• 01.08.2024, 10:56:00
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  • OTS0057

FP-Dorner/Forsthuber: EuGH prüft Stromnetzrichtlinie (Smart Meter)

Landesgericht St. Pölten lässt den „intelligenten“ Stromzähler durch den Europäischen Gerichtshof prüfen

Utl.: Landesgericht St. Pölten lässt den „intelligenten“ Stromzähler
durch den Europäischen Gerichtshof prüfen =

St. Pölten (OTS) - „Laut EU-Verordnung sollten 80 Prozent der
Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. Der österreichische
Gesetzgeber sieht hingegen 95 Prozent vor. Österreich übererfüllt
somit alle gesetzlichen Vorgaben“, kritisierte der Energiesprecher
des FP-Landtagsklubs NÖ, LAbg. Dieter Dorner, der auf Wahlfreiheit
für die Endkunden pocht, die auch ausdrücklich im Gesetz
festgeschrieben ist. „Das ist ‚Gold Plating‘ in Reinkultur – also die
Übererfüllung von EU-Vorschriften“, so Dorner.

Doch das seien nicht die einzigen Kritikpunkte der FPÖ, erläuterte
Dorner. Dazu kämen noch fehlender Datenschutz, die Missachtung der
DSGVO, fehlender Gesundheitsschutz (erhöhte Smogbelastung) und
fehlender Konsumentenschutz (falsche, überhöhte Stromabrechnung).
Zahlreiche Klagen, die diese massiven Bedenken zum Inhalt hätten,
führten nun dazu, dass das Landesgericht St. Pölten sich dazu
veranlasst gesehen hätte, den sogenannten „intelligenten“ Stromzähler
durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, so Dorner.

Dazu erklärt FP-Nationalratskandidat Rechtsanwalt Mag. Gottfried
Forsthuber, der durch seinen Einsatz das Thema Smart Meter an den
EuGH gebracht hat und zahlreiche, gerichtsanhängige Verfahren laufen
hat: „Generell wurde den Endverbrauchern Hilfe verweigert und den
Konzernen Recht gegeben. Und das trotz einer Reihe europarechtlicher
Bedenken. So verstößt Österreich gegen die
Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie ‚EU-Stromnetz-Richtlinie‘ und
ignoriert das Wahlrecht der Stromkunden.“

Außerdem, so Forsthuber weiter, sei in der Richtlinie unklar
formuliert, welche Datenschutzbestimmungen anzuwenden seien. Für die
Geräte selbst, fänden sich kaum technische Schutzanforderungen. Auch
werde auf elektrosensible Menschen keine Rücksicht genommen, während
es dazu etwa in Frankreich und Belgien bereits einschlägige Urteile
gebe. „Grenzwerte gibt es in Österreich nur im Mutterschutzgesetz,
sonst nirgends“, so Forsthuber. „Konsumentenschutz ist ein
wesentliches Anliegen der FPÖ, das in diesem Fall eine besondere
Rolle spielt“, betonte Forsthuber.

Ausschlaggebend für das Musterverfahren vor den EuGH sei die Klage
seiner Mandantin Roswitha V. gewesen, berichtete Forsthuber. „Das ist
ein Riesenerfolg für alle Stromkunden in ganz Österreich. Einerseits
wegen ihrer Wahlfreiheit, andererseits weil sichergestellt sein muss,
dass Smart Meter auch tatsächlich korrekt funktionieren und Schutz
gewährleistet ist. Einiges deutet darauf hin, dass die Rechte der
Endverbraucher verletzt werden“, so Forsthuber, der den Beschluss des
Landesgerichts St. Pölten bei der heutigen Pressekonferenz vorlegte.

Elektronik- und Elektromaschinenbau-Meister und Obmann des Vereins
„Stopp Smart Meter Netzwerk“ Fritz Loindl zeigte sich unzufrieden mit
der Vorgehensweise der Stromanbieter. Er beklagt teilweise falsche
Stromaufzeichnungen, die der Smart Meter liefere. „Die Hinweise
mehren sich, dass bestimmte Smart Meter Probleme haben, den
Stromverbrauch korrekt aufzuzeichnen. Einige Endverbraucher haben
nachgeprüft und sich einen mechanischen Zähler nach dem Smart Meter
einbauen lassen, um die Zählerstände vergleichen zu können. Ergebnis:
Abweichung von bis zu 20% im Sommer und bis zu 40% im Winter“,
berichtete Loindl. Über das Jahr gerechnet zahle somit jeder Haushalt
rund 1/3 mehr, als er tatsächlich verbrauche. Dies betreffe in erster
Linie sogenannte „getaktete“ Verbraucher wie LED-Lampen,
Computernetzteile und Ladegeräte. „Der Sache nachzugehen, haben bis
jetzt Ämter und Behörden und die Netzbetreiber selbst, abgelehnt.
Motto: Wer nicht nachschaut, kann nichts finden“, kritisierte Loindl.

„Ich bin erfreut darüber, dass es gelungen ist eine Prüfung des EuGH
zu erwirken, darf Gottfried Forsthuber für seinen Einsatz danken und
wünsche ihm alles Gute für den Nationalratswahlkampf“, so Dorner.
„Endlich hat auch das Gericht erkannt, dass die bestehende Regelung
überprüft werden muss“, betonte Forsthuber, der sich auch weiterhin
für den Konsumentenschutz einsetzen wird. „Die Wahlfreiheit muss
erhalten werden. Wir stehen auf der Seite der Bürger und nicht auf
der Seite der Konzerne“, so Forsthuber und Dorner, die ein für die
Niederösterreicher erfreuliches Urteil des EuGH erwarten.

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