• 24.07.2024, 11:00:03
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Grundrechts NGO zieht vor Verfassungsgerichtshof

epicenter.works fordert öffentlichen Zugang zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

Wien (OTS) - 

epicenter.works brachte am 23.07.2024 einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof ein, um die dringend nötige Öffentlichkeit der Untersuchungsausschüsse im österreichischen Nationalrat zu erwirken. Die Skandale um das Ibiza-Video, die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG), das ehemalige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und Machtmissbrauch in der Regierung sind nur die Spitze des Eisbergs. Sie zeigen, wie wichtig das demokratische Kontrollinstrument der U-Ausschüsse bei der Aufklärung von Missständen und Korruption ist.  

Öffentlichkeit doppelt ausgeschlossen

Derzeit ist die Öffentlichkeit von den Geschehnissen in U-Ausschüssen aber gleich auf doppelte Weise ausgeschlossen:

  • Wer kein Medienvertreter ist, dem wird der Zutritt zu den Anhörungen ausnahmslos verwehrt.
  • Zusätzlich sind Bild- und Tonaufnahmen strikt auf die Protokollierung der Sitzungen und die Übertragung innerhalb des Parlaments beschränkt.

Dieser doppelte Ausschluss bedeutet, dass die breite Bevölkerung nur durch Medienberichte und Abschlussberichte der Ausschüsse über die Anhörungen informiert wird, ohne direkten Zugang zu den Verhandlungen zu haben. Im Gegensatz dazu bieten andere europäische Länder vollständige öffentliche Übertragungen ähnlicher Anhörungen an, oder ermöglichen sogar eine öffentliche Teilnahme vor Ort.

Antrag beim VfGH: Für Zugang der Öffentlichkeit zu U-Ausschüssen

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs hat die Politik bisher nicht die notwendigen Schritte für eine informierte öffentliche Debatte gesetzt. Deshalb zieht epicenter.works nun mit einem Individualantrag vor den Verfassungsgerichtshof.

Der Antrag wendet sich gegen aktuelle Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrats (insb. §17 Abs 1 Anlage 1). Die darin normierte Einschränkung des öffentlichen Zugangs verletzt aus Sicht von epicenter.works neben der Meinungsfreiheit (Art 10 EMRK) auch den Gleichheitssatz (Art 7 Abs 1 B-VG). Die Organisation stuft diese Regelungen daher als verfassungswidrig ein.

Die NGO fordert jetzt vor dem Höchstgericht:

  1. Aufhebung der Beschränkung des Zugangs zu den U-Ausschüssen auf Medienvertreter:innen
  2. Aufhebung der Beschränkung von Bild- und Tonaufnahmen auf die Protokollierungszwecke und die Übertragung innerhalb der Parlamentsgebäude

Alle Details dazu hier

Nur so kann es überhaupt ermöglicht werden, dass sich die gesamte Bevölkerung zu den Missständen von höchstem öffentlichen Interesse eine umfassende Meinung bilden kann. Nur so können Korruption und andere schwerwiegende Probleme in unserem Land bestmöglich aufgeklärt und die richtigen Personen politisch zur Verantwortung gezogen werden. 

Rückfragen & Kontakt

epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik
presse@epicenter.works
+43 670 404 98 89

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