- 04.04.2025, 10:13:17
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ÖGB-Katzian: „Wer Mitbestimmung blockiert, soll rechtliche Konsequenzen spüren“
„Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 7. April holt wichtige Arbeit der Belegschaftsvertreter:innen vor den Vorhang
Rund 90.000 Belegschaftsvertreter:innen in Österreich setzen sich täglich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein. Ihr Einsatz zahlt sich aus, betont ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Wir wissen aus Studien, dass Betriebe mit Betriebsräten stabilere Arbeitsverhältnisse, höhere Löhne und zufriedenere Beschäftigte haben.“
7. April: Tag der betrieblichen Mitbestimmung
Um die wichtige Arbeit der Betriebsratsmitglieder, Personalvertreter:innen sowie Jugend- und Behindertenvertrauenspersonen sichtbar zu machen, ruft der ÖGB bereits zum vierten Mal den 7. April zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ aus.
Manche Unternehmer verhindern Betriebsräte mit fragwürdigen Methoden
„Betriebliche Mitbestimmung ist ein zentraler Bestandteil der Demokratie“, unterstreicht der ÖGB-Präsident. Viele Unternehmen erkennen die Vorteile eines starken Betriebsrats. Doch es gibt auch Arbeitgeber, die mit harten Bandagen gegen Betriebsratsgründungen vorgehen – von Kündigungen engagierter Beschäftigter bis hin zu Einschüchterungsversuchen der gesamten Belegschaft. „Das ist nichts anderes als aktives „Union Busting” und hat in der Arbeitswelt nichts verloren“, so Katzian.
ÖGB fordert Strafen für Union-Busting
Solche Angriffe auf die Mitbestimmung verstoßen gegen das Arbeitsverfassungsgesetz. Dort ist klar geregelt, dass in Unternehmen ab fünf Beschäftigten ein Betriebsrat zu gründen ist. „Im Klartext heißt das, dass es sich kein Betrieb aussuchen kann, ob man das macht oder nicht. Praktisch ist es aber leider so, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die darauf pfeifen“, so der ÖGB-Präsident. Wer Betriebsratsgründungen verhindert, hat derzeit aber kaum Konsequenzen zu fürchten. Während in Deutschland Strafen drohen, gibt es in Österreich bislang nämlich keine rechtlichen Sanktionen.
Forderung nach wirksamen Sanktionen
Können Beschäftigte vor Gericht beweisen, dass sie wegen ihres Engagements für eine Betriebsratsgründung gekündigt wurden, müssen sie oft lediglich wiedereingestellt werden. „Das reicht nicht aus“, so Katzian. Deshalb fordert der ÖGB eine gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber bei Verhinderung von Betriebsratswahlen tatsächlich zur Rechenschaft zieht. „Unser Ziel ist es, dass alle Arbeitnehmer:innen ihr Recht auf betriebliche Mitbestimmung ungehindert wahrnehmen können“, so Katzian.
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