• 07.02.2025, 09:23:02
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FPÖ – Brückl: „Flaggenverbot an oberösterreichischer Schule ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten!“

„Die Schulleitung der betroffenen Schule sollte sich bei den Schülern entschuldigen!“

Wien (OTS) - 

"Der Vorfall an einer Schule in Braunau, wonach einer Gruppe von Schülern das Anbringen der österreichischen Flagge in der Schulklasse untersagt wurde, ist an Absurdität und Niederträchtigkeit nicht mehr zu überbieten. Anstatt sich als verantwortliche Schulleitung darüber zu freuen, dass es Schüler gibt, die eine positive Einstellung zu ihrem Heimatland haben, werden diese diskreditiert und als Rechtsextreme gebrandmarkt“, so heute FPÖ-Bildungssprecher NAbg. Hermann Brückl.

Die nunmehrigen Versuche, sich auf eine vermeintlich rechtliche Regelung der Verwendung des Bundeswappens herauszureden, macht die gesamte Posse vollends zu einem Dramolett mit unfreiwillig komischen Hauptdarstellern - in dem Falle der Schulleitung, betonte Brückl.

Selbstverständlich, so Brückl, sei es völlig legal, die österreichische Fahne mit dem Bundeswappen als Wandschmuck zu verwenden. „Das Wappengesetz regelt lediglich, dass das Bundeswappen nicht geführt und somit eine rechtliche Berechtigung vorgetäuscht werden kann. Auch ist die öffentliche Herabwürdigung im Wappengesetz eindeutig geregelt und wird klar sanktioniert. Diese Herabwürdigung könnte man aber bei böswilliger Interpretation durchaus bei jenen Verantwortlichen annehmen, die den Schülern die Flagge als Wandschmuck untersagt haben und ihnen gleichzeitig eine unlautere Gesinnung unterstellen“, sagte Brückl.

„Die Schulleitung täte jedenfalls gut daran, sich bei den betroffenen Schülern und deren Eltern zu entschuldigen und sich auch all jenen Kollegen klar entgegenzustellen, die hier Rechtsextremismusvorwürfe in Richtung der Schüler ausgesprochen haben. Solche Diffamierungen sind völlig inakzeptabel und zeigen, dass es dringend notwendig sein wird, eine Meldestelle für Schüler einzurichten, die durch linksextreme Lehrer diskriminiert werden“, so Brückl.

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