• 07.03.2025, 17:51:02
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Gerstl: Bundesministeriengesetz steht für Zusammenarbeit und Transparenz

Informationsfreiheit wird Amtsverschwiegenheit ersetzen – Bundesregierung ist Regierung für alle Österreicherinnen und Österreicher

Wien (OTS) - 

“Das Bundesministeriengesetz stellt die Geschäftsverteilung dar, auf deren Grundlage die Mitglieder der Bundesregierung ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Kompetenzen abgrenzen”, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im Zuge der Plenardebatte zum Bundesministeriengesetz im Nationalrat. Die neue Bundesregierung bestehe aus Bundeskanzler Christian Stocker sowie 13 Ministerinnen und Ministern, der Regierung sind zudem sieben Staatsekretärinnen und Staatssekretäre beigestellt. Mit dieser Größe sei die Bundesregierung Österreichs im internationalen Mittelfeld zu finden - in vergleichbar großen Ländern wie Schweden oder Dänemark umfassen die dortigen Regierungen 24 Mitglieder.

Das neue Bundesministeriengesetz regle abseits der Zuständigkeiten auch die Implementierung von Empfehlungen des Rechnungshofs, wie etwa die Einrichtung einer Revision in jedem Ressort. “So folgt diese Bundesregierung mehr als je zuvor den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit”, so Gerstl. Der Öffentliche Dienst falle nun in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, statt wie zuvor in jene des Vizekanzlers - dies sei eine Aufwertung, weist der ÖVP-Mandatar ins Leere gehende Kritik der FPÖ zurück. Gerstl: “Seien Sie versichert, diese Bundesregierung unterstützt und schätzt den Öffentlichen Dienst und hat große Achtung vor dessen Arbeit und Leistung. Sei es in der Krankenpflege, der Polizei oder allen anderen Verwaltungsbereichen.”

Eine weitere Neuerung sei auch, dass Entscheidungen auf EU-Ebene nun nicht mehr von einzelnen Regierungsmitgliedern alleine getroffen werden können, sondern innerhalb der Bundesregierung abzustimmen sind. “Alleingänge sind somit nicht mehr möglich”, hält der ÖVP-Verfassungssprecher fest. Er verweist außerdem noch auf die Verschiebung der Netz- und Informationssicherheit vom Bundeskanzleramt zum Innenministerium, was vor allem im Kampf gegen Cyberangriffe von Nutzen sei.

Gerstl weiter: “Das Bundesministeriengesetz vollzieht auch den Wechsel von der Amtsverschwiegenheit hin zur Informationsfreiheit. Das sorgt für mehr Transparenz.” Das Informationsfreiheitgesetz wird am 1. September in Kraft treten, Gerstl dankt diesbezüglich noch allen an der Beschlussfassung in der vergangenen Gesetzgebungsperiode beteiligten Fraktionen. “Das vorliegende Bundesministeriengesetz ist auch ein Ausdruck dafür, dass diese Bundesregierung für alle Österreicherinnen und Österreicher da ist. Und es unterscheidet sich klar von dem, was die FPÖ wollte: Es ist ein Gesetz, das nicht von Dominanz geprägt ist, sondern von Zusammenarbeit, wie wir es jetzt leben”, so Gerstl, der abschließend in Richtung FPÖ klarstellt: “Das Interpellationsrecht bzw. das Recht von Abgeordneten auf Information von Ministerinnen bzw. Ministern ist in der Verfassung verankert. Dieses Recht kann nicht durch das Bundesministeriengesetz ausgehebelt werden. Die entsprechenden Argumente und Anträge der FPÖ, die derartiges fälschlicherweise unterstellen, sind substanzlos.” (Schluss)

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