Optimierung der zwischenstaatlichen Prozesse zu Pensionshöhen und Sterbedaten vereinbart.
23.10.2024. Rund 26.000 österreichische Pensionen werden monatlich nach Serbien ausbezahlt. Mit einer bilateralen Vereinbarung haben die beiden Staaten nun den elektronischen Datenaustausch für Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Damit werden zwischenstaatliche Prozesse optimiert und der Datenaustausch über elektronischem Weg festgelegt.
Vertragsunterzeichnung der Pensionsversicherungsträger
Die Vereinbarung zur Durchführung des elektronischen Datenaustauschs von Pensionshöhen und Sterbedaten wurde am Dienstag, den 22. Oktober 2024, in Belgrad unterzeichnet. Der Vertragsabschluss erfolgte durch Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich, Dr. Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherung Österreich, Mile Rosić, Staatssekretär Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen und soziale Angelegenheiten der Republik Serbien und Mag. Relja Ognjenović, Direktor des Republiksfonds für Pensions- und Invaliditätsversicherung der Republik Serbien (RF PIO). Die bilaterale Vereinbarung gilt für die Pensionist*innen aller österreichischen Pensionsversicherungsträger (BVAEB, PV und SVS).
„Der gegenseitige Austausch von aktuellen Pensionshöhen und Sterbedaten auf sicherem elektronischen Weg bringt für die serbischen und österreichischen Pensionsversicherungsträger eine signifikante Reduktion im Verwaltungsaufwand. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet die Bereitstellung effizienter, digitaler Services mehr Zufriedenheit in der Abwicklung ihrer Pensionsansprüche“
, bestätigt Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich.
Elektronischer Austausch von Pensionshöhen und Sterbedaten
Mit dem elektronischen Datenaustausch werden die Informationen zur jährlichen gesetzlichen Pensionsanpassung für Pensionsbezieher*innen in Serbien und Österreich automatisiert, aber auch die Prozesse in der Verwaltung beider Staaten optimiert.
Der digitale Sterbedatenabgleich wird Rückforderungen nach dem Ende des Pensionsanspruchs beschleunigen und Überbezahlungen oder Sozialbetrug verhindern. Im Zuge der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs wird zukünftig die jährliche Nachweispflicht von Lebensbestätigungen der Pensionist*innen entfallen.
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