- 13.06.2024, 17:17:20
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Tierschutzgesetz verschärft Qualzuchtverbot in Österreich
Sachkundenachweis für Haltung von Hunden und exotischen Tiere - Ausbau der Heimtierdatenbank
Die Koalitionsparteien haben heute eine Novelle zum Tierschutzgesetz im Nationalrat eingebracht. Damit werden strengere Regeln zum besseren Schutz von Haus- und Heimtieren umgesetzt. Für Halter:innen von Hunden oder exotischen Tieren wird ein Sachkundenachweis verpflichtend. Das Qualzuchtverbot wird deutlich verschärft. Auch Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel sind enthalten. “Mit dem zweiten großen Tierschutzpaket verhindern wir viel Leid für Haustiere. Das Verbot von Qualzucht kann damit endlich wirksam durchgesetzt werden, Züchter:innen müssen strenge Auflagen erfüllen. Ich bin froh, dass dieses wichtige Vorhaben nach langen Verhandlungen nun finalisiert werden konnte“, freut sich Tierschutzminister Johannes Rauch. Das Gesetz soll im Juli vom Nationalrat beschlossen werden. ****
Haustiere leben in jedem dritten österreichischen Haushalt. Vor allem Hunde und Katzen sind besonders beliebt. Aber auch exotische Wildtiere wie Amphibien, Reptilien und Papageien werden immer populärer. Nachdem im Sommer 2022 das erste Tierschutzpaket beschlossen wurde, wurde heute ein weiteres umfangreiches Paket mit Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren eingebracht.
Klare Regeln gegen Qualzucht
Die Nachfrage nach überzüchteten Tieren ist wegen ihres besonderen Aussehens in den letzten Jahren merklich gestiegen. Was im ersten Moment manchmal liebenswürdig aussieht, ist für die Tiere selbst eine lebenslange Qual und manchmal sogar ein frühes Todesurteil. Züchter:innen, die mit kranken Tieren züchten, werden zukünftig stärker zur Verantwortung gezogen. Die Qualzuchtmerkmale werden von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle genau definiert. Sie prüft auch die Zuchtprogramme von Verbänden und unterstützt die Vollzugsorgane. In diesem Bereich wird es strenge Kontrollen geben.
Kampf gegen illegalen Welpenhandel
Die Gesetzesnovelle enthält auch Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Die Tiere werden im Ausland unter teils unvorstellbaren Bedingungen gezüchtet. Import und Verkauf sind bereits verboten und strafbar. Nun wird auch der Erwerb solcher Tieren strafbar. Das ist beispielsweise der Kauf von Hundewelpen aus einem Kofferraum heraus oder die Bestellung über von zu jungen Tieren über dubiose Websites.
Um die Herkunft von Hunden nachvollziehbarer zu machen, müssen diese in Zukunft nicht nur gechipt, sondern auch verpflichtend in der Heimtierdatenbank registriert werden. Genaue Informationen über die Anzahl und die Herkunft der Hunde in der Heimtierdatenbank erleichtern auch den Kampf gegen illegalen Welpenhandel.
Sachkundenachweis schützt vor Spontankäufen
Für den Kauf von Hunden, Amphibien, Reptilien und Vögel ist in Zukunft ein “Sachkundenachweis” nötig. Dazu müssen die Interessent:innen eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolvieren. Für die Haltung von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
“Durch den Sachkundenachweis verhindern wir Spontankäufe, nach denen die Tiere wie Waren schnell wieder ins Tierheim abgeschoben werden. Bei den Kursen wird den Menschen auch bewusst, dass das Halten eines Tieres eine große Verantwortung bedeutet“, betont Rauch.
Langjährige Forderungen erfüllt
Bereits im Dezember 2021 hatten vier Parlamentsparteien, mit Ausnahme der SPÖ, in einem Entschließungsantrag die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens unterstützt. Im ersten Tierschutzpaket im Sommer 2022 gab es vor allem Verbesserungen für sogenannte landwirtschaftliche Nutztiere. Unter anderem erfolgte ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des Kükenschredderns und Einschränkungen bei Tiertransporten. “Dass wir nun auch wichtige Verbesserungen bei den Haustieren umsetzen, ist mir besonders wichtig”, so Tierschutzminister Rauch.
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