• 27.07.2024, 11:04:57
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3 Jahre SOKO Scheinunternehmen im BMF: Seit August 2021 wurden 455 Scheinunternehmern identifiziert und gesperrt

SOKO ermittelt aktuell in 6 Netzwerkfällen gegen 150 Personen

Utl.: SOKO ermittelt aktuell in 6 Netzwerkfällen gegen 150 Personen =

Wien (OTS) - Das Finanzministerium geht seit 1. August 2021 mit der
SOKO Scheinunternehmen gegen kriminelle Tätergruppen vor, die in
organisierter Form mit Scheinunternehmen massiven Sozialbetrug
begehen. Dabei vermeiden betrügende Betriebe mittels
Scheinunternehmen die Anmeldung von Arbeitskräften bei der ÖGK, um
Lohn- und Lohnnebenkosten zu hinterziehen. Der so angerichtete
Schaden wird – basierend auf Geldwäschemitteilungen durch die A-FIU
(Financial Intelligence Unit) an das ZIZ (Zentrum internationale
Zusammenarbeit – auf rund 800 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Die
Arbeit der SOKO führte seit 2021 zur Identifikation und Sperre von
455 Scheinunternehmen, die auch auf der Webseite des
Finanzministeriums veröffentlicht werden.

„Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger
ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Sozialbetrug
verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern trifft auch alle hart
arbeitenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die letztendlich den
angerichteten Schaden tragen müssen. Mit der SOKO Scheinunternehmen
haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt, um gegen die Betrüger
erfolgreich vorzugehen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Behördenübergreifende Verfolgung der Täterinnen und Täter mittels
SOKO
In der SOKO sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche
Finanzstrafsachen, Steuerfahndung, Finanzpolizei sowie der
Zentralstelle für internationale Zusammenarbeit zusammen mit
Bediensteten des Finanzamts Österreich und des Finanzamts für
Großbetriebe eng vernetzt, um Sozialbetrug aufzudecken und zu
bekämpfen. Zudem wird mit Vertretern des BKA, Staatsanwaltschaften,
der Finanzmarktaufsicht sowie mit ausländischen Behörden der
Betrugsbekämpfung kooperiert, sodass eine Verfolgung der Täter über
die Grenzen hinaus garantiert ist. Die „SOKO Scheinunternehmen“ wurde
im August 2021 gegründet und besteht aus acht ständigen Mitgliedern
unter der organisatorischen Leitung eines Betrugsbekämpfungsexperten
und eines operativen Leiters der Finanzstrafbehörde.

Derzeit werden sechs Netzwerkfälle – das sind Fälle mit besonderer
finanzstrafrechtlicher Energie – die sich über das gesamte
Bundesgebiet und auch über die Staatsgrenzen hinaus erstrecken,
bearbeitet. Pro Netzwerkfall sind bis zu 80 verbundene Unternehmen
involviert, die ein betrügerisches steuerliches Verhalten an den Tag
legen. Das Schadensvolumen dieser 6 Fälle liegt nach bisherigen
Ermittlungen bei mindestens 11 Mio. Euro, kann aktuell aber noch
nicht abschließend beziffert werden. Verdächtigt werden derzeit ca.
150 Personen und die damit verbundenen Unternehmen, die vorwiegend
aus der Baubranche, Personalbereitstellungsfirmen und von
Reinigungsdiensten stammen. Erschwerend für eine Strafverfolgung ist
der Umstand, dass sich die Verdächtigen häufig ins Ausland absetzen.
Neben den finanzstrafrechtlichen Delikten werden dabei häufig auch
noch andere strafrechtlich relevante Taten aufgedeckt, wie
beispielsweise Betrug oder Drogendelikte.

Sobald ein Scheinunternehmen identifiziert wird, erfolgt die
Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums in der Liste
der Scheinunternehmen. Gleichzeitig werden Prüfungsmaßnahmen gesetzt,
die bis zur Löschung des Unternehmens im Firmenbuch führen. Damit
werden andere Unternehmen davor geschützt, mit einem
Scheinunternehmen unwissentlich zusammenzuarbeiten.

Neues Betrugsbekämpfungsgesetz erhöht Schlagkraft der Ermittler
Dank Änderungen im kürzlich beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetz,
das am 1. September 2024 in Kraft tritt, wird die SOKO künftig noch
effizienter arbeiten können. So wird beispielsweise die
Finanzstrafbehörde ermächtigt, bei der Vortäuschung von
Geschäftsvorgängen, Verschleierung des wahren Gehalts oder
Verfälschung von Belegen Geldstrafen bis zu einer Höhe von 100.000
Euro zu verhängen. Darüber hinaus wurde im
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auch eine neue wichtige Befugnis für
die Finanzpolizei geschaffen, um Bankkonten von Scheinunternehmen und
Konten, auf die Gelder der Scheinunternehmen transferiert werden,
kurzfristig einzufrieren. Mit dieser Maßnahme soll der Geldfluss der
organisierten Wirtschaftskriminalität unterbunden und gleichzeitig
die Möglichkeit geschaffen werden, die Gelder im und für das
Abgabenverfahren sicherzustellen.

„Durch das rasche Einschreiten des Amtes für Betrugsbekämpfung
zusammen mit den Abgabenbehörden sowie den neu geschaffenen
rechtlichen Möglichkeiten, können kriminelle Tätergruppen nun noch
effektiver verfolgt werden“, bilanziert Finanzminister Brunner.

Link zur Liste der Scheinunternehmen auf der Webseite des
Finanzministeriums: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/

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