• 10.08.2024, 13:18:32
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Hacker zu Mindestsicherung: Monatlicher Urlaub ist absoluter Humbug

Arbeitsfähige Mindestsicherungsbezieher*innen müssen für AMS-Termine jederzeit zur Verfügung stehen

Wien (OTS) - 

"Die in einer österreichischen Tageszeitung erhobene Behauptung, Mindestsicherungsbezieher*innen in Wien können monatlich zwei Woche Urlaub machen, ist absoluter Humbug", stellte Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker klar. Tatsächlich sind grundsätzlich pro Jahr für Mindestsicherungsbezieher*innen zwei Wochen Urlaub pro Jahr möglich und die müssen ausnahmslos der bezugsauszahlenden Behörde gemeldet werden. "Wer nicht meldet oder länger als vereinbart wegbleibt, dem wird die Mindestsicherung für diesen Zeitraum gestrichen und muss die bereits bezogenen Beträge wieder zurückzahlen", so Hacker. 

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es lediglich für Dauerleistungsbezieher*innen bzw. Menschen, die dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur Verfügung stehen. "Das sind in der Regel Personen, die bereits über das Pensionsantrittsalter hinaus sind oder schwere Erkrankungen oder Behinderungen haben. Hier kann es Ausnahmen geben, aber keineswegs jeden Monat zwei Wochen", unterstrich der Sozialstadtrat. Vielmehr müssen arbeitsfähige Personen in der Mindestsicherung, dem AMS jederzeit zur Verfügung stehen und Termine wie auch Maßnahmen des AMS ausnahmslos wahrnehmen. "Unentschuldigtes Fernbleiben von derartigen Termine wird von der MA 40 umgehend mit Kürzungen der Mindestsicherung bis zu 100 Prozent sanktioniert", so Hacker. 

"Selbstverständlich werden wir beispielsweise einer 75jährigen Frau, die durch die Fährnisse des Lebens im Alter auf Beiträge aus der Mindestsicherung angewiesen ist, nicht untersagen, dass sie ihre Tochter am Land besuchen fährt", erläuterte Hacker. Natürlich können Menschen, die aufgrund von einem niedrigen Erwerbseinkommen gezwungen sind, auf Leistungen der Mindestsicherung zurückzugreifen, ihren Jahresurlaub mit ihrer Familie antreten. "Die Mindestsicherung ist eine Überbrückungshilfe, die in schwierigen Lebenslagen ein Auffangnetz bildet, bis die Betroffenen wieder selbst in der Lage sind, für sich zu sorgen. Dieses Prinzip gilt nach wie vor seit Einführung der Mindestsicherung", schloss Hacker.  (Schluss)

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