• 08.08.2024, 06:00:18
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Welt-Katzentag: Zahlreiche Hauskatzen werden durch Jäger:innen getötet!

Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert: Der willkürliche Abschuss von Haustieren muss endlich gestoppt werden!

Vösendorf/Wien (OTS) - 

Anlässlich des Weltkatzentags macht das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz auf die sehr problematische Praxis des Haustierabschusses in Österreich aufmerksam. Aktuell dürfen Katzen in allen Bundesländern - nach unterschiedlichen Kriterien - erschossen werden (siehe Grafik). Viele Berichte über angeschossene und schwer verletzte Katzen bestätigen, dass eine Reform des Jagdrechts dringend vonnöten ist. Stattdessen bezeichnen Landesjagdgesetze Katzen weiterhin als „Zeug“, das zum „Schutz der Jagd“ getötet werden darf.

Dem Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ werden viele Fälle grausamer Tötungen geliebter Katzen durch Jäger:innen gemeldet, darunter jener der nachweislich verhungerten Katze, die neben Lebendfallen gefunden wurde (Niederneukirchen, 19.01.2024), der Katze „Snow-White“, die vor den Augen der Besitzer:innen von einem Jagdhund zerfetzt wurde (NÖ, 14.04.2024), oder auch des Katers „Tassilo“, der von einem Jäger grausam getötet wurde (Bez. Schärding, 26.05.2024). Im Falle von „Pippin“ (Parndorf, Mai 2024) bekam seine Familie über eine Facebook-Suche den Hinweis, dass ihr Kater schwer verletzt bei der Tierklinik abgegeben wurde. Was zunächst wie ein Autounfall aussah, entpuppte sich als skrupelloser Angriff mit der Schrotflinte. Der Kater konnte leider nur noch erlöst werden.

Das Abschießen von Katzen ist in jedem Bundesland anders geregelt. Oft wird ein Mindestabstand von Wohngebäuden normiert - von 200 m im Burgenland bis zu 1000 m in Tirol. Die Jagdgesetze machen dabei kein Hehl daraus, worum es bei der Tötung von Katzen geht. Die Regelungen firmieren unter „Jagdschutz“, das heißt, die Jäger sollen vor Konkurrenten um ihre Beute (z.B. Fasane) geschützt werden. Diese unhaltbare Situation offenbart dringenden Handlungsbedarf. Gleichzeitig sind die Bundesländer aber total reformunwillig oder -unfähig. So hat Oberösterreich seit April ein neues Jagdgesetz, das aber weiterhin erlaubt, Katzen zu erschießen, und zwar explizit auch dann, wenn die Tiere bereits in Lebendfangfallen gefangen sind.

Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ setzt sich dafür ein, die Landesjagdgesetze durch ein zeitgemäßes, an Tierschutz und Ökologie orientiertes Bundes(rahmen)gesetz zu ersetzen, das die 14 Forderungen des Volksbegehrens, darunter ein Verbot des Abschusses von Haustieren, umsetzt.

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer sagt zur Notwendigkeit, den Abschuss von Haustieren zu stoppen: „Katzen sind kein ‚Zeug‘, wie sie in einigen Landesjagdgesetzen bezeichnet werden, sondern empfindungsfähige Tiere, die um ihrer selbst willen Schutz verdienen, und überdies oft vielgeliebte Familienmitglieder und beste Freunde unserer Kinder. Wie abscheulich und barbarisch ist es da, sie aus bloßer Jagdgier rücksichtslos zu töten!“

Bildmaterial und Grafik zum Abschuss von Katzen nach den Landesjagdgesetzen: https://we.tl/t-RMZe28HGP3 

Rückfragen & Kontakt

Volksbegehren "Für ein Bundes-Jagdgesetz"
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer
Telefon: 0664 3335025
E-Mail: kontakt@bundesjagdgesetz.at
Website: https://bundesjagdgesetz.at

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