• 25.04.2025, 15:55:47
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FPÖ – Heiß: „Debanking – ÖVP stellt Grundrechte der Banken über die Grundrechte der Bevölkerung“

Wien (OTS) - 

„Die willkürliche oder politisch motivierte Kündigung eines Bankkontos, von nicht konformen Medien oder von Personen, die sich für eine Sache einsetzen, ist nicht nur eine wirtschaftliche Schikane, sondern ein direkter Angriff auf die persönlich wirtschaftliche Freiheit und die Pressefreiheit. Ein solches Verhalten hat in einer Demokratie nichts verloren und ist als politischer Machtmissbrauch einzustufen, hier werden offensichtlich und vorsätzlich Existenzen gefährdet!“, so heute die freiheitliche Sprecherin für Menschenrechte NAbg. Elisabeth Heiß in ihrem Debattenbeitrag.

Ein solches „Debanking“ passiere aber nicht nur alternativen Medien, sondern auch Privatpersonen. „Uns ist ein Fall einer Frau bekannt, die eine Petition zum Erhalt des Bargelds organisierte – daraufhin wurde ihr das Konto von ihrem Bankinstitut gekündigt. Die Möglichkeit ein Bankkonto zu führen, ist ein Grundrecht. Man ist ohne Konto handlungsunfähig und wirtschaftlich vom Leben ausgeschlossen, sogar Insassen der Justizhaftanstalt dürfen eine Art Konto besitzen“, betonte Heiß.

„Nur nicht den objektiven Medien, wie Report24, AUF1, die Magazine FREILICH und HEIMATKURIER, die werden nämlich jetzt bestraft, weil ihre kritischen Stimmen unangenehme Fragen aufwerfen. Das ist China und Nordkorea auf einmal! Das erschreckende daran – es kann jeden treffen, ohne Ankündigung und ohne Begründung!“

Deshalb brachte die Abgeordnete im Nationalrat einen Entschließungsantrag ein: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, den bedenklichen Entwicklungen im Bereich des Debankings entgegenzusteuern und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte sicherstellt:

  • Recht auf ein Bankkonto: Jede natürliche und juristische Person muss das Recht haben, ein Bankkonto zu führen, unabhängig von politischer oder weltanschaulicher Gesinnung.

  • Verbot politisch motivierter Kontokündigungen: Banken dürfen Konten von Privatpersonen oder Vereinen nicht aufgrund politisch unliebsamer Meinungsäußerungen oder publizistischer Tätigkeiten kündigen.

  • Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit: Maßnahmen, die eine finanzielle Diskriminierung politisch nonkonformer Akteure ermöglichen, müssen rechtlich unterbunden werden.“

„An dieser Stelle ist anzumerken, dass die ÖVP bereits im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft gegen diesen Antrag mit der Begründung stimmte, dass Banken ein Grundrecht auf Vertragsfreiheit zukommt. Somit stellt die Volkspartei die Grundrechte von Banken über die Grundrechte der Bevölkerung – die Maske ist gefallen!“, stellte Heiß fest.

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