- 13.06.2024, 12:09:37
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Unabhängiger Monitoringausschuss sucht Mitglieder für Funktionsperiode 2025-2029
Überwachung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich
Der Unabhängige Monitoringausschuss ist der gesetzlich eingerichtete Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen auf Ebene des Bundes überwacht. Die völkerrechtliche Grundlage seiner Arbeit bildet die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), im österreichischen Recht §§ 13g ff des Bundesbehindertengesetzes. Die Mitglieder des Monitoringausschuss werden auf Vorschlag des Österreichischen Behindertenrats von der*m Sozialminister*in für 4 Jahre ernannt. Die laufende Funktionsperiode endet am 31.12.2024.
Der Ausschuss erarbeitet unter anderem Stellungnahmen und andere Dokumente zur Umsetzung der UN-BRK in Österreich und befindet sich im laufenden Austausch mit der Zivilgesellschaft. Der Ausschuss ist keine Interessenvertretung, sondern ein Überwachungsorgan. Die Arbeit im Ausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder arbeiten im Ausschuss unabhängig und weisungsfrei.
Der Monitoringausschuss sucht 7 Mitglieder und 7 Ersatz-Mitglieder für seine Funktionsperiode 2025-2029:
- vier Vertreter*innen der organisierten Menschen mit Behinderungen
- ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte
- ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
- ein*e Vertreter*in der wissenschaftlichen Lehre.
und je ein Ersatzmitglied
Interessierte Personen senden ihren Lebenslauf und ihr Motivationsschreiben bis 07.08.2024 an buero@monitoringausschuss.at.
Der detaillierte Aufruf zur Mitarbeit, auch in Leichter Sprache, ist online abrufbar
Rückfragen & Kontakt
Unabhängiger Monitoringausschuss
Heidemarie Egger
+43 670 657 83 67
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
heidemarie.egger@monitoringausschuss.at
www.monitoringausschuss.at
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