• 24.04.2025, 11:44:17
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41. Wiener Landtag (1)

Wien (OTS) - 

Die 41. Sitzung des Wiener Landtags in der laufenden Wahlperiode hat heute um 9 Uhr mit einer Gedenkminute für Peter Kostelka, ehemaliger Nationalratsabgeordneter, Mitglied des Bundesrates, Volksanwalt und Staatssekretär im Bundeskanzleramt begonnen. „Er punktete durch Sachlichkeit und Konsequenz – etwa in der Frage mehrsprachiger Ortstafeln“, sagte Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ), der auch Kostelkas „ruhige Art, seine klugen Einschätzungen und sein unermüdliches Engagement für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit“ würdigte.

Nach der Gedenkminute schloss Landtagspräsident Woller mit einigen historischen Gedanken zum Jahr 2025 an. Er erinnerte an das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 80 Jahren, an die Unterzeichnung des Staatsvertrags vor 70 Jahren und den Beitritt zur Europäischen Union vor 30 Jahren. Im April 1945 lag Wien in Trümmern, Mitte April war die deutsche Gegenwehr zu Ende, eine provisorische Gemeindeverwaltung für die Stadt Wien wurde bestellt. Theodor Körner wurde provisorischer Bürgermeister von Wien. Die Verhandlungen über eine Regierungsbildung in Wien wurden aufgenommen, während in großen Teilen Österreichs noch gekämpft wurde. Am 27. April 1945 fand sich im Roten Salon des Rathauses die provisorische Staatsregierung unter Karl Renner zur konstituierenden Sitzung ein. Dabei wurde die Unabhängigkeitserklärung beschlossen. Der Konsens: Österreich soll als eigenständiger, unabhängiger Staat wiederauferstehen. Im Parlament verkündete Renner dann die Wiedererrichtung der Republik Österreich. Die Menschen im Konzentrationslager Mauthausen wurden am 5. Mai 1945 befreit. Allein 65.000 österreichische Jüdinnen und Juden wurden Opfer des NS-Terrors. Am 25. November 1945 fanden die Wahlen für Nationalrat, die Landtage und den Gemeinderat statt, die Beteiligung lag bei über 90 Prozent. Der Wiener Stadtsenat setzte die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Landstages und Gemeinderates mit 100 fest – was sich bis heute erhalten hat. Am 13. Dezember 1945 fand die konstituierende Sitzung des Wiener Landtages statt. Leopold Kunschak war der Vorsitzende. Zum ersten Präsidenten des Landtags wurde Johann Neubauer gewählt. Die Politik war zunächst um die Lösung elementarer Probleme wie der Wiederherstellung der Infrastruktur bemüht. „Wien ist zu einer toleranten und weltoffenen Stadt – zur lebenswertesten Stadt der Welt geworden“, so Woller. Wesentliche Entscheidungen, die dazu geführt haben, wurden und werden im Sitzungssaal des Landtags getroffen, so Woller. „Wir alle wissen: Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie sind Errungenschaften, die wir täglich bewahren und weiterentwickeln müssen – für uns und für alle kommenden Generationen“, leitete Landtagspräsident Woller zur Fragestunde über.

Fragestunde

LAbg. Katharina Weninger, BA (SPÖ) wollte in der ersten Anfrage von Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker wissen, warum die Wiener Landesregierung der von der vergangenen Bundesregierung erlassenen Richtlinie zur Persönlichen Assistenz nicht zugestimmt hat. Hacker erläuterte, man hoffe, dass es zu einer Weiterentwicklung der Richtlinie komme, der man so nicht zustimmen könne. Diese sei ab 2023 entwickelt und vergangenes Jahr veröffentlicht worden. Es habe „nie eine Akkordierung“ mit den Bundesländern gegeben. Man habe sicherstellen wollen, „dass die Bedürfnisse und die Erfahrung, die wir haben, mit einfließen“. Die Zusage des Bundes für diese Förderrichtlinie sei befristet, danach laufe sie aus. In Wien habe man rund 380 Personen in der Leistung Persönliche Assistenz – mit einem Aufwand von 26 Millionen Euro. Würde man bei der Richtlinie einsteigen, „würde sich der Aufwand bis 2027 verdoppeln“, was „nicht zu begrüßen“ sei. Auch inhaltlich könne man nicht zustimmen. Bei vielen Diskussionen und Gemeinsamkeiten zwischen Bund und Ländern habe man darauf Wert gelegt, „dass das Laienprinzip der Grundpfeiler das Persönlichen Assistenz ist“, erläuterte Hacker. Es werde darauf geschaut, „dass die Menschen mit Behinderung selbst die Expert*innen sind, dass sie die alleinige Kompetenz für die Anleitung haben wollen.“ Das sei in der Richtlinie in Wien festgelegt – „dass ausschließlich die behinderte Person selbst entscheiden kann, welche Leistung die persönliche Assistenz erbringt“, sagte Hacker. In dem Moment, wo der oder die persönliche Assistent*in eine Handlung setzt – etwa Unterstützung beim Essen, Körperpflege, Hilfe bei der Verlagerung von einem Rollstuhl ins Bett – seien pflegerische Tätigkeiten, die nur „unter Anleitung durch eine diplomierte Pflegekraft“ gesetzt werden dürfen. Bei der persönlichen Assistenz sei aber keine solche dabei – weil eben das Laienprinzip gelte. Es gebe aber eine Strafbestimmung. Es sei völlig unklar, was passiere, „wenn ein Unfall oder ein Schaden passiert“, kritisierte Hacker. Auch die Haftungsfrage, sei unklar. Man bringe so die persönlichen Assistent*innen in einen Zwiespalt. „Alle diese Fragen sind offen und liegen auf dem Tisch“, so Hacker. Der Bundesgesetzgeber lasse die persönlichen Assistent*innen und die Menschen mit besonderen Bedürfnissen „in diesem Spannungsfeld“, meinte Hacker, es sei Aufgabe des Bundes, hier Lösungen zu finden. Außerdem sehe die Richtlinie vor, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in die Zielgruppe aufzunehmen. Da gebe es ein zusätzliches Spannungsfeld, weil diese „dem Erwachsenenschutzgesetz unterliegen“. Darin sei festgelegt, dass Erwachsenenvertreter*innen zum Teil Entscheidungen übernehmen müssen. Wie das mit einer persönlichen Assistenz funktionieren solle, „sei völlig unklar“. Solche Fragen vorher zu klären, „halte ich für unbedingt notwendig“, so Hacker. Die Laientätigkeit halte er „in diesem Fall für eine wirklich gute Basis dieser Leistung“, weil sie eine direkte Beziehung zwischen den persönlichen Assistent*innen und der Person mit besonderen Bedürfnissen ermögliche. Wenn man schon ein Berufsbild schaffen wolle, müsse man dieses „mit allen Konsequenzen bedenken“. Hacker kritisierte zudem, dass die Richtlinie vorsehe, dass persönliche Assistenz nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich sei, er halte das für Altersdiskriminierung. Das seien die „Gründe, warum ich der Meinung bin, dass man dem im Augenblick nicht zustimmen kann“, führte Hacker aus. Man müsse sich überlegen, wie man es auf eine gute gesetzliche Basis stellen kann – und „auf einer guten Basis mit einer Bundesfinanzierung österreichweit ausrollen kann.“ Man habe „eine gute Richtlinie in Wien“, 380 Menschen haben eine Persönliche Assistenz in Wien. Das sei die Grundlage dafür, dieser Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt nicht beizutreten.

Die zweite Anfrage entfiel.

LAbg. Georg Prack, BA (Grüne) thematisierte in der dritten Anfrage an Landeshauptmann-Stellvertreterin Kathrin Gaál (SPÖ) die Novelle des Wiener Wohnbeihilfegesetzes. Prack fragte, wie viele Haushalte im Jahr 2024 Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz bezogen hatten. In Vertretung beantwortete Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) die Anfrage. Sima stellte fest, „dass mit der Einführung der Wohnbeihilfe Neu vor einem Jahr eine massive Aufwertung dieser Unterstützung umgesetzt wurde.“ Der Anteil, der für Wohnkosten aufzubringen ist, solle spürbar reduziert werden. Rund ein Jahr nach der Einführung zeige sich, „dass es gelungen ist, den Bezieher*innenkreis auszuweiten.“ Die Antragstellung sei nun einfacher und schneller gestaltet, es stehe mehr Geld für einzelne Personen zur Verfügung. Das Budget sei von 61,5 Millionen Euro auf 161 Millionen Euro erhöht worden. „Mit Stand 1. Jänner 2025 wurde die Wohnbeihilfe Neu an rund 23.000 Haushalte ausbezahlt“, führte Sima aus. Insgesamt wurden 2024 rund 35 Prozent mehr an Wohnbeihilfe ausbezahlt als 2023. Aktuell seien es 28.000 Haushalte, an die die Wohnbeihilfe Neu ausbezahlt werde. „Die Wirkung, die beabsichtigt war, wird erzielt“, so Sima – nämlich eine Ausweitung auf mehr Haushalte und eine höhere Unterstützungsleistung. Im Durchschnitt betrage die Wohnbeihilfe für Bezieher*innen rund 247 Euro pro Monat. 2023 seien es noch 117 Euro pro Monat gewesen. Die Unterstützungsleistung sei also mehr als verdoppelt worden. „Alleinerziehende profitieren besonders davon“, so Sima. Sie würden im Durchschnitt rund 323 Euro Wohnbeihilfe beziehen. Durch die Erhöhung der Höchsteinkommensgrenzen konnte der Bezieher*innenkreis erweitert werden, die Brutto- statt die Nettomiete werde herangezogen, außerdem wurden die Fördersätze angehoben. Rund eine halbe Milliarde Euro habe die Investition in die Wohnbeihilfe Neu umfasst. „Unsere Investitionen zeigen sich auch bei den Gemeindebau Neu-Projekten“, erläuterte Sima. Seit 2021 werde rund 1 Milliarde Euro in den Neubau und in die Sanierung von Gemeindebauten investiert. 5.700 leistbare neue Gemeindewohnungen für rund 13.000 Bewohner*innen habe man auf den Weg gebracht. Davon wurden schon 13 Gemeindebauten bezogen, neun weitere sind aktuell in der Bauphase und 19 Projekte in der vertieften Planung, führte Sima aus.

In der vierten Anfrage erkundigte sich LAbg. Sabine Keri (ÖVP) bei Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS), welche Maßnahmen in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe gesetzt würden, „um in den bereits bestehenden Einrichtungen die nach wie vor existierenden strukturellen Missstände und Defizite bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu beseitigen“. Emmerling betonte, dass die Kinder- und Jugendhilfe in einem starken Spannungsfeld stehe. Die Aufgabengebiete, die übernommen werden müssten, würden sich „rasant erweitern“. Auch das starke Wachstum der Stadt spiele dabei eine Rolle. Bereits seit einigen Jahren gebe es einen starken Ausbau sozialpädagogischer, sozialtherapeutischer und sozialpsychiatrischer Wohnplätze. Das solle den hohen Auslastungen in Krisenzentren entgegenwirken. Auch stationäre Angebote sollen weiter ausgebaut werden. Für den Zeitraum von 2024 bis 2026 sei ein Zukauf von mehr als 300.000 Leistungsstunden seien im ambulanten Bereich geplant. Im April 2024 wurden der Kinder- und Jugendhilfe 16 zusätzliche Dienstposten für die Krisenzentren genehmigt. Das ermögliche eine Dreifachbesetzung am Tag. Für stationäre Gefährdungsabklärung wurden vier zusätzliche Psycholog*innen-Posten geschaffen. Für betreute Wohngemeinschaften gebe es seit dem Vorjahr 27 zusätzliche Dienstposten – damit sei eine Doppelbesetzung in Hauptbetreuungszeiten möglich. Parallel zu den massiven Ausbaumaßnahmen sei im November 2024 das erste Kleinkind-Krisenzentrum eröffnet worden, in dem drei- bis sechsjährige Kinder betreut würden. „Diese sehr vulnerable Gruppe von ganz jungen Kindern wird damit geschützt“, erläuterte Emmerling. Geplant sei, Kleinkind-Krisenzentren flächendeckend und bedarfsorientiert weiter auszubauen. Eine Strategie für den Umgang mit strafunmündigen Intensivtäter*innen sei geplant. Dies sei eine langfristige Betreuung für Jugendliche ab dem elften Lebensjahr, „die für ein Jahr begleitet werden sollen“, führte Emmerling aus. Es gehe darum, eine Möglichkeit zu schaffen, mit diesen speziellen Kindern und Jugendlichen intensiv zu arbeiten. Eine multi-institutionelle Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendkriminalität“ sei eingerichtet worden – um die bessere Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu ermöglichen. Ein Projekt sei KISI (Koordinierte Intervention für Schwellentäter*innen), ein Programm für eine Reduktion von Delinquent*innenverhalten Minderjähriger. Gemeinsame Teams der Kinder- und Jugendhilfe und der Landespolizeidirektion Wien würden hier arbeiten. Als Maßnahme gegen den Personalmangel gibt es ein „Stipendiensystem, das Studierenden die Ausbildung an privat geführten Kollegs erleichtern soll“, führte Emmerling aus. Rund 1.500 Euro pro Semester würden gefördert. Damit verpflichten sich die Studierenden zu einer zweijährigen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Es gebe mittlerweile für Studierende auch die rechtliche Möglichkeit, dass Sozialpädagog*innen schon während ihrer Ausbildung in Teilzeit aufgenommen werden können. „In Zukunft sehe ich einen enormen Bedarf des Ausbaus“, so Emmerling. Fünf zusätzliche Krisenzentren – auch Kinderkrisenzentren – seien geplant. Auch elterngestützte, ambulante Angebote sei das Ziel. Ambulante Krisenarbeit werde ebenfalls ausgebaut, um die Aufnahme in Krisenzentren – wenn möglich – zu verhindern. (Forts.) mag

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