Der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) begrüßt die am Montag vom Bundesministerium für Inneres sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft vorgelegte Novelle zur Gewerbeordnung für Security-Mitarbeiter ausdrücklich. Der Entwurf sieht unter anderem laufende Sicherheitsüberprüfungen, einheitliche Standards für Qualität und Ausbildung, die Einführung von behördlich genehmigten Ausweisen und die Einrichtung einer zentralen Datenbank vor. Alles Forderungen, die der VSÖ seit 2013 an die Politik herangetragen hat.
„Wir freuen uns, dass nach intensiven Gesprächen, bei denen Mag. Martin Wiesinger als Vorstand der Fachgruppe der Sicherheitsdienstleister im VSÖ sowie als Bundesvorsitzender-Stv. Bewachungsgewerbe im Fachverband der gewerblichen Dienstleister der WKO zusammen mit weiteren Experten der WKO federführend involviert war, die gesetzliche Novellierung des Berufsrechts nun auf den Weg gebracht wurde. Österreich wird dadurch sicherer“, sagte Robert Grabovszki, Generalsekretär des VSÖ.
Die Novelle umfasst wesentliche Verbesserungen:
- Einheitliche Ausbildungsstandards: Seit 2001 verpflichten sich die acht Mitgliedsunternehmen des VSÖ, die zwei Drittel des heimischen Bewachungsmarkts repräsentieren, zu hohen Ausbildungsstandards. Die Novelle verankert nunmehr Qualitätsanforderungen österreichweit einheitlich für alle Mitarbeiter*innen aller Bewachungsunternehmen.
- Beschleunigte und nachvollziehbare Zuverlässigkeitsüberprüfungen: Die Überprüfungen, die das Innenministerium durchführt, sollen innerhalb von maximal sieben Tagen abgeschlossen sein, was eine deutliche Verkürzung im Vergleich zur bisherigen Praxis darstellt.
- Verbesserte Kontrollmöglichkeiten durch Einführung eines zu tragenden Ausweises: Wenn Mitarbeiter*innen des Bewachungsgewerbes die verpflichtende Grundausbildung positiv absolviert haben und gleichzeitig ein positives Ergebnis der behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt, stellt eine eigens eingerichtete Registrierungsstelle zukünftig behördlich genehmigten Ausweise aus, die von den Mitarbeiter*innen im Dienst sichtbar zu tragen sind. Dadurch wird es für Veranstalter, Auftraggeber oder aber die Exekutive ganz einfach zu überprüfen, ob das eingesetzte Sicherheitsorgan die gesetzlichen Voraussetzungen (ausgebildet und zuverlässig) erfüllt.
„Der VSÖ hat in den letzten Jahren erhebliche Vorarbeit geleistet, um die Ausbildung und Qualitätssicherung in der Sicherheitsbranche zu verbessern. Allerdings hinkt Österreich im europäischen Vergleich noch hinterher. In vielen anderen Ländern sind bereits konkrete Mindestanforderungen an die Ausbildungsdauer festgelegt. Mit der neuen Novelle haben wir nun die Chance, diesen Rückstand aufzuholen und international wettbewerbsfähige Standards zu etablieren.“
Der VSÖ sieht die Novelle als einen bedeutenden Fortschritt für die Sicherheitsbranche in Österreich und als entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit. „Sicherheit durch Bildung ist unser starkes Motiv. Die neue Regelung stellt sicher, dass die hohen Standards, die wir seit Jahren fördern, nun flächendeckend umgesetzt werden,“ schloss der Generalsekretär ab.
Über den VSÖ
Der VSÖ ist ein 1975 gegründeter unabhängiger Verband von Unternehmen und Institutionen, die sich mit Sicherheit in allen Formen beschäftigen. Der VSÖ verfolgt das Ziel, die Qualität von Sicherheitsprodukten und Sicherheitsdienstleistungen in Österreich weiter zu erhöhen. Dies geschieht durch die Schaffung von Richtlinien für qualitativ hochwertige Sicherheit, die Zulassung von Produkten und Dienstleistungen, die diesen Richtlinien entsprechen sowie durch die Prüfung der korrekten Einhaltung von nationalen und internationalen Normen, Bestimmungen und Qualitätsstandards in Österreich. Mit seiner Expertise trägt der VSÖ somit zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit von Mitgliedsbetrieben, Kund*innen und der Gesellschaft bei.
Rückfragen & Kontakt
Robert Grabovszki, BSC MBA
VSÖ-Generalsekretär
T. +43 1 319 41 32
M. +43 664 8317099
robert.grabovszki@vsoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BTT