- 06.12.2024, 13:31:47
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„Bürgeranwalt“: Gesperrter Bahnübergang - ist den Anrainern ein provisorischer Übergangssteg zumutbar?
Am 7. Dezember um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 7. Dezember 2024, um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Gesperrter Bahnübergang - ist den Anrainern ein provisorischer Übergangssteg zumutbar?
In Strasshof an der Nordbahn wurde im Zuge von Umbauarbeiten ein Bahnübergang gesperrt. Die Stadtgemeinde sei jetzt „gewissermaßen geteilt“, kritisieren Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde. Ein provisorischer Übergangssteg zur Querung der Bahngleise sei nicht barrierefrei und für Menschen mit Behinderungen nur mit erheblichen Problemen zu überwinden. Volksanwalt Bernhard Achitz konfrontiert einen Manager der ÖBB mit der Kritik der Anrainerinnen und Anrainer.
Wohnen beim Verschubbahnhof - ist das laute Quietschen endlich vorbei?
Mehrmals hat „Bürgeranwalt“ in den vergangenen Jahren über die Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern des Verschubbahnhofes in Graz-Gösting berichtet. Die ÖBB haben in „Bürgeranwalt“ immer wieder Lärmschutzmaßnahmen versprochen und auch umgesetzt. Sind die Anrainerinnen und Anrainer nach dem Bau einer Lärmschutzwand zufrieden?
Zu Unrecht bestraft?
Ein Grazer Rechtsanwalt soll mit seinem Auto im Vorjahr auf der Südautobahn Richtung Wien zu schnell gefahren sein. Die Geschwindigkeitsmessung der Section-Control am Wechsel hat eine Überschreitung von elf Stundenkilometern festgestellt. Doch Herr R. ist überzeugt, dass die Geschwindigkeitsmessung rechtswidrig war, weil die Messanlage nicht dort aufgestellt gewesen sei, wo es die zugrundeliegende Verordnung eigentlich vorsehen würde. Vor dem Verwaltungsgericht Niederösterreich hat der Anwalt Recht bekommen. Er hat sich ausgerechnet, dass durch die Geschwindigkeitsmessung möglicherweise sogar Millionen an Strafen zu Unrecht ausgestellt worden sein könnten.
Fehler bei Geburt
Am 8. Dezember wird Vinzent acht Jahre alt. Er kann nicht selbstständig stehen, nicht gehen, nicht sprechen und nur sehr eingeschränkt hören und sehen. Die Eltern des Buben machen dafür das Landeskrankenhaus Feldkirch verantwortlich: Dort seien bei der Geburt des Kindes schwere Fehler passiert. Sie haben das Krankenhaus auf Schadenersatz geklagt: Etliche Gutachter waren mit dem Fall befasst, das Verfahren ist durch zwei Instanzen gegangen. Jetzt - nach fünf Jahren - gibt es ein erstes rechtskräftiges Urteil.
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