Strafen in Höhe von 45.000 Euro beantragt
Utl.: Strafen in Höhe von 45.000 Euro beantragt =
Wien (OTS) - Ende April kontrollierten Finanzpolizei und Polizei
mehrere Betriebe im Rahmen eines Musikfestes in der Stadt Salzburg.
Nun liegt die Bilanz vor: Bei 45 kontrollierten Beschäftigten wurden
insgesamt 28 Verfehlungen festgestellt. Den betroffenen Unternehmen
blühen Strafen in Höhe von rund 45.000 Euro.
„Steuer- und Abgabenbetrug auf Kosten der ehrlichen Unternehmen und
der Allgemeinheit ist nicht zu tolerieren. Die Finanzpolizei im Amt
für Betrugsbekämpfung geht konsequent dagegen vor und setzt mit
Schwerpunktaktionen wie dieser auch ein Zeichen mit präventivem
Charakter: Betrug zahlt sich nicht aus!“, so Finanzminister Magnus
Brunner.
Den Stein ins Rollen brachten mehrere Hinweise, die im Vorfeld bei
der Finanzpolizei eingingen, wonach bei dem Musikfest zahlreiche
Vorschriften missachtet werden. Daher plante die Finanzpolizei in
Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion und dem
Stadtpolizeikommando Salzburg eine Schwerpunktkontrolle bei der
Veranstaltung.
Bei dem Musikfest, das durch ein ausländisches Unternehmen
veranstaltet wurde, traten mehrere Künstler aus dem Ausland auf.
Durch den Veranstalter wurden diverse Subunternehmen, hauptsächlich
aus den Bereichen Gastronomie, Catering und Security, beauftragt und
eingesetzt.
Die Ergebnisse der Kontrolle bestätigten den ursprünglich gehegten
Verdacht, dass es viele Betriebe nicht allzu genau mit dem Gesetz
nahmen: 45 Beschäftigte wurden kontrolliert und dabei 28
Verwaltungsübertretungen festgestellt. In zwölf Fällen lagen Verstöße
gegen das ASVG vor, neun Mal nach dem Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, vier Mal wurden Übertretungen nach
dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie drei Mal nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Die Finanzpolizei
entdeckte zudem auch Verstöße gegen Bestimmungen nach der
Bundesabgabenordnung und Finanzordnungswidrigkeiten nach dem
Finanzstrafgesetz. Die Polizei stellte zusätzlich zwei Übertretungen
des Fremdenpolizeigesetzes fest.
Nach der Kontrolle brachte die Finanzpolizei entsprechende
Strafanträge und Anzeigen bei den zuständigen Behörden ein, deren
beantragte Strafsummen sich auf ca. 45.000 Euro belaufen.
Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjBuSet
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