• 20.02.2025, 09:27:32
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Neuerscheinung: 1945 - 1975: Der blutige Kampf um die Fristenlösung

Einblicke in das Leiden ungewollt schwangerer Frauen

Wien (OTS) - 

Seit 50 Jahren ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich unter gewissen Bedingungen straffrei. Aber wie ging es eigentlich den ungewollt schwangeren Frauen vor der Fristenlösung, als die Abtreibung ohne Ausnahme gesetzlich verboten und deshalb gesundheitlich gefährlich oder gar tödlich war? Wenn sie sich keine Hilfe einer so genannten Engelmacherin leisten konnten, wenn sie keinen Arzt für eine vorgeblich medizinisch notwendige Abtreibung fanden, wenn sie es selbst versuchen mussten - mit großem gesundheitlichen und strafrechtlichem Risiko?

In der vorliegenden sozialgeschichtlichen Untersuchung werden die Lebensumstände der betroffenen Frauen zwischen 1945 und 1975 beleuchtet: ihr soziales Umfeld, die sehr eingeschränkten Möglichkeiten der Verhütung, die Rahmenbedingungen illegaler Abtreibungen sowie die Rolle von Exekutive und Judikative im Umgang mit dem damals verbotenen Eingriff. Anhand von Strafprozessakten, Zeitungsartikeln, Dokumenten aus Krankenhäusern, Gesprächen mit Zeitzeuginnen, wird die verzweifelte Lage ungewollt schwangeren Frauen vor Einführung der Fristenlösung gezeigt.

„Menschenmaterial“ für Kriege

Historisch liegt das immer noch gültige Abtreibungsverbot darin begründet, dass sich der Staat anmaßt, alleine über die Fruchtbarkeit seiner BürgerInnen zu entscheiden. Machthaber wollten möglichst viele Kinder für ihre Kriege. So schrieb etwa das k. u. k. Kriegsministerium im Jahre 1916 - also mitten im 1. Weltkrieg -, »die großen Verluste an wertvollstem Menschenmaterial, die der Krieg mit sich bringt« seien zu ersetzen und deshalb sei die Abtreibung und die Verhütung zu verbieten.

Stricknadeln, Quecksilber und Stromstöße

Bis vor etwa 100 Jahren war es für die Gesundheit der Frauen sicherer und auch vom Strafmaß gelinder, eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen und das Neugeborene anschließend sterben zu lassen, als einen Schwangerschaftsabbruch zu riskieren. Denn die damals und bis zur Legalisierung 1975 verfügbaren Abbruchmethoden waren entweder völlig wirkungslos oder für die Frau lebensgefährlich: Mit hoch toxischen Substanzen wie Anilin, Bleiverbindungen, Quecksilber, Schimmelpilzen, Zyankali, gewebe-zerstörenden Seifenlösung bis zu Stricknadeln, Fahrradspeichen, Kabelstücken, Haarnadeln, sogar Wurzeln aus dem eigenen Garten oder Stromstößen wurde versucht, die Schwangerschaft zu beenden.

Hohes Risiko

Abtreibungen durch Engelmacherinnen oder anderen Helferinnen erfolgten häufig am häuslichen Küchentisch, wo es heißes Wasser und Licht gab. Ein Badezimmer stand den wenigsten zur Verfügung. Nicht nur die ungewollt schwangeren Frauen gingen ein hohes Risiko ein, auch die sogenannten Engelmacherinnen - oft Hebammen. Entsprechend musste frau sich das Honorar leisten können - gelegentlich konnte es abgearbeitet werden. Auch Ärzte, die aus sozialen Gründen, aus weltanschaulicher Überzeugung oder aus wirtschaftlichen Erwägungen halfen, nahmen ein hohes Risiko auf sich.

Wohlhabende Frauen kauften Scheinbefunde

Begüterte Frauen konnten sich jedoch Scheinbefunde kaufen, die einen Abbruch aus medizinischen Gründen scheinbar rechtfertigten. Dies fand vor allem in Privatsanatorien statt. Häufige Schein-Diagnosen waren Schilddrüsen-Überfunktion, Herzmuskelfehler oder Blinddarm-Operation. Die Preise für Abtreibungen erreichten Höhen von bis zu EUR 4000.- (gemessen an der heutigen Kaufkraft).

Vorstrafe

Wenn eine Abtreibung aufflog, kamen die ungewollt schwangeren Frauen in den meisten Fällen jedoch ab 1920 dann mit einer bedingten Strafe davon. Diese relative Milde kam nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die bedingte Verurteilung vom 23. Juli 1920 zustande. Es beruhte sowohl auf der Anerkennung der sozialen Nöte der Frauen als auch auf der Überlegung, dass die bereits vorhandenen Kinder versorgt werden mussten. Auch hätten die Gefängnisplätze für die Vielzahl betroffener Frauen nicht ausgereicht. Trotzdem waren die Frauen sodann vorbestraft.

Fasttage und hartes Lager

Aber auch eine nur bedingte Verurteilung musste dem Arbeitgeber gemeldet werden und konnte zu einer fristlosen Entlassung führen. Wer hingegen die Haft antreten musste, hatte zusätzlich einen Fasttag pro Monat mit hartem Lager zu ertragen. Diese verschärften Haftbedingungen wurden erst 1975 mit der Großen Strafrechtsreform abgeschafft. Diese Reform stellte die Abtreibung unter gewissen Bedingungen straffrei (sog. Fristenregelung). Zuvor, von 1958 bis 1967, wurden im Durchschnitt 126 Frauen jährlich wegen Abtreibung rechtskräftig verurteilt. In diesem Zeitraum - im Jahr 1964 etwa - waren knapp 800 Haftplätze durch Frauen belegt! Im Jahr 1975, nach Einführung der Fristenlösung, waren es nur noch 300. Noch im Jahr 1970 waren annähernd 60 Prozent der weiblichen Häftlinge solche, die wegen Schwangerschaftsabbruch verurteilt worden waren.

Suizid und Kindsweglegung

Speziell für unverheiratete Frauen war eine ungewollte Schwangerschaft und ein uneheliches Kind eine soziale und wirtschaftliche Katastrophe. Die Alternativen zur unehelichen Mutterschaft waren schrecklich: Suizid, beispielsweise durch den Sprung ins Wasser oder durch Vergiftung; Säuglingstötung oder Kindsweglegung unmittelbar nach der Geburt.

Über die Autoren

Dr. Susanne Krejsa MacManus ist Autorin und freie Medizinjournalistin und führte von 2018 bis 2024 das MUVS-Forschungsprojekt ‚Abtreibungen in Österreich - 1945 bis 1975‘. Sie ist Beiratsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Wissenschaftsgeschichte (ÖGW).

Herausgeber Dr. med. Dr. phil. Christian Fiala ist Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und leitet Familienplanungs-Kliniken in Wien und Salzburg (www.gynmed.at). Ferner ist er Wissenschaftler und Mitglied der Forschungsgruppe zu Reproduktiver Gesundheit an der Karolinska Universitätsklinik in Stockholm mit zahlreichen Publikationen und regelmäßigen Vorträgen auf Kongressen. Im Jahr 2003 gründeten beide das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch in Wien (www.muvs.org).

„1945-1975: Der blutige Kampf um die Fristenlösung“, Krejsa MacManus/Fiala, Verlagshaus der Ärzte, 190 Seiten, EUR 21,90.-

Rezensionsexemplare: info@purkarthofer-pr.at

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