• 28.03.2025, 09:30:03
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Volksbegehren März/April 2025 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Wien (OTS) - 

Vom 31. März bis 7. April 2025 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!

  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, 31. März 2025, 8 bis 18 Uhr

  • Dienstag, 1. April 2025, 8 bis 18 Uhr

  • Mittwoch, 2. April 2025, 8 bis 18 Uhr

  • Donnerstag, 3. April 2025, 8 bis 20 Uhr

  • Freitag, 4. April 2025, 8 bis 18 Uhr

  • Montag, 7. April 2025, 8 bis 19 Uhr

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:

  • Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren

  • Stadtservice: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr)

  • Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.

Rückfragen & Kontakt

Ulrike Kuzaj-Sefelin
Magistratsabteilung 62 - Zentrale Wiener Wählerevidenz
Telefon: +43 1 4000 89439
E-Mail: ulrike.kuzaj-sefelin@wien.gv.at
Website: https://wien.gv.at/wahlen

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