• 12.06.2024, 16:55:33
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  • OTS0184

Nationalrat: Hebammenbetreuung künftig auch bei Fehlgeburten

Regelung für Honorar bei COVID-19-Impfungen wird bis Ende März 2025 verlängert

Wien (PK) - 

Verbesserungen beim Hebammenbeistand passierten heute einstimmig den Nationalrat. Damit erhalten nun auch Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Unterstützung durch Hebammen. Alle Fraktionen hoben in der Debatte die Bedeutung dieses Lückenschlusses hervor.

Mittels Abänderungsantrag verlängerte die Koalition mit Zustimmung aller Fraktionen zudem die bestehenden Regelungen der COVID-19-Impfungen. Demnach leisten die Krankenversicherungsträger weiterhin bis inklusive 31. März 2025 ein Honorar in Höhe von 15 € für die Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich und bei öffentlichen Impfstellen. Die FPÖ kritisierte in diesem Rahmen die zersplitterte Finanzierung und Kompetenzen im Gesundheitssystem.

Ebenfalls einstimmig drängten alle Fraktionen auf die baldige Ratifizierung der Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation - ILO), dem "Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt".

Hebammenbetreuung auch bei Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche

Im Zuge einer Geburt erhalten Frauen Unterstützung durch eine Hebamme. Der Hebammenbeistand ist eine Leistung aus dem "Versicherungsfall" einer Mutterschaft. Dieser tritt derzeit in der Regel acht Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin oder mit der Entbindung ein - das gilt auch, wenn ein Kind tot geboren wird. Wird ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren oder verstirbt es während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt, bei weniger als 500 Gramm von einer Fehlgeburt. Somit haben Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befinden und eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Das soll sich nun ändern. Auf Initiative der Abgeordneten Meri Disoski (Grüne) und Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) erhalten künftig auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Hebammenhilfe. Die entsprechenden Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallgesetz, sollen mit 1. September 2024 in Kraft treten.

Die tragische Erfahrung einer Fehlgeburt reiße Betroffenen den Boden unter den Füßen weg, sagte Frauen- und Familienministerin Susanne Raab. Es sei deswegen wichtig, Menschen in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen. Dazu sei neben der Ausweitung der Hebammenbetreuung auch eine Weiterbildungsoffensive für Ärzt:innen vorgesehen. Eine Arbeitsgruppe sei zudem eingerichtet worden, um Möglichkeiten für ein Wochengeld zu erheben. Dabei sei ihr wichtig, dass die individuelle Selbstbestimmung der Frauen berücksichtigt werde, betonte Raab.

Die Bedeutung von Initiativen, die aus der Bevölkerung kommen, hob Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) hervor und betonte, dass weitere Maßnahmen notwendig seien. Von einem Schicksalsschlag für Betroffene sprach Josef Smolle (ÖVP) und begrüßte wie Werner Saxinger (ÖVP) die getroffene Regelung. Zudem hob Smolle die Bedeutung der Ausbildungs- und Achtsamkeitsoffensive zur Bewusstseinsbildung bei Expert:innen hervor.

Schwangerschaftsverluste seien "extrem" schmerzlich und würden Betroffene stark belasten, meinte Eva Maria Holzleitner (SPÖ). Es sei daher Unterstützung notwendig, auch um Folgeerkrankungen zu verhindern. Als "großartig" bezeichnete Holzleitner zudem die im Zuge der Gesundheitsreform vorgesehene Ausweitung der HPV-Impfung auf Personen bis 30 Jahre. Dies müsse aber nicht wie derzeit vorgesehen kurz- sondern langfristig abgesichert werden, forderte sie. Für eine Ausdehnung des Mutterschutzes mit einem entsprechenden Kündigungs- und Entlassungsschutz für betroffene Frauen trat Petra Oberrauner (SPÖ) ein.

Die vorgesehene Regelung begrüßte auch Rosa Ecker (FPÖ), wünschte sich aber ein früheres Inkrafttreten und einen Wochengeldanspruch für betroffene Frauen. Zudem sah sie angesichts des gestiegenen Bedarfs auch die Notwendigkeit einer Ausbildungsoffensive bei Hebammen.

Schwangerschaftsverlust sei nach wie vor ein Tabuthema, bedauerte auch Meri Disoski (Grüne). Betroffene seien körperlich und psychisch "enorm" belastet und würden in dieser Situation Unterstützung benötigen, begrüßte sie die "längst überfälligen" Verbesserungen als ersten wichtigen Schritt. Von einem "ersten großen Schritt in die richtige Richtung" und ein "bisschen" Erleichterung angesichts der schwierigen Situation von Betroffenen sprach auch Ralph Schallmeiner (Grüne) und begrüßte ebenfalls die Ausweitung der HPV-Impfung.

Für eine Enttabuisierung und einen offenen gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema trat Fiona Fiedler (NEOS) ein. Zudem forderte die Abgeordnete Maßnahmen zur Unterstützung des Kinderwunsches, wie etwa für alleinstehende Frauen.

COVID-19-Impfungen: Honorarregelung wird verlängert

Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Mit diesem werden die bisherigen Bestimmungen der COVID-19-Impfungen verlängert, erläuterte Antragsteller Ralph Schallmeiner (Grüne). Demnach sollen die Krankenversicherungsträger bis inklusive 31. März 2025 weiterhin ein Honorar in Höhe von 15 € für die Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich leisten. Die Kosten werden durch den Bund ersetzt. Darüber hinaus können auch Impfungen, die in einer öffentlichen Impfstelle durchgeführt werden, vom jeweiligen Bundesland bzw. der jeweiligen Gemeinde mit dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu denselben Konditionen verrechnet werden.

Die Bundesregierung hinterlasse einen "Scherbenhaufen", da es weiterhin eine zersplitterte Finanzierung und Kompetenzverteilung im Gesundheitswesen gebe, kritisierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Offenbar würden die 400 Mio. €, die der Bund zusätzlich an die Sozialversicherungen zahlt, nicht ausreichen, um die COVID-Impfungen daraus zu finanzieren und diese in das Regel- und Vorsorgesystem zu übernehmen, bemängelte der freiheitliche Gesundheitssprecher weiters.

Unterstützung der ILO-Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

In Österreich darf es keine Toleranz für Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geben, fordern Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) und Meri Disoski (Grüne) mittels Entschließungsantrag. Es gelte, insbesondere Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt im Arbeitsumfeld zu schützen. Dazu soll den beiden Abgeordneten nach die Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation - ILO) - das "Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt" - ratifiziert werden. Diese setze ein klares Zeichen gegen jegliches Verhalten, das Menschen in der Arbeitswelt demütigt, diskriminiert, belästigt sowie physisch oder psychisch angreift oder verletzt. Ziel des internationalen Übereinkommens sei, Gewalt und Belästigung in all ihren Formen in der Arbeitswelt zu beseitigen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die Ratifizierung sei ein "Puzzlestück" mehr, um Gewalt zu bekämpfen, hob Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in der Debatte hervor. Das Ministerium habe bereits eine Ratifikationsprüfung durchgeführt. Österreich würde demnach bereits genügend gesetzliche Bestimmung vorweisen, sodass einer baldigen Ratifizierung nichts mehr im Weg stehe, berichtete die Abgeordnete. Gewalt am Arbeitsplatz würde laut Studien zunehmen, meinte Romana Deckenbacher (ÖVP). Man müsse daher alles unternehmen, um eine geschützte Arbeitsatmosphäre zu ermöglichen.

Fünf Jahre sei seit der Zustimmung Österreichs bei der ILO-Konferenz nichts passiert, kritisierte hingegen Katharina Kucharowits (SPÖ). Mittlerweile sei eine Regierungsvorlage bereits vorhanden und diese soll dem Ausschuss rasch vorgelegt werden, forderte die Sozialdemokratin. In der Praxis gebe es große Probleme mit Gewalt, Diskriminierung und Belästigung, kritisierte auch Christian Drobits (SPÖ) die späte Ratifizierung.

Das parlamentarische Mittel eines Entschließungsantrags statt der Vorlage einer entsprechenden Regierungsvorlage bemängelte auch Rosa Ecker (FPÖ), begründete die Zustimmung ihrer Fraktion aber damit, dass man sich gegen Gewalt ausspreche. Weder der Antrag noch eine Ratifizierung würden aber zu weniger Gewalt führen, kritisierte Ecker weiters.

Die FPÖ habe immer, wenn sie in Verantwortung war, im Gewaltschutz versagt, entgegnete darauf Meri Disoski (Grüne). Jede vierte Frau sei ein Mal im Arbeitsleben von einer Form von sexueller Belästigung betroffen und dies dürfe nicht länger toleriert werden.

Die Regierung gebe sich einen "Scheinauftrag", kritisierte Henrike Brandstötter (NEOS) und sprach über den Antrag als "Marketingmaßnahme", da die Ratifizierung ohnedies bereits den Ministerrat passiert habe. Sexuelle Belästigung von Frauen müsse aufhören, forderte sie und das Abkommen bringe keine gesetzlichen Verbesserungen.

Eine "ernüchternde Bilanz" über die Tätigkeit des Gleichbehandlungsausschusses und der Ministerin zog Mario Lindner (SPÖ) und vermisste Verbesserungen für Frauen, die LGBTIQ+-Community und insgesamt für Gleichstellung. Zudem seien Beschlüsse des Nationalrats, wie beim Verbot von Konversionstherapien und von nicht notwendigen Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, nicht umgesetzt worden, kritisierte Lindner und forderte einen Diskriminierungsschutz im privaten, im Gesundheits- und im Bildungsbereich. (Fortsetzung Nationalrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar


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