• 30.07.2024, 09:00:02
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  • OTS0013

BM Polaschek: rund 29 Mio. Euro zusätzlich für Studierende ab dem kommenden Studienjahr

Für das Studienjahr 2024/25 wird die Studienbeihilfe neuerlich um fast 10 % angehoben

Utl.: Für das Studienjahr 2024/25 wird die Studienbeihilfe neuerlich
um fast 10 % angehoben =

Wien (OTS) - „Für das kommende Studienjahr erhöhen wir die
Studienbeihilfe um fast 10 %. Damit profitieren Studentinnen und
Studenten in Österreich, die Studienbeihilfe beziehen, von rund 29
Millionen Euro zusätzlich. Wir sorgen dadurch für eine spürbare
Entlastung und treffsichere Unterstützung jener, die während ihres
Studiums darauf angewiesen sind“, sagt Martin Polaschek,
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Mit der jährlichen Valorisierung der Studienbeihilfe kann gezielt auf
den Bedarf der Studierenden reagiert werden. Dadurch erhalten die
rund 50.000 Studienbeihilfebezieherinnen und –bezieher zusätzlich zur
Anhebung der Studienbeihilfe durch die Studienbeihilfereform 2022 und
einer Erhöhung der Beihilfesätze seit dem 1. September 2023 nun
weitere rund 29 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen durch die
jährliche Valorisierung der Beihilfesätze auch die Mittel für die
Leistungs- und Förderstipendien. Für das aktuelle Studienjahr werden
dafür 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Stipendien kommen
einerseits jenen Studierenden zugute, die eine überdurchschnittliche
Studienleistung erbringen, und andererseits jenen, die mit ihren
wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten beschäftigt sind.

Die Höchstbeihilfe ist seit Einführung der Valorisierung von 923 Euro
monatlich auf 1072 Euro monatlich gestiegen. Je nach Lebenssituation
der Studierenden können weitere Zuschläge hinzukommen, wie etwa ein
Kinderzuschlag sowie Zuschüsse für die Kosten für Kinderbetreuung,
der Fahrtkostenzuschuss, der Versicherungskostenbeitrag, die
Refundierung von Studienbeiträgen sowie Zuschläge für Studierende mit
Behinderung. Letztere werden ab dem Sommersemester 2025 um 50 %
aufgestockt, ein entsprechender Verordnungs-Entwurf befindet sich
aktuell in Begutachtung. „Es ist mir ein Anliegen, Studierende mit
Behinderungen besonders zu unterstützen. Ihre gezielte Förderung ist
entscheidend auf ihrem Weg zum Studienabschluss“, so Bundesminister
Polaschek. Die Zuverdienstgrenze, bis zu der
Studienbeihilfebezieherinnen und –bezieher ohne Kürzung ihrer
Beihilfe dazuverdienen dürfen, wurde bereits 2021 um 50% (von 10.000
auf 15.000 Euro jährlich) angehoben. Mit einer kürzlich kundgemachten
Novelle des Studienförderungsgesetzes wird künftig auch die
Zuverdienstgrenze valorisiert. Das heißt, die Zuverdienstgrenze wird
bereits für das Jahr 2024 rückwirkend von 15.000 Euro auf 16.455 Euro
angehoben.

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