächst auf 320.000 Ꞓ, ab 2026 auf 420.000 Ꞓ. Gleichzeitig steigt der Pauschalsatz auf 13,5 % bzw. 15 % ab 2026 an. Begründet wird das mit bürokratischen Vereinfachungen. Derzeit liegt die Umsatzgrenze für die Pauschalierung bei 220.000 Ꞓ, davon können 12 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Für 2025 wird im Einkommensteuergesetz überdies eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Ꞓ verankert, wobei es sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handeln muss. Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen oder regelmäßige Bonuszahlungen an Mitarbeiter:innen sind nicht umfasst, wird in den Erläuterungen festgehalten. Außerdem soll der steuerfreie Gesamtbetrag für etwaige Gewinnbeteiligungen und Mitarbeiterprämien mit 3.000 Ꞓ gedeckelt werden. Ähnliches ist laut Regierungsprogramm auch für 2026 geplant, gesetzlich fixiert wird das vorerst aber nicht. Das Finanzministerium will zuvor die budgetären Auswirkungen sowie die Wirksamkeit der Maßnahme prüfen.

Umsatzsteuerbefreiung von Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel

Entlastet wird die Bevölkerung auch durch die angestrebte Umsatzsteuerbefreiung von Frauenhygieneartikeln und Verhütungsmitteln. Darunter fallen den Erläuterungen zufolge unter anderem Antibabypillen, Hormonspiralen, Kondome, hygienische Binden, Menstruationstassen, Tampons und Slipeinlagen.

Einschränkungen bei der Abgeltung der "kalten Progression"

Zu Einschränkungen kommt es hingegen bei der Abgeltung der sogenannten "kalten Progression". Zwar werden die einzelnen Steuertarifstufen weiterhin zu zwei Dritteln an die Inflation angepasst, das dritte Drittel muss bis 2029 aber nicht mehr zwingend für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden. Dadurch erspart sich der Staat laut Folgekostenabschätzung im kommenden Jahr 440 Mio. Ꞓ. Bis 2029 steigt dieser Wert auf 1,48 Mrd. Ꞓ an.

Besteuerung von Umwidmungsgewinnen, Erhöhung des Stiftungseingangssteuersatzes

Beim Verkauf von Grundstücken ist zukünftig ein Umwidmungszuschlag vorgesehen. Wer ein Grundstück verkauft, das zuvor zum Beispiel von Grünland in Bauland umgewidmet wurde, muss künftig höhere Abgaben zahlen. Konkret geplant ist, auf erzielte Veräußerungsgewinne vor Berechnung der Steuerbelastung 30 % aufzuschlagen und so die Bemessungsgrundlage zu erhöhen, wobei ein Deckel eine überschießende steuerliche Belastung verhindern soll. Gelten soll das für nach dem 31. Dezember 2024 erfolgte Umwidmungen. Im Grunderwerbsteuergesetz wird überdies eine Lücke in der Steuerpflicht bei der Veräußerung von Grundstücken in Form großer Immobilientransaktionen geschlossen, was jährlich bis zu 100 Mio. Ꞓ in die Staatskasse spülen soll.

Auch die Erhöhung des Eingangsteuersatzes für Zuwendungen an Privatstiftungen ab 2026 von 2,5 % auf 3,5 % wird von der Regierung vorgeschlagen. Weitere Maßnahmen für Stiftungen sind im zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz enthalten.

Höhere Glücksspielabgaben, weniger Sportförderung

Mehreinnahmen im Ausmaß von rund 70 Mio. Ꞓ pro Jahr erwartet sich die Regierung von der Erhöhung der Glücksspielabgabe und der Konzessionsabgabe für elektronische Lotterien. Betroffen davon sind bestimmte Lotterien sowie Ausspielungen mit Glücksspielautomaten. Zudem wird in den Jahren 2025 und 2026 die besondere Sportförderung, die aus Glücksspieleinnahmen finanziert wird, von 120 Mio. Ꞓ auf 110 Mio. Ꞓ gekürzt.

Verkürzung der Gerichtspraxis auf fünf Monate, mehr Fußfesseln

Im Justizbereich schlägt die Regierung unter anderem vor, die Gerichtspraxis von sieben auf fünf Monate zu verkürzen. Außerdem ist geplant, bedingte Entlassungen zu forcieren und den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) auszuweiten. So soll künftig auch bei einem noch zu erwarteten Strafrest von 24 Monaten (derzeit 12 Monate) eine Fußfessel gewährt werden können, wobei bestimmte Strafen - etwa für schwere Gewaltdelikte, Sexualverbrechen oder Terrorakte - ausgenommen sind. Gleichzeitig wird ein Passus, der bisher bedingte Entlassungen aus generalpräventiven Gründen verzögert hat, mit 1. Jänner 2026 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Durch diese Maßnahmen soll es nicht nur zu einer Entlastung von Justizanstalten - Stichwort Überbelag - kommen Justizministerin Anna Sporrer erwartet sich davon auch eine einfachere Resozialisierung. Neu in diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung von Senaten für bedingte Entlassungen unter Einbeziehung fachkundiger Laienrichter:innen.

Um die Sicherheit und Ordnung in Justizanstalten zu erhöhen, wird diesen - ergänzend zu einem weitreichenden Handyverbot - unter anderem ermöglicht, technische Einrichtungen zur Auffindung von Mobiltelefonen zu verwenden und Frequenzen zu stören.

Bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung soll die Frist für verpflichtende Überprüfungen von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Zudem werden Notar:innen und Rechtsanwält:innen bei Fehlen anderer geeigneter Personen wieder stärker in die Pflicht genommen.

Einsparungen bei Umweltförderungen

Komplex stellen sich die Änderungen im Umweltförderungsgesetz dar, wobei insbesondere der Zusagerahmen für die Ausweitung und Dekarbonisierung von Fernwärme- und Kältesystemen sowie das Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Förderung von thermischen Sanierungen und Heizungstausch deutlich gekürzt wird. So stehen für einkommensschwache Haushalte statt insgesamt 1 Mrd. Ꞓ nur noch 400 Mio. Ꞓ zur Verfügung. Die Förderungen für den Fernwärmebereich werden auf 266,9 Mio. Ꞓ für die Jahre 2021 bis 2030 zusammengestrichen. Die Zusagevolumina seien deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen geblieben, wird dieser Schritt begründet. Zudem wird auf die aktuellen budgetären Rahmenbedingungen verwiesen.

Vorübergehend weniger Geld wird es außerdem für die Förderung der Kreislaufwirtschaft geben. Die Mittel dafür werden für die Jahre 2024 und 2025 um zusammen 58 Mio. Ꞓ gekürzt. Ab 2026 soll es für diesen Bereich mit einer jährlichen Förderung von 81 Mio. Ꞓ aber wieder zusätzliches Fördergeld geben. Argumentiert wird das vor allem mit den guten Erfahrungen mit dem Reparaturbonus, wobei für diesen Teilbereich der Kreislaufwirtschaft laut Erläuterungen 2026 bis 2029 jeweils maximal 30 Mio. Ꞓ in Planung sind.

Darüber hinaus erspart sich das Umweltministerium in anderen Bereichen viel Geld, weil verfügbare Mittel nicht abgerufen wurden und nun sowohl der Energieeffizienz-Fonds als auch der Transformationsfonds für die Industrie auf einen jährlichen Zusagerahmen umgestellt werden. Allein dadurch ergibt sich den Erläuterungen zufolge für die Jahre 2025 bis 2029 ein Konsolidierungsbeitrag in der Höhe von rund 1,08 Mrd. Ꞓ, wovon 177,1 Mio. Ꞓ auf das Jahr 2025 und 180,8 Mio. Ꞓ auf das Jahr 2026 entfallen. Beispielsweise sind im Bereich der Transformation der Industrie 2023 und 2024 - bei einem Zusagerahmen von jeweils 575 Mio. Ꞓ - nur 13 Projekte mit einem Gesamtvolumen 189,1 Mio. Ꞓ gefördert worden. Von 2025 bis 2030 stehen für diesen Bereich nun jeweils maximal 400 Mio. Ꞓ pro Jahr zur Verfügung. Beim Energieeffizienz-Fonds wird das bisherige Fördervolumen von 1,52 Mrd. Ꞓ für die Periode 2023 bis 2030 in jährliche Förderungen von 190 Mio. Ꞓ aufgesplittet.

Frisches Geld für Heizungstausch ab 2026

Festgehalten wird am Ziel, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich auf null zu senken. Daher soll der Austausch fossiler Heizanlagen neben - noch offenen - regulatorischen Maßnahmen weiterhin gefördert werden, wie im Budgetbegleitgesetz festgehalten wird. Wobei die Regierung auf mehr "Treffsicherheit" setzt. So wird das derzeit verankerte Erfordernis eines 75-prozentigen Förderanteils für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gestrichen. Auch soll die Kopplung von Bundes- und Landesförderungen entfallen.

Konkret will die Regierung den Zeitrahmen für die Sanierungsoffensive des Bundes bis zum Jahr 2030 verlängern und ab 2026 jedes Jahr 360 Mio. Ꞓ an frischem Geld bereitstellen. Insgesamt sind das 1,8 Mrd. Ꞓ, wobei mit den Mitteln nicht nur der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, sondern auch thermische Sanierungen von Gebäuden unterstützt werden sollen. Zusätzlich können Mittel aus dem Energieeffizienz-Fonds herangezogen werden. Details zur Fördervergabe stehen aber noch nicht fest.

5 Mio. Ꞓ für Biodiversitätsförderung

In der "regulären" Umweltförderung wird das bestehende Fördervolumen (751 Mio. Ꞓ in den Jahren 2023 bis 2027) für weitere zwei Jahre fortgeschrieben: Das heißt, 2028 und 2029 werden jeweils zusätzlich 150 Mio. Ꞓ pro Jahr zur Verfügung gestellt. Ähnliches gilt für die Förderschiene "Flächenrecycling", mit der die Regierung unter anderem die Nachnutzung von Standorten in Ortsgebieten sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zur Reduktion, Sammlung und Verwertung von Abfällen sowie zur Vermeidung des Einsatzes besorgniserregender Chemikalien unterstützt. Dafür wird es 2028 und 2029 wie bisher 2 Mio. Ꞓ geben.

Eine neue Förderschiene wird für den Erhalt der Biodiversität, insbesondere zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitätsstrategie, geschaffen: Hierfür werden zwischen 2025 und 2029 bis zu 5 Mio. Ꞓ jährlich bereitgestellt. Neu ist darüber hinaus, dass auch im Bereich der internationalen Klimafinanzierungen die in einem Jahr nicht ausgeschöpften Mittel in den Folgejahren eingesetzt werden können.

Klima- und Energiefonds

Nicht im Budgetbegleitgesetz abgebildet sind in Diskussion stehende Mittelkürzungen für den Klima- und Energiefonds. Für seine Dotierung sind die jeweiligen Bundesfinanzgesetze maßgeblich, wobei in den Erläuterungen darauf hingewiesen wird, dass sich künftig das Umwelt-, das Verkehrs- und das nunmehr für Energiefragen zuständige Wirtschaftsministerium die Mittelaufbringung teilen sollen. Als zusätzliches Aufgabenfeld des Klima- und Energiefonds wird mit dem Budgetbegleitgesetz die Klimawandelanpassung explizit festgeschrieben.

Nachbesserung bei Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen

Bereits rund um die Regierungsbildung haben sich die Koalitionsparteien auf einen Beitrag der Energiekonzerne zur Budgetkonsolidierung in der Höhe von 200 Mio. Ꞓ pro Jahr verständigt. Mit dem im März beschlossenen Budgetsanierungsmaßnahmengesetz wurden entsprechende gesetzliche Schritte gesetzt und sowohl der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) als auch der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-F) in adaptierter Form um fünf Jahre verlängert. Inzwischen hat sich laut Finanzministerium allerdings herausgestellt, dass das Einnahmenziel mit den gesetzten Maßnahmen nicht erreicht werden kann, daher werden die Bestimmungen nachgeschärft. So werden die maximalen Absetzbeträge für begünstigte Investitionen deutlich gesenkt. Zudem wird die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger mit April 2025 von 40 % auf 50 % hinaufgesetzt.

Förderung von Gasdiversifizierung und Chip-Produktion

Um Unternehmen dazu zu bewegen, verstärkt Erdgas aus nicht-russischen Quellen zu beziehen bzw. Anlagen auf den Betrieb mit anderen Energieträgern umzustellen, hat das Parlament unter der schwarz-grünen Regierung jährliche Förderungen von 100 Mio. Ꞓ in den Jahren 2022 bis 2025 beschlossen. Nun soll die Fördersumme für das heurige Jahr auf 9 Mio. Ꞓ reduziert werden. Mit dem Stopp der russischen Gaslieferungen falle die ursprüngliche Intention des Gasdiversifizierungsgesetzes weg, wird dieser Schritt begründet. Mit den verbleibenden 9 Mio. Ꞓ sollen bereits zugesicherte, aber noch nicht ausbezahlte Unterstützungen und offene Förderanträge bedeckt werden.

Ebenfalls nachgebessert wird bei den heimischen Begleitmaßnahmen zum europäischen Chip-Gesetz, das unter anderem darauf abzielt, die Versorgungssicherheit Europas mit Halbleitern zu erhöhen und eine technologische Führungsrolle der EU zu etablieren. Um die Förderung langfristiger Projekte und Investitionen zu ermöglichen, wurde der Wirtschaftsminister ermächtigt, das Budget in den Finanzjahren 2024 bis 2031 mit bis zu 2,8 Mrd. Ꞓ vorzubelasten. Nun soll die Förderperiode bis einschließlich 2035 verlängert werden, was mit Projektverzögerungen argumentiert wird.

Valorisierung der Parteienförderung entfällt 2026

In eigener Sache wollen die Regierungsparteien auf die Valorisierung der Parteienförderung 2026 verzichten, was das Budget den finanziellen Erläuterungen zufolge um 1,12 Mio. Ꞓ entlasten soll. In Umsetzung des Regierungsprogramms ist außerdem geplant, die verpflichtende Meldung von Einzelspenden an Parteien über 150 Ꞓ von einem vierteljährlichen auf einen jährlichen Rhythmus umzustellen.

Waldfonds und Hagelversicherung

20 Mio. Ꞓ sollen beim Waldfonds einspart werden. Statt insgesamt 450 Mio. Ꞓ sollen demnach nur 430 Mio. Ꞓ für die Förderung klimafitter Wälder und andere Aufgaben des Waldfonds, wie etwa die Entschädigung von Waldeigentümer:innen für klimwandelbedingte Waldschäden, die Förderung von Biodiversität und die Forcierung von Holz als nachhaltigem Rohstoff, zur Verfügung stehen. Die Mittelkürzung soll im Finanzjahr 2025 wirksam werden.

Auch bei der Versicherungsprämienförderung im Bereich der Hagelversicherung strebt das Landwirtschaftsministerium Einsparungen an, nachdem die Kosten dafür in den letzten Jahren sukzessive gestiegen sind. Grund dafür ist laut Erläuterungen nicht zuletzt die Ausweitung der Förderung auf den tierischen Bereich sowie der geringere Eigenmittelanteil der Landwirte. So wurden 2024 von Bund und Ländern 147 Mio. Ꞓ aufgewendet, während es 2019 erst 87,7 Mio. Ꞓ waren. Nun ist eine Beschränkung der Förderung auf eine Basisversicherung und die Deckelung der förderbaren Versicherungssumme geplant. Genaueres soll allerdings erst per Verordnung festgelegt werden, wobei sich das Ministerium einen Rückgang der Aufwendungen des Bundes um 10 Mio. Ꞓ erhofft.

Weniger Geld für den ORF und die Wiener Zeitung

Gespart wird auch beim ORF und bei der Wiener Zeitung. So wird dem ORF im kommenden Jahr die seit 2024 gewährte Sonderzahlung in der Höhe von 10 Mio. Ꞓ für die Aufrechterhaltung des Radio-Symphonieorchesters und die Satellitenübertragung des Spartensenders Sport+ gestrichen. Als Ausgleich wird dem ORF in den Jahren 2027 bis 2029 ein einfacherer Zugriff auf die aus der ORF-Gebühr gespeiste Widmungsrücklage ermöglicht, und zwar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 35 Mio. Ꞓ. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sport+ weiter über Satellit verbreitet wird, der Informations- und Kulturspartensender ORF III vollumfänglich erhalten bleibt und das Radio-Symphonieorchester nicht aufgelöst wird.

Die Wiener Zeitung, die 2023 unter der schwarz-grünen Bundesregierung in ein Online-Medium umgewandelt wurde, wird heuer und im nächsten Jahr jeweils 5 Mio. Ꞓ weniger an Förderungen erhalten. Davon entfallen 2,5 Mio. Ꞓ auf den "Media Hub Austria", der für die Ausbildung von Journalist:innen, die Unterstützung von Gründer:innen und die Vermittlung von Medienkompetenz zuständig ist. Damit halbiert sich die Basisförderung für die Wiener Zeitung von insgesamt 11,5 Mio. Ꞓ vorübergehend beinahe.

Finanzspritze für die Gemeinden

Mit einer erheblichen Finanzspritze können hingegen die Gemeinden rechnen. Zwar ist kein frisches Geld vorgesehen, laut Budgetbegleitgesetz sollen sie nun aber ohne verpflichtende Kofinanzierung auf die übriggebliebenen Mittel aus den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 zugreifen können. Zu diesem Zweck werden die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen umgewandelt. Auch weitere Bedingungen entfallen. So dürfen die Gemeinden selbst entscheiden, für welche Investitionen sie die Mittel verwenden, wobei Investitionen in die Energiewende und in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindergärten und Schulen besonders zu berücksichtigen sind und die Projekte Ende 2028 begonnen werden müssen. Für die Restmittel aus dem Jahr 2020 entfällt die Zweckbindung zur Gänze. Ausgezahlt werden die Gelder in Tranchen, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2028, wobei die Höhe der Zuweisung von der Gemeindegröße abhängt.

Mehr Geld für die Statistik Austria, die Spanische Hofreitschule und das BFW

Mehr Geld gibt es unter anderem für die Statistik Austria. Laut Gesetzentwurf soll der jährliche Pauschalbetrag ab dem Jahr 2026 um 13 Mio. Ꞓ auf 69,39 Mio. Ꞓ angehoben werden, wobei es auch schon in den letzten Jahren Sonderzahlungen und deutliche Budgetsteigerungen gegeben hat. Die Mittel würden für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben und der EU-rechtlichen Verpflichtungen der Statistik Austria benötigt, wird die Budgetaufstockung begründet.

Auch die Zuwendungen an die Spanische Hofreitschule und an das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) steigen. Demnach wird die jährliche Basisabgeltung der Spanischen Hofreitschule von 2,5 Mio. Ꞓ auf 4,5 Mio. Ꞓ erhöht. Damit sollen Investitionen im Interesse des Tierwohls ermöglicht sowie Preis- und Lohnsteigerungen abgegolten werden. Die Mittel für das BFW steigen von 22,5 Mio. Ꞓ auf 24,5 Mio. Ꞓ pro Jahr.

Sicherstellung der Finanzierung der AGES, Sanierung des VIC

Sichergestellt wird auch die Finanzierung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Die bereits unter der schwarz-grünen Regierung beschlossene höhere Basiszuwendung für das 2025 im Ausmaß von 78,7 Mio. Ꞓ (+24,2 Mio. Ꞓ) soll über das heurige Jahr hinaus dauerhaft fortgeschrieben werden.

Darüber hinaus stellt der Bund für die notwendige Sanierung des Vienna International Center (VIC) 36 Mio. Ꞓ zur Verfügung. Insbesondere die Modernisierung der Brandschutzeinrichtungen ist den Erläuterungen zufolge vordringlich. Dabei wird auch auf die Bedeutung des VIC für Wien als Standort für internationale Organisationen wie die UNO verwiesen.

Verpflichtender Klimacheck bei Gesetzesvorhaben

Im Bundeshaushaltsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen für einen "Klimacheck" geschaffen. So sollen künftig alle Gesetzesvorhaben und Verordnungen auf klimarelevante Auswirkungen geprüft werden. Außerdem will die Regierung in Hinkunft eine "Green-Budgeting-Beilage" zum Bundesvoranschlag vorlegen. Laut Erläuterungen handelt es sich beim Klimacheck um einen der Meilensteine, die Österreich mit der EU zur Abrufung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität vereinbart hat: Ihre Erfüllung ist Voraussetzung dafür, dass weitere Tranchen an Österreich ausgezahlt werden.

Weitere Maßnahmen

Das Landwirtschaftsministerium will Teile des sanierungsbedürftigen Schlosses Ursprung in Elixhausen in Salzburg, in dem eine landwirtschaftliche Schule untergebracht ist, samt landwirtschaftlicher Flächen der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH übertragen. Damit sollen Sanierung und Fortbetrieb sichergestellt werden. Der daraus erzielte Erlös soll den Erläuterungen zufolge dem Landwirtschaftsministerium zugerechnet werden.

Schließlich werden mit dem Budgetbegleitgesetz auch Anpassungen im Punzierungsgesetz, im Buchhaltungsagenturgesetz, im ABBAG-Gesetz und im Bundesfinanzierungsgesetz vorgenommen, wobei letztere die Bilanzierung der Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) betreffen. Außerdem wird die Zweckbindung der geringen Resterträgnisse aus den bis Ende Dezember 2023 gemeinsam mit der ORF-Gebühr zu entrichtenden Kunstförderungsbeiträge aufgehoben. Mit einer Änderung der Bundesabgabenordnung wird der Kreis jener Personen, die zur Akzeptierung der elektronischen Zustellung verpflichtet sind, erweitert. (Schluss) gs


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