- 16.05.2025, 11:38:32
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Freiheitliche Landesräte: Naturschutz in Länderhand!
Wiederherstellungsverordnung setzt Vorschlagsrecht, Finanzierung und klare Länderkompetenz voraus
Bei der Naturschutzreferentenkonferenz der Bundesländer in Niederösterreich haben die freiheitlichen Landesräte Susanne Rosenkranz (Niederösterreich), Marlene Svazek (Salzburg), Manfred Haimbuchner (Oberösterreich) und Hannes Amesbauer (Steiermark) klar Stellung bezogen: Die geplante EU-Wiederherstellungsverordnung haben wir nicht bestellt. Bei der Umsetzung fordern wir daher volle finanzielle Rückendeckung durch den Bund und umfassende Anerkennung der naturschutzrechtlichen Kompetenz der Bundesländer.
Finanzierungsfrage liegt bei EU und Bund
Die Wiederherstellungsverordnung sei ein teures „Bürokratiemonster“, das die Land- und Forstwirtschaft durch praxisferne Auflagen belastet. Zudem gefährde sie die Ernährungssicherheit und erfordere enorme finanzielle Mittel – Mittel, zu denen klare Zusagen von EU und Bund bislang ausstehen.
Statt zusätzlicher Vorschriften fordern die freiheitlichen Vertreter, dass der Bund die Umsetzung der Verordnung vollständig finanziert. „Die Bundesländer erwarten, dass sie bei der Auswahl der Projekte das Vorschlagsrecht behalten. Ohne ausreichende Mittel und Mitsprache ist eine Umsetzung nicht möglich“, betont Salzburgs Naturschutzlandesrätin Marlene Svazek.
Niederösterreichs Landesrätin Susanne Rosenkranz unterstreicht diese Forderung: „Die Bundesländer haben sich darauf verständigt, dass neben den Erhebungen der fachlichen Grundlagen auch bereits für die Entwicklung der notwendigen Maßnahmen und deren Umsetzung die finanzielle Abdeckung durch Bund und EU sichergestellt sein muss. Wir ersuchen den Bundesminister in Brüssel eine starke Stimme für Österreich zu erheben.“
Lebensraumverbesserung begrüßt – Weg der EU jedoch falsch
„Als Naturschutzreferent begrüße ich grundsätzlich das Ziel, unsere Lebensräume zu verbessern. Der von der EU eingeschlagene Weg mit der Wiederherstellungsverordnung ist jedoch der falsche“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner und führt aus: „Geplante Eingriffe in Eigentumsrechte widersprechen dem Kooperationsgrundsatz, dem wir uns verpflichtet fühlen. Nachhaltiger Naturschutz gelingt nur im Miteinander – Zwang und Druck sind keine geeigneten Instrumente.“
Gründliche Prüfung der FFH-Richtlinie erforderlich
Zusätzlich fordern die vier Landesräte, dass der Bericht zur FFH-Richtlinie nach Artikel 17 vor der Übermittlung nach Brüssel eingehend geprüft wird. „Wir brauchen genügend Zeit für die Interpretation des Berichtes“, betont Hannes Amesbauer und hält abschließend fest: „Naturschutz ist und bleibt eine Länderkompetenz. Die Verantwortung liegt bei den Bundesländern, nicht beim Umweltbundesamt in Wien.“
Rückfragen & Kontakt
Büro Landeshauptmann Stellvertreterin Marlene Svazek
Mag. Dom Kamper, MBA
Telefon: 0664 6292030
E-Mail: dom.kamper@salzburg.gv.at
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