• 12.09.2024, 11:55:32
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Wölbitsch: Druck der Volkspartei zeigt Wirkung - Wiener Public Corporate Governance Kodex soll umgesetzt werden

SPÖ-Finanzskandal zur Causa Wien Energie offenbarte zahlreiche Mängel im Bereich des Beteiligungsmanagements und der Bestellung der Aufsichtsräte – ÖVP wird Kodex umfassend prüfen

Wien (OTS) - 

„Bereits vor Jahren wurde die Etablierung eines Wiener Public Corporate Governance Kodex angekündigt, jedoch nie umgesetzt. Dass dieser nun offenbar Realität wird, ist der unermüdlichen Aufdeckungsarbeit der Wiener Volkspartei zu verdanken und den Erkenntnissen aus der Untersuchungskommission zum SPÖ-Finanzskandal geschuldet“, so der Klubobmann der Wiener Volkspartei, Markus Wölbitsch angesichts der heutigen Pressekonferenz und weiter: „Dieser wird nun natürlich umfassend von unserer Seite geprüft, ob dieser auch den erforderlichen strengen Ansprüchen genügt.“

Der SPÖ-Finanzskandal zur Causa Wien Energie offenbarte zahlreiche Mängel im Bereich des Beteiligungsmanagements und der Bestellung der Aufsichtsräte. Dies wurde in weiterer Folge auch vom Rechnungshof bestätigt. So beschränkte sich das Beteiligungsmanagement der Stadt Wien auf die Übernahme von Angaben und Kennzahlen der Wiener Stadtwerke ohne eigene Beurteilungen und Analysen. Und das Auswahlverfahren der Stadt Wien für die Nominierung der Vertreter im Aufsichtsrat der Wien Energie erfolgte nicht auf Basis nachvollziehbarer fachlicher Kriterien im Rahmen eines transparenten Prozesses. 

„Objektive und transparente Prozessen für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Aufsichtsratsfunktionen sind von enormer Wichtigkeit. Denn es ist notwendig, dass diese die nötige Expertise, Unabhängigkeit und Erfahrung mitbringen“, so Wölbitsch weiter und abschließend: „Allmählich scheint sich bei der Stadtregierung nun endlich die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Causa Wien Energie vor allem auch auf zahlreiche selbstverschuldete Mängel zurückzuführen ist. Es ist daher höchste Zeit auch die restlichen Reformen, vor allem die Änderungen der Bestimmungen zur Notkompetenz in der Stadtverfassung, anzugehen.“

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