- 26.06.2024, 12:00:17
- /
- OTS0119
BM Polaschek / KO Maurer: Mehr Wahlfreiheit bei VWA (AHS) – Abschaffung der Abschlussprüfung an Berufsbildenden Mittleren Schulen
Wien (OTS) - Die aktuelle Form der VWA ist in vielerlei Hinsicht
nicht mehr zeitgemäß. Bildungsminister Martin Polaschek setzte daher
Anfang Mai einen Expertenrat ein, um Szenarien für die
Weiterentwicklung der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) an den AHS
sowie der Abschlussarbeiten an den BMS (Berufsbildende Mittlere
Schulen) für die Zukunft zu schaffen. Ein Zwischenbericht konnte
bereits Anfang Juni präsentiert werden.
Auf Basis des Rohberichts des Expertenrates und eines parallel zum
Rat laufenden, ambitionierten Prozesses konnte Bundesminister
Polaschek nun im Anschluss an den Ministerrat Ende Juni neue Regeln
für die abschließenden Prüfungen, die bereits ab dem kommenden
Schuljahr 2024/25 gelten, präsentieren:
Mehr Wahlfreiheit an AHS:
An der Allgemeinbildende Höhere Schulen wird die bisherige
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) zur Abschließenden Arbeit, die
völlig neue Medienformate zulässt. So kann die abschließende Arbeit
künftig auch das Produkt eines forschenden, gestalterischen oder
künstlerischen Prozesses sein. Konkret ist damit z. B. die
Herstellung eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage, eines
Podcasts oder eine empirische Erhebung und deren Interpretation
möglich.
Ganz zentral für die Überprüfbarkeit und Beurteilung dabei ist die
Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der
verwendeten Quellen. Das soll die Quellenkritik stärken und die
Eigenständigkeit der Arbeiten besser zum Ausdruck bringen. Die
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien können somit Arbeiten
erstellen, die noch besser ihren Interessen und Neigungen entsprechen
und auch gesellschaftliche, mediale Entwicklungen berücksichtigen.
Bis inkl. dem Schuljahr 2028/29 haben die Schülerinnen und Schüler an
den AHS zudem auch die Wahl zwischen der Erstellung und Präsentation
dieser abschließenden Arbeit und einer mündlichen oder schriftlichen
Prüfung im Rahmen der Matura. Für das kommende Schuljahr muss dies
bis 30. September 2024 bekannt gegeben werden. Die Erstellung der
Arbeit in einer anderen Form – also etwa als Produkt eines
gestalterischen oder künstlerischen Prozesses – ist zwar im kommenden
Schuljahr schon möglich, bedarf dafür jedoch das Einvernehmen mit dem
Betreuungslehrer bzw. der Betreuungslehrerin.
Abschaffung der Abschlussprüfung an BMS
In berufsbildenden mittleren Schulen kommt es zur Abschaffung der
aktuellen Abschlussarbeit bereits ab dem Schuljahr 2024/25. Im
berufsbildenden mittleren Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn
stark fachpraktisch ausgerichtet. Die praktischen Fähigkeiten werden
im Rahmen des Unterrichts, etwa in der Übungsfirma, gelehrt und
aufgebaut und künftig im Rahmen der laufenden Leistungsbeurteilung
bewertet.
Diplomarbeit an BHS bleiben erhalten
Unverändert bleiben die Diplomarbeiten an den Berufsbildenden Höheren
Schulen (z. B. HAK, HUM, HTL). Die im Diplomarbeitsprozess
aufgebauten Kompetenzen stellen eine wesentliche Erweiterung zur
beruflichen Gesamtqualifikation dar. Die Diplomarbeiten haben bereits
eine langjährige Tradition.
Bildungsminister Martin Polaschek:
„Die aktuelle Form der VWA ist nicht mehr praktikabel. Ich habe mich
daher dazu entschlossen die Abschlussarbeiten an den Gymnasien auf
völlig neue Beine zu stellen. In Zukunft wird es keine Verpflichtung
mehr zur Einheits-VWA geben. Vielmehr wird es mehr Wahlmöglichkeiten
für die Schülerinnen und Schüler geben. Durch die grundlegende Reform
rücken wir vom starren und unzeitgemäßen Einheitsarbeiten ab und
individualisieren diese. Damit ermöglichen wir jeder Schülerin und
jedem Schüler ein individuelles Projekt aufzusetzen, bei dem das
forschende und kreative Arbeiten im Mittelpunkt steht. Mit der
vorliegenden Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen schaffen
wir mehr Möglichkeiten für die Kandidatinnen und Kandidaten und mehr
Raum für praktische Übung und Anwendung. Danke für die intensive
Arbeit vieler, die es ermöglicht, dies bereits ab dem kommenden
Schuljahr umzusetzen!“
Klubobfrau Sigi Maurer:
„Die Grundidee der Vorwissenschaftlichen Arbeit ist ja wichtiger denn
je: Schüler:innen sollen sich intensiv mit einem Thema beschäftigen,
das sie persönlich brennend interessiert. Wir finden: Das muss kein
Text sein, das kann auf vielfältige Weise geschehen. Der Kreativität
sollen so wenig Grenzen wie möglich gesetzt werden. Das Ziel ist,
21st Century Skills wie kritisches Denken, Kollaboration,
Kommunikation und Kreativität für alle Maturant:innen zu fördern“.
Die Veränderungen im Überblick:
• Mehr Wahlfreiheit bei VWA!
• VWA wird zur abschließenden Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau
und kann ein Produkt eines forschenden, künstlerischen oder
gestalterischen Prozesses sein.
• Das können neue digitale und/oder analoge Medienformate sein, z. B.
Videoreportage, Podcast oder empirische Erhebung und deren
Interpretation.
• Wahl zwischen Abschließender Arbeit und mündlicher oder
schriftlicher Prüfung bis inkl. 2028/2029.
• Neue Formate (etwa gestalterische Produkte) bereits 2024/25 bedingt
Zustimmung des Betreuungslehrers bzw. der Betreuungslehrerin
• Umsetzung ab dem kommenden Schuljahr
• Abschlussarbeiten an BMS entfallen. Die gesamte schulische Laufbahn
in diesem Bereich ist stark fachpraktisch ausgerichtet. Daher ist
hier die Abschlussarbeit auch nicht passend zur Schulform.
• Die Diplomarbeit an den BHS bleibt bestehen. Die Diplomarbeit an
den BHS bietet die Möglichkeit, berufsspezifische Denkweisen und
erworbene Kompetenzen über den gesamten Ausbildungsweg sichtbar zu
machen und hat eine erfolgreiche und lange Tradition. Sie ist ein
wichtiger Bestandteil für die Einordnung der BHS-Abschlüsse auf
Niveau 5 im Nationalen Qualifikationsrahmen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MUK






