• 21.02.2025, 11:52:17
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„Bürgeranwalt“: Warum wird eine hilfreiche Therapie von der PVA nicht bezahlt?

Am 22. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 22. Februar 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Warum wird eine hilfreiche Therapie von der PVA nicht bezahlt?

Frau D. leidet seit vielen Jahren an einer Psoriasis-Arthritis. Das, was ihr bisher am besten geholfen hat, war eine Therapie im Gasteiner Heilstollen. Denn nach diesen Aufenthalten war sie jeweils lange symptom- und schmerzfrei. Nun sind ihre Beschwerden wieder stärker geworden. Die Pensionsversicherungsanstalt hat ihr zwar einen Kuraufenthalt bewilligt - aber nicht in Bad Gastein, sondern in einer Einrichtung, in der ihr Zustand bisher nicht verbessert werden konnte. Volksanwalt Bernhard Achitz kann diese Vorgangsweise nicht nachvollziehen und fordert ein Umdenken bei der PVA.

Gesperrter Bahnübergang: Ist ein neues Provisorium - nach Kritik in „Bürgeranwalt“ - die Lösung?

In Strasshof an der Nordbahn wurde im Zuge von Umbauarbeiten ein Bahnübergang gesperrt. Die Stadtgemeinde sei jetzt „gewissermaßen geteilt“, kritisierten Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde. Ein provisorischer Übergangsteg zur Querung der Bahngleise sei nicht barrierefrei und nur mit erheblichen Problemen für Menschen mit Behinderung zu überwinden, argumentierte auch Volksanwalt Bernhard Achitz im Dezember des Vorjahres in „Bürgeranwalt“. Die ÖBB haben reagiert und eine neue Rampe gebaut.

Keine Fernwärme: Warum wird dem letzten Mieter die Fernwärme abgedreht?

In einem Althaus in guter Lage in Wien sind die Mieter:innen nach und nach ausgezogen. Herr H. und sein Sohn sind die letzten, die in dem mittlerweile heruntergekommenen Objekt wohnen. Die Wohnung mit der günstigen Miete aufgeben wollen die beiden nicht. Jetzt fühlen sie sich allerdings massiv unter Druck gesetzt. Der Immobilienentwickler, dem das Haus gehört, hat die Fernwärmeversorgung abgedreht. Die Begründung: Im Haus seien Sanierungsarbeiten geplant. Herr H. vermutet aber, man wolle ihn aus dem Haus haben, um die Immobilie dann besser verwerten zu können.

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