5.668 vorurteilsmotivierte Straftaten – Aufklärungsquote konstant hoch bei 69 Prozent – Dunkelfeld weiter verringert
Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2023 erfasste die Polizei 5.668 vorurteilsmotivierte Straftaten (2022: 5.865) – sogenannte „Hate Crimes“ – in Österreich. Da eine Tat mehrere Vorurteilsmotive haben kann, übersteigt die Zahl der dokumentierten Vorurteilsmotive die Gesamtsumme der strafbaren Handlungen. Dabei wurden in der Erfassungsperiode 6.461 Vorurteilsmotive (2022: 6.779) dokumentiert. Etwa 20 Prozent der erfassten Straftaten finden im Internet statt.
Konstante und überdurchschnittliche Aufklärungsquote
Im Rahmen der Kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik werden nur jene Straftaten einbezogen, deren polizeiliche Ermittlungen bereits abgeschlossen worden sind. Innerhalb des Erfassungszeitraums wurden 68,7 Prozent aller vorurteilsmotivierten Straftaten durch die Polizei aufgeklärt, nahezu ident zum Vorjahr.
„Weltanschauliche“ Motive am stärksten vertreten
Vorurteilsmotivierte Straftaten werden seit 2020 in neun Motiven kategorisiert. 2023 wurden folgende Motive bei vorurteilsmotivierten Straftaten erfasst: Weltanschauung 2.706, Nationale/Ethnische Herkunft 1.612, Religion 700, sexuelle Orientierung 446, Hautfarbe 293, Geschlecht 248, Alter 176, Behinderung 144 und Sozialer Status 136.
Beim Motiv „Weltanschauung“ dominierten Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz sowie Sachbeschädigungen und Verhetzungen, wobei die Tatverdächtigen in den wenigsten Fällen direkten Kontakt zu den Betroffenen hatten. Dementsprechend stachen online bei drei Viertel aller Hasspostings Verstöße gegen das Verbotsgesetz hervor (920 Motive).
Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit stark vertreten
„Konfrontative“ Straftaten gegen Leib und Leben, Freiheit, Ehre oder sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in der unmittelbaren Sphäre des Opfers wurden zu mehr als 90 Prozent bei „Geschlecht“ und „Alter“, zu mehr als 80 Prozent bei „Behinderung“ und „sexueller Orientierung, zu mehr als 70 Prozent bei „Nationaler/Ethnischer Herkunft“ und „Sozialem Status“ sowie zu mehr als 60 Prozent bei „Hautfarbe“ und „Religion“ begangen.
In der Kategorie „Religion“ gab es die meisten Straftaten im Bereich Antisemitismus vor Muslimfeindlichkeit. Jedes zweite antisemitische Delikt war ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Damit korrespondiert die Situation im Internet: Drei von vier antireligiösen Hasspostings wurden als antisemitisch registriert (67 Motive). Vorurteilsmotivierte Angriffe auf „Sakralstätten“ waren zu 99 Prozent Sachbeschädigungen, vor allem mit christenfeindlichen Motiven.
Gegen Muslime, aber auch gegen Homosexuelle oder Personen, die Opfer aufgrund ihrer Geschlechtsidentität wurden, richteten sich vorrangig Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und gefährliche Drohungen. Hierbei fanden vor allem frauenfeindliche Delikte überwiegend an „privaten Tatorten“ statt. Rassismus wegen „Hautfarbe“ wurde vorwiegend als Körperverletzung, Verhetzung, Verstoß gegen das Verbotsgesetz, Sachbeschädigung und Beleidigung registriert.
Tatverdächtige häufig männliche Jugendliche
Verglichen mit der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 waren die erfassten Tatverdächtigen bei Hate Crimes häufiger Jugendliche und männliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft (wie schon 2022 und 2021). Verstärkt trat diese männliche Dominanz vor allem bei Hate Crimes gegen Wohnungslose (unter Motiv „Sozialer Status“) und bei den Motiven „Geschlecht“ und „Weltanschauung“ auf.
Bezüglich des Anteils Tatverdächtiger mit fremder Staatsbürgerschaft ist das Bild 2023 differenziert: Zwar blieb dieser Anteil bei Hate Crimes mit 28 Prozent weit niedriger als bei der Gesamtkriminalität mit 46 Prozent, aber bei jedem zweiten Vorurteilsmotiv aufgrund von Alter, Frauen- und Muslimfeindlichkeit wurden fremde Tatverdächtige registriert.
Umfassende Sensibilisierung der Polizei
Seit August 2020 wird die Polizei im Erkennen und Erfassen von Vorurteilsmotiven flächendeckend geschult. Am 1. November 2020 wurde zu deren Erfassung gemäß Opfergruppen im polizeilichen Protokollierungsprogramm die Registerkarte „Motiv“ freigeschalten und seitdem ist dies ein fixer Teil der Arbeitsroutine der österreichischen Polizei geworden. Die eingetragenen Daten werden über eine eigens geschaffene Schnittstelle mittels „Elektronischem Rechtsverkehr (ERV)“ an die Justiz übertragen. Damit wird konsequent zur Verringerung des Dunkelfeldes beigetragen.
Die Vollversion des Lageberichts, weitere Berichte und Informationen finden Sie unter: Systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Strafanzeigen („Hate Crime") (bmi.gv.at)
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