- 17.04.2025, 08:10:02
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- OTS0011
Menschenrechtliche Katastrophe
Asyl in Not kritisiert Aussetzung der Familienzusammenführung
Mit großer Enttäuschung reagiert Asyl in Not auf den Entwurf der neuen Regierung zur Aussetzung der Familienzusammenführung.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stellen nicht nur einen massiven Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Verfahrensrechte dar – sie scheinen auch primär darauf abzuzielen, das verfassungs- und menschenrechtswidrige Vorgehen des Innenministeriums nachträglich zu legitimieren.
Der Gesetzentwurf greift tief in das Recht auf Familienzusammenführung ein – eine zentrale Schutzmöglichkeit insbesondere für Frauen und Kinder, die auf der Flucht oft erheblichen Gefahren ausgesetzt sind.
Die geplanten Änderungen setzen genau hier an, indem sie Verfahren aussetzen, Fristen aushebeln und das Recht auf Familienleben zur politischen Verfügungsmasse machen. Besonders für gewaltbetroffene Frauen bedeutet das: wieder gefährliche Fluchtrouten, wieder Unsicherheit, wieder Gewalt.
Während die Europäische Menschenrechtskonvention, europäische Richtlinien und aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine restriktive Auslegung von Maßnahmen zur Einschränkung des Asylrechts fordern, geht Österreich mit dem vorliegenden Entwurf den entgegengesetzten Weg: Die Definition angeblicher Notstände wird aufgeweicht, Verfahrensrechte ausgehöhlt und dem Innenministerium ein gefährlicher Handlungsspielraum eingeräumt.
Asyl in Not kritisiert insbesondere
- Den Versuch, rechtswidrige Weisungen nachträglich zu legitimieren, insbesondere jene zur Aussetzung der Asylverfahren syrischer Geflüchteter.
- Die Aushöhlung des Rechts auf Familienzusammenführung, insbesondere durch willkürliche Fristsetzungen und Anforderungen, die EU-Recht widersprechen.
- Den verfassungsrechtlich fragwürdigen Umgang mit Säumnisbeschwerden, der Betroffenen wesentliche Rechtsmittel nimmt.
- Den frauenpolitisch katastrophalen Effekt, insbesondere für schutzsuchende Frauen und Mädchen, die auf sicheren Nachzug angewiesen sind.
„Die Familienzusammenführung ist die sicherste Methode der Migration, besonders für Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen. Frauenpolitisch ist die Aussetzung der Familienzusammenführung eine absolute Katastrophe.“
, so Kübra Atasoy, Vorsitzende von Asyl in Not. „Die Regierung zwingt Menschen damit, Bedrohung und Gewalt in Kauf zu nehmen, um ihr Recht auf ein Familienleben in Anspruch zu nehmen.“
Statt Reformen, die Verfahren effizienter, transparenter und menschenrechtskonform gestalten, setzt der Entwurf auf Abschottung, Willkür und rechtliche Grauzonen. Das bedroht nicht nur das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit – es gefährdet Leben.
In einer Zeit, in der der Staat unter Personalmangel und strukturellen Krisen leidet, wird versucht, die Verantwortung für Systemversagen Geflüchteten anzulasten. Doch es ist nicht Fluchtmigration, die die Verwaltung überfordert, sondern der fehlende politische Wille zur Umsetzung geltenden Rechts.
Asyl in Not fordert die Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form und die Einhaltung nationaler und europäischer Menschenrechtsstandards.
Das Recht auf Asyl, auf Familie und auf ein Leben in Würde ist keine Frage politischer Opportunität – sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung.
weiterführende Informationen:
https://asyl-in-not.org/stellungnahme-zur-aenderung-des-bundesgesetz-mit-dem-das-asylgesetz-2005-geaendert-wird-167-a-xxviii-gp/
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/67/
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Kübra Atasoy
office@asyl-in-not.org
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