Statement von Dušan Pavlović, Direktor des Zentrums für gesellschafts-politische Forschung der Republika Srpska.
Das Dayton-Friedensabkommen von 1995 beendete den Krieg in Bosnien und Herzegowina und etablierte das Land als föderale Struktur mit zwei Entitäten - der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina - sowie drei konstitutiven Völkern. Die Republika Srpska erhielt weitreichende verfassungsmäßige Autonomierechte, um die Interessen des serbischen Volkes zu schützen und eine Machtbalance im Staat zu gewährleisten. In den letzten Jahren gibt es jedoch zunehmende Bestrebungen, die Kompetenzen der Republika Srpska durch zentralistische Maßnahmen einzuschränken, was viele als einen Bruch des Dayton-Abkommens und eine Bedrohung für ihre politische Existenz ansehen. Dieses politische Tauziehen spiegelt sich insbesondere in juristischen und administrativen Auseinandersetzungen wider, die darauf abzielen, die Republika Srpska schrittweise zu entmachten.
In den letzten Monaten haben sich Erinnerungen an das Jahr 1991 intensiviert, insbesondere an die politischen Machenschaften der panislamistischen Strukturen der SDA unter Alija Izetbegović. Diese Strukturen waren zentrale Akteure bei der Schaffung eines bosniakischen Nationalprojekts mit panislamistischen Zielen, das als Werkzeug euroatlantischer globalistischer Agenden diente. Ein besonders drastisches Beispiel für die Folgen dieser Politik war die Verfolgung und Vertreibung der serbischen Bevölkerung im muslimischen Teil Sarajevos, wo zahlreiche illegale Inhaftierungen, Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen stattfanden.
Heute sieht sich die Republika Srpska mit der größten Herausforderung seit 1995 konfrontiert. Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hat ein Verfahren gegen ihre Institutionen und den Präsidenten eingeleitet, nicht wegen Gesetzesverstößen, sondern aufgrund politisch motivierter Bestrebungen, die verfassungsmäßigen Rechte der Republika Srpska zu untergraben. Das Ziel ist eine schrittweise Zentralisierung Bosnien und Herzegowinas unter Missachtung des Dayton-Friedensabkommens.
Das Verfahren könnte weitreichende Konsequenzen haben:
1. Die Verfassung der Republika Srpska würde durch die Gesetze Bosnien und Herzegowinas de facto außer Kraft gesetzt.
2. Die verfassungsmäßige Pflicht des Präsidenten der Republika Srpska würde kriminalisiert.
3. Das Gericht von Bosnien und Herzegowina würde sich unrechtmäßig die Kontrolle über die Institutionen der Republika Srpska aneignen.
4. Der politische und verfassungsmäßige Status der Republika Srpska würde ausgehöhlt, was das serbische Volk in eine machtlose Minderheit verwandeln würde.
Diese Entwicklungen stehen im Widerspruch zum Dayton-Friedensabkommen, das Bosnien und Herzegowina als Staat mit zwei Entitäten und drei konstitutiven Völkern etabliert hat. Sollte das Gericht gegen die Republika Srpska entscheiden, wäre dies ein direkter Angriff auf ihre verfassungsmäßige Autonomie und würde die Grundlage für ihre rechtliche und politische Entmachtung legen.
Angesichts dieser Bedrohung ist es entscheidend, dass die Bürger, akademische Gemeinschaft, Juristen und politische Parteien der Republika Srpska aktiv werden. Es muss verhindert werden, dass der Dayton-Vertrag ausgehöhlt wird, und gegebenenfalls sind alle
völkerrechtlichen Schutzmechanismen zu nutzen - bis hin zu einer möglichen Neubewertung der vertraglichen Verpflichtungen.
Dieses Verfahren ist ein Wendepunkt für die Republika Srpska. Sollte die Zentralisierung Bosnien und Herzegowinas fortschreiten, ist eine klare Reaktion der Bevölkerung notwendig, möglicherweise bis hin zu einem Referendum über ihren politischen Status.
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