- 07.04.2025, 20:16:02
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- OTS0137
Ergebnisse von drei Volksbegehren
Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren endete am 7. April 2025 um 20 Uhr - Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ schaffte Hürde von 100.000 Unterschriften
Bis 7. April 2025, 20.00 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für insgesamt drei Volksbegehren abgeben.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen des „Zentrales Wählerregisters" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt (die Ergebnisse wurden am 7. April 2025 um 20.15 Uhr veröffentlicht):
Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.330.682.
Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN":
Zahl der Unterstützungserklärungen: 102.160
Zahl der Eintragungen: 17.208
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 119.368
Volksbegehren "Autovolksbegehren: Kosten runter!":
Zahl der Unterstützungserklärungen: 45.857
Zahl der Eintragungen: 12.344
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 58.201
Volksbegehren "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!":
Zahl der Unterstützungserklärungen: 15.638
Zahl der Eintragungen: 17.547
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 33.185
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert nur von einem Volksbegehren überschritten worden ist:
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende April bekannt geben.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind für alle drei Volksbegehren auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar.
Weiterführende Links:
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Inneres
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 15 62
E-Mail: bmi-ressortsprecher@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at
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