• 12.05.2025, 09:00:18
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Gaál: Sonnenschutzförderung der Stadt Wien rechtzeitig beantragen

Förderung bis zu 1.500 Euro für außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen möglich, bereits 20 Millionen Euro ausbezahlt.

Wien (OTS) - 

Insbesondere in den zunehmend heißen Sommermonaten soll die Überwärmung von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau vermieden werden. Deshalb fördert die Stadt Wien die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen wie z.B. Rollläden. Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten mit maximal 1.500 Euro. Bisher wurde die Unterstützung für Sonnenschutzmaßnahmen seit 2020 bereits über 18.000-mal in Anspruch genommen und Förderungen in Höhe von über 20 Millionen Euro ausbezahlt.

„Die Wohnqualität in den eigenen vier Wänden auch während der häufiger gewordenen Hitzephasen sicherzustellen, beschäftigt viele Wienerinnen und Wiener. Deshalb fördert die Stadt Wien gezielt die Nachrüstung mit Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen als effektive und nachhaltige Maßnahme für mehr Lebensqualität. Denn die außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen helfen unmittelbar, ein angenehmes und gesundes Raumklima zu erhalten und Energie zu sparen“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Wohnhaus muss nicht mehr alt sein

Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw. Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Durch den Einsatz dieser Sonnenschutzeinrichtungen werden Innenräume spürbar weniger aufgeheizt. Der Energiebedarf für eine etwaige Raumkühlung kann effektiv verringert werden. Zudem ist außenliegender Sonnenschutz auch wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind.

Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 gilt kein Mindestalter für das Bestandsgebäude mehr. Hierdurch wurde nicht nur eine Erweiterung des Kreises der Förderwerber*innen, sondern auch eine Vereinfachung der Förderungsabwicklung erreicht.

Bis zu 1.500 Euro für alle Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau

Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten, maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise stattfindet, sofern der Maximalbetrag von 1.500 Euro je Wohneinheit noch nicht erreicht wurde.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer*innen, Mieter*innen und Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung führen. Die für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung darf nicht älter als maximal sechs Monate sein.

Bei Mietwohnungen muss die Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage vorliegen. Alle Rechnungen, die von Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen werden. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen können nicht in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Fassadenmarkisen ein Qualitätsnachweis (Datenblatt) des Herstellers

  • Rechnung, deren Datum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt

  • Bei Mietwohnungen schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung

  • Innerhalb von Schutzzonen muss eine Bewilligung der Magistratsabteilung 19 vorliegen. Diese erfolgt im Wege der MA 37 (Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige durch die MA 37)

Der Antrag ist bei der MA 50, 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock oder online unter folgendem Link https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html zu stellen.

Rückfragen & Kontakt

Stefan Hayden
Mediensprecher Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál
Telefon: 0676 8118 81265
E-Mail: stefan.hayden@wien.gv.at

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