• 24.04.2025, 14:42:32
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  • OTS0163

41. Wiener Landtag (5)

Wien (OTS) - 

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung, die Besoldungsordnung, die Vertragsbedienstetenordnung, das Bedienstetengesetz, das Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und das Stadtrechnungshofgesetz geändert werden

LAbg. Christian Hursky (SPÖ) hielt seine Abschiedsrede im Stadtparlament. Er habe neben der Politik auch seinen Beruf mit Leidenschaft ausgefüllt: „Ich habe immer versucht, diese Symbiose aus Politik und Berufsleben in meinen Alltag einfließen zu lassen.“ Als Präsident des Wiener Schachverbandes und beim Bundesverband habe er stets versucht, die Schach-Jugend zu fördern; es sei gelungen, ein junges Nationalteam aufzubauen, sagte Hursky. 15 Jahre in der Bezirksvertretung Favoriten hätten ihn geprägt. In dieser Zeit sei es gelungen, eine gefährliche Raser-Strecke durch die Schaffung eines Parkstreifens zu entschärfen sowie die Fußgängerzone beim Columbusplatz und Viktor-Adler-Markt in Favoriten zu beleben. Ab 2005 im Gemeinderat sei eines seiner ersten Themen ein Stadionneubau für die Wiener Austria gewesen; ein nächstes die Stadtlandwirtschaft. Dann sei seine Zeit als Landwirtschaftssprecher seiner Fraktion gekommen sowie 13 Monate lang „eine spannende Zeit im Nationalrat“. Aus dieser Zeit stamme die Gesprächsbasis mit vielen Personen in Politik und Gesellschaft. Er bedauere seinen Beschluss des Rauchergesetzes, „das weder Fisch noch Fleisch war, wir hätten damals besser gleich die jetzige Regelung beschlossen“. Nach seiner Rückkehr in den Gemeinderat habe er sich den Bereichen Personalpolitik und Sicherheitspolitik gewidmet. Sein „großer Wurf“ sei ihm als Vorsitzender der gemeinderätlichen Personalkommission mit dem Vorsorgezentrum für alle städtischen Bediensteten gelungen. „An dieser Stelle mein Dank an alle, die Stadt am Laufen halten“, sagte Hursky, der sich ebenfalls bei den Bürgermeistern Häupl und Ludwig, den Stadträt*innen, seinen Kolleg*innen und allen Mitarbeiter*innen für die Zusammenarbeit bedankte. In Zukunft wolle er sich weiterhin der kulturellen Arbeit in seinem Bezirk Favoriten widmen. „Ich möchte auch kochen lernen, bis jetzt reicht mein Können nur für eine Eierspeis‘. Und ich werde einen Roman schreiben“, kündigte Hursky an, der sich abschließend bei seiner Familie bedankte. „Seit 41 Jahren verspreche ich meiner Gattin, dass es nächstes Jahr besser wird. Dieses Versprechen halte ich nun“, schloss Hursky.

Abstimmung: Die Gesetzesvorlage wurde einstimmig beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Bezirksvertretungen) geändert wird

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) meinte, dass die Abschiedsreden in den beiden letzten Tagen „durchaus erhellend sind und einiges über den Charakter der jeweiligen Person aussagen“. Zum vorliegenden Gesetzesentwurf sagte Kowarik, was ihm persönlich und seiner Fraktion dabei fehle, sei die Weiterentwicklung der direkt demokratischen Elemente in den Bezirken. Die neue Geschäftsordnung des Landtags sehe nun vor, dass die Redezeit in gewissen Debatten auf 20 Minuten eingeschränkt werde. „Dieser Unterschied ist sehr, nämlich unendlich. Denn bisher gab es keine Redezeitbeschränkung“, kritisierte Kowarik. Der Landtag als dritte gesetzgebende Körperschaft nach EU und Parlament sei in letzter Zeit in Frage gestellt. Doch wenn es diese Kompetenz schon geben würde, solle sie auch genutzt werden – und das mit uneingeschränkter Redezeit, verlangte Kowarik. Außerdem kritisierte er, dass auch im Gemeinderat künftig ein Gesetz statt einer gemeinsamen Fraktionsvereinbarung die Redezeiten regeln werde. Zum Thema Untersuchungskommission meinte Kowarik, dass die Regelungen dazu in seinen Augen „ein Problem“ seien. Denn es sei weiterhin nicht klar geregelt, dass der Wiener Magistrat Unterlagen oder Dokumente an die Untersuchungskommission verpflichtend liefern müsse. In der Gesetzesnovelle sei diese Vorlagepflicht nicht zu finden, das Gesetz sei dadurch „zahnlos“. Auch dadurch, dass der Gemeinderatsvorsitz abschließend entscheiden könne, welche Themen von einer Untersuchungskommission überhaupt behandelt werden. Es bleibe weiterhin die Verantwortung des Magistratsdirektors und des Bürgermeisters, welche Dokumente einer Untersuchungskommission vorgelegt würden; diese Entscheidungen könnten auch von einem geplanten Dreiergremium aus – weisungsgebundenen – rechtskundigen Bediensteten des Magistrats nicht umgestoßen werden. „Dieses Gremium ist nur ein Zwischenkonstrukt, das überhaupt nichts bringt. In der Sache selbst ändert sich gar nichts“, meinte Kowarik. Es gebe nämlich keine Konsequenzen, wenn dieser Rechtsdienst zu einer anderen Auffassung käme, als die geprüften Magistratsabteilungen. Im Bund sei die Regelung so, dass Beweisbeschlüsse verpflichtend umgesetzt werden müssen und Akten sowie Unterlagen an Untersuchungsausschüsse geliefert werden müssen. Am Ende würde der Verfassungsgerichtshof über solche Lieferungen oder Ladungen von Auskunftspersonen entscheiden. „Für mich stellt sich die Frage, nehmen wir uns alle hier ernst oder glauben wir, der Wiener Magistrat wird’s schon richten?“, fragte Kowarik in Richtung der Landtagsabgeordneten. Kowarik kritisierte ebenfalls die Tatsache, dass es keine externe Lösung für die Entscheidung über Aktenlieferungen in der Gesetzesvorlage gebe. Ihm dränge sich der Eindruck auf, „dass die NEOS krampfhaft versuch, den eigenen Regierungsmonitor mit grünen Hakerln zu befüllen“. Kowarik kündigte an, der Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen. (Forts.) nic

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