• 21.06.2024, 09:00:17
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  • OTS0022

Brunner: Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

Antrag auf Fristverlängerungen und Erleichterungen bei Zahlungen für Betroffene; Spenden, neue Kleidung, Fahrzeuge und Computer teils steuerlich absetzbar

Utl.: Antrag auf Fristverlängerungen und Erleichterungen bei
Zahlungen für Betroffene; Spenden, neue Kleidung, Fahrzeuge
und Computer teils steuerlich absetzbar =

Wien (OTS) - Angesichts der jüngsten schweren Unwetter im Südosten
Österreichs stehen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
steuerliche und abgabenrechtliche Erleichterungen zur Verfügung, um
die finanziellen Belastungen zu mildern. Vor allem Hochwasser und
Erdrutsche haben beträchtliche Schäden verursacht, die die Menschen
sowohl persönlich als auch finanziell hart treffen. Das
Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der
steuerlichen Erleichterungen in einer Information zusammengefasst und
veröffentlicht: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im
Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen unter
https://bit.ly/4c8C7PB.

„Ich danke allen Einsatzkräften, die in den betroffenen Regionen im
Einsatz sind. Jetzt ist es wichtig zu helfen und die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger über die signifikanten Erleichterungen, die
das Steuerrecht bei Naturkatastrophen ermöglicht, zu informieren. Wir
tun unser Bestes, um den finanziellen und organisatorischen
Herausforderungen dieser Katastrophen zu begegnen und stehen den
Menschen in dieser schweren Zeit zur Seite. Der Bund ersetzt den
Ländern 60 % der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten
ausgezahlt werden, aus dem Katastrophenfonds. Sollte der Fonds
aufgrund außergewöhnlicher Unwetter nicht ausreichen, ist die
Regierung bereit, die Mittel entsprechend aufzustocken“, so
Finanzminister Magnus Brunner.

Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten

Die Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe,
wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch
Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos,
PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden,
sofern keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder beansprucht
wurden.

Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers
tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem
Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren.
Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und
Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die
Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen,
Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen
oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder
Leasingverträge.

Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen

Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe
betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von
Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem sind
Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen möglich,
darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.

Zusätzlich sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für
die Schadensbeseitigung steuerfrei. Spenden an begünstigte
Einrichtungen, wie etwa an freiwillige Feuerwehren, sind steuerlich
absetzbar.

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