• 07.01.2025, 12:45:17
  • /
  • OTS0064

Korosec ad Mindestsicherung: Stadtrechnungshof bestätigt negative Praxis der Stadt Wien

Nachlässige Vorgangsweise muss abgestellt werden – Empfehlungen sind umzusetzen

Wien (OTS) - 

„Ein aktueller Bericht des Stadtrechnungshofs bestätigt einmal mehr die negative Praxis der Stadt Wien in Verbindung mit der Mindestsicherung“, so die Sozialsprecherin der Wiener Volkspartei, Gemeinderätin Ingrid Korosec, in einer ersten Reaktion.


Sofern nicht verwertbares unbewegliches Vermögen vorhanden ist und eine antragstellende Person Leistungen der Wiener Mindestsicherung für einen bestimmten Zeitraum bezogen hat, setzt die Zuerkennung weiterer Leistungen laut Wiener Mindestsicherungsgesetz die pfandrechtliche Sicherstellung eines allfälligen Ersatzanspruches voraus.


Die Einschau des Stadtrechnungshofs habe ergeben, dass eine fehlende Abstimmung zwischen Sozialzentren und der Stabsstelle Budgetmanagement vorhanden war sowie unvollständige oder fehlende Prozessbeschreibungen vorherrschten.

Ebenso seien in einigen Fällen entweder Erhebungen zu einem etwaigen Kostenersatz unterblieben oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Personen nicht umfassend geklärt worden.


„Gerade bei der Mindestsicherung darf es eine derart nachlässige Vorgangsweise nicht geben. Die Stadtregierung muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben entsprechend befolgt werden. Die Empfehlungen des Stadtrechnungshofs müssen schleunigst umgesetzt werden“, so Korosec abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Die Wiener Volkspartei

Presse & Kommunikation
Telefon: 01/515 43 230
E-Mail: presse@wien.oevp.at
Website: https://wien.oevp.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel