• 05.12.2024, 15:37:17
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  • OTS0177

Zahnärzte sind bereit für weitere Gespräche über Gesamtvertrag

Für eine nachhaltige zahnärztliche Versorgung sind wesentliche Änderungen des Gesamtvertrages sowie der Honorarordnung nötig

Wien (OTS) - 

Die Österreichische Zahnärztekammer hat die Verhandlungen mit der Sozialversicherung am 8. November 2024 mit der Begründung abgebrochen, dass das vorliegende Angebot für die Vertragszahnärzt:innen in Österreich aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist. Das neue Angebot der Sozialversicherungsträger vom 22. November 2024 ändert nichts an dieser für Zahnärzt:innen elementaren Bewertung.

Würde die Österreichische Zahnärztekammer diesem Vorschlag der Sozialversicherung folgen, käme es zu zusätzlichen, nicht kostendeckenden Leistungserbringungen. Die Folge wäre eine weitere Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Vertragszahnärzt:innen.

Hierfür gibt es eine Vielzahl an Gründen: Viele Leistungen von Vertragszahnärzt:innen, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patient:innen, von der Sozialversicherung gar nicht honoriert. Das führt dazu, dass der Großteil der Zahnärzt:innen seit Jahren dazu gezwungen ist, ihre Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzt:innen ist dies der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. erst gar keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.

Aus diesen Gründen ist für die Österreichische Zahnärztekammer ein Kipppunkt erreicht, der im Sinne der Zahnärzt:innen in Österreich nicht mehr hinzunehmen ist. Mit Blick auf die zukünftige zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich braucht es wesentliche Änderungen im Gesamtvertrag sowie der Honorarordnung. Kostendeckende Tarife, Ausbau der Prophylaxe und Beschränkung auf notwendige Tarifpositionen und ggf. Zuzahlungsmöglichkeiten sind das Gebot der Stunde, wenn man als Sozialversicherung weiterhin Partner haben will.

Die Frage des Amalgamersatzes muss ohne Frage zeitnah gelöst werden, doch ist dies nur einer von vielen Punkten, die zu klären sind. Für Gespräche mit der Sozialversicherung über wesentliche Verbesserungen von Gesamtvertrag und Honorarordnung, welche eine nachhaltige Stärkung der zahnärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich zur Folge hat, steht die Österreichische Zahnärztekammer zur Verfügung.

Rückfragen & Kontakt

Österreichische Zahnärztekammer
Telefon: 05 05 11 - 0
E-Mail: office@zahnaerztekammer.at

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